Die Bibliothek ist vom 18. Juni bis 03. September 2010 für Tagesgäste geschlossen.
Die Institutsbibliothek dient in erster Linie der Literaturversorgung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts, der hauseigenen Doktorandinnen und Doktoranden sowie der Gäste des Instituts.
Andere Personen, die ein wissenschaftliches Interesse an der Nutzung der Bibliothek haben, können wegen der begrenzten personellen und räumlichen Kapazität leider nur beschränkt zur Bibliothek zugelassen werden, wofür in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig ist.
Ohne vorherigen schriftlichen Antrag kann die Bibliothek nur von Mitgliedern des Lehrkörpers der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg oder anderer Freiburger Hoch- und Fachhochschulen genutzt werden. Als Mitglied des Lehrkörpers in diesem Sinne werden die Professoren, Dozenten, Assistenten und von diesen beauftragte wissenschaftliche Hilfskräfte angesehen. Alle anderen Interessenten - insbesondere Studierende - können die Bibliothek nur nach vorheriger, schriftlich beantragter Zulassung im Einzelfall und bei Vorliegen besonderer Umstände nutzen.
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung als Tagesnutzer stellen möchten, füllen Sie bitte das Online-Antragsformular aus und senden es uns zu. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen eine Antwort von uns.
Antrag auf Zulassung als Tagesbenutzer/in der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Günterstalstr. 73, 79100 Freiburg im Breisgau
Damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können, füllen Sie dieses Formular bitte vollständig aus.
Sie erhalten nach dem Absenden der Formulardaten eine Kopie Ihres Antrags an die von Ihnen angegebene Email-Adresse und werden wieder auf die Bibliotheks-Nutzungsseite weitergeleitet.