Evaluation eines Modellprojekts zum Einsatz der elektronischen Fußfessel (Hessen)

Im Mai 2000 hat das Hessische Justizministerium im Rahmen eines Modellversuchs die Möglichkeit geschaffen, im Land- und Amtsgerichtsbezirk Frankfurt unter bestimmten Voraussetzungen den elektronisch überwachten Hausarrest anzuordnen. Dieser Modellversuch wurde im Mai 2002 in eine ständige Einrichtung überführt und soll sukzessive auf andere Landgerichtsbezirke ausgedehnt werden. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projekts betraut.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2000
Projektende: 2004
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Mitarbeiter(innen):

Beschreibung des Modellprojekts in Frankfurt:

Für das Modellprojekt wurde ein Stab von Bewährungshelfern zusammengestellt, der die Betreuung der betroffenen Personen während des Überwachungszeitraums übernimmt. Elektronisch überwachter Hausarrest kann in folgenden Fällen angeordnet werden:

  • als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff. StGB)
  • als Weisung zur Vermeidung eines anstehenden Bewährungswiderrufs (§§ 56 ff. StGB)
  • als Weisung bei Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung (§§ 57 f. StGB)
  • als Weisung innerhalb der Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB)
  • als Maßnahme bei Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls (§ 116 StPO)
  • als Weisung im Rahmen eines Gnadenaktes entsprechend der Hessischen Gnadenordnung

Auf Vorschlag eines oder mehrerer Prozessbeteiligten (Staatsanwaltschaft, Richter, Haftrichter, Rechtsanwalt, Angeklagter, Verurteilter, Bewährungshilfe, ...) prüfen die Mitarbeiter des Projekts, ob die betroffene Person für eine Teilnahme am Programm geeignet ist. Wenn die betroffene Person einverstanden ist und der elektronisch überwachte Hausarrest angeordnet wird, dann werden Fußfessel und Empfangsgerät in Zusammenarbeit mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in der Wohnung des Betroffenen eingerichtet.

Überwachungstechnik
Überwachungstechnik


Die überwachte Person trägt am Fußgelenk einen Sender, der beständig Signale abgibt. Die Signale werden von einem Empfangsgerät registriert, das in der Wohnung der überwachten Person steht und über den Telefonanschluss mit einem Rechner der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) verbunden ist.
Die Mitarbeiter des Projekts nehmen mindestens ein Mal pro Woche persönlichen Kontakt mit der überwachten Person auf. Grundsätzlich ist rund um die Uhr ein Bereitschaftsdienst der Bewährungshilfe erreichbar. Werden die vom Gericht festgelegten An- und Abwesenheitszeiten überschritten, so kann die Bewährungshilfe unmittelbar reagieren. Jede gravierende Überschreitung wird dem zuständigen Gericht gemeldet.

Stand des Modellprojekts am Ende der Pilotphase (1. Mai 2002):

Im bisherigen Verlauf wurden die Mitarbeiter/innen des Projekts "Elektronische Fußfessel" in insgesamt 123 Fällen (darunter in einigen Fällen mehrmals) gebeten, potentielle Probanden auf ihre Eignung zur Teilnahme am Projekt zu überprüfen.

Anfrage im Rahmen von
nehmen
teil
nehmen
nicht teil
noch offen
Summe

Strafaussetzung zur Bewährung

26
39
8
73

Vermeidung des Widerrufs der
Bewährung

10
17
3
30

Vermeidung von Untersuchungshaft

14
2
16

Gnadenentscheidung

2
1
1
4

Summe

52
59
12
123

Im Rahmen von Strafrestaussetzung bzw. Führungsaufsicht wurden dem Projekt bisher keine Fälle zur Prüfung vorgelegt.

Fragestellungen des Forschungsprojekts:

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sollen folgende Themenbereiche untersucht werden:

  • Kriterien für die Auswahl der überwachten Personen
  • Möglichkeiten und Probleme der technischen Installation
  • Form der Begleitung und Betreuung durch die Mitarbeiter des Projekts
  • Auswirkungen der elektronischen Überwachung auf die überwachte Person und ihre Angehörigen
  • Wirkung der elektronischen Überwachung auf den Bewährungsverlauf
  • Einstellung von Experten zum elektronisch überwachten Hausarrest
  • Vergleich zwischen elektronischer Überwachung und anderen Sanktionsformen bezüglich der Wirkungen auf Betroffene
  • Analyse des Diskurses zur elektronischen Überwachung

Die Datenerhebung findet überwiegend durch Leitfadeninterviews mit den Betroffenen und durch Expertengespräche mit den Projektmitarbeitern statt. Gleichzeitig werden die Akten aller Personen, die dem Projekt vorgestellt werden, ausgewertet.
Parallel wurde im Januar 2001 in Hessen eine schriftliche Expertenbefragung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Bewährungshelfern und Leitern von Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Der Vergleich zwischen elektronischer Überwachung und anderen Sanktionsformen soll über Kontrollgruppen hergestellt werden.

Bisherige Erfahrungen aus der Sicht der überwachten Personen:

Im Rahmen der Begleitforschung wurde mit den elektronisch überwachten Personen zu Beginn und nach Abschluss des Überwachungszeitraumes ein Leitfadeninterview geführt. Dabei zeigten sich die überwachten Personen mit ihrer Situation und dem Projekt überwiegend zufrieden, wenngleich sie sich durchaus durch die elektronische Fußfessel belastet fühlten. Die hier dargestellten Erfahrungen beschreiben erste Eindrücke, wie sie sich auf der Basis des bislang erhobenen Datenmaterials ergaben.

Einschränkungen im Alltag
Als Einschränkung oder Kontrolle wird vor allem die ständige Erinnerung an die Überwachung empfunden, die durch das physische Empfinden des Fußbandes entsteht. Die überwachten Personen sehen sich gezwungen, ihren Tagesablauf stärker als bisher zu strukturieren, was der Mehrzahl mit fortschreitender Überwachungsdauer auch gelingt. Ebenso wird einschränkend erlebt, dass die bisherige Form der Freizeitgestaltung nicht mehr möglich ist, da die Überwachten in aller Regel die Abende und das Wochenende (von einigen Stunden "Ausgang" abgesehen) zu Hause verbringen müssen. In Familien verändert sich somit auch der Alltag der Angehörigen, da die Überwachten für manche Haushaltsarbeiten ausfallen (Einkäufe, Besorgungen). Kinder nehmen ebenfalls Veränderungen wahr, wenn ihnen auch mitunter die Wahrheit vorenthalten wird. Umgekehrt scheint die elektronische Überwachung gerade in Familien die Position der Angehörigen, insbesondere aber der Partnerinnen zu stärken, da nun deren Bedürfnis nach einer geregelten Lebenssituation von außen unterstützt wird.

Stigmatisierungsängste
Bei der großen Mehrheit der elektronisch Überwachten wissen nur nahe Verwandte und gute Freunde von der Fußfessel und der elektronischen Überwachung. Die Probanden befürchten vor allem negative Konsequenzen, sollte der Arbeitgeber von der Fußfessel erfahren. Leben die Überwachten in dörflichen oder kleinstädtischen Milieus, sorgen sie sich auch um das Gerede der Nachbarn. Manche beschreiben ein Schrumpfen des Freundeskreises, da sie einerseits nicht wie bisher gewohnt an dessen Aktivitäten teilnehmen können, andererseits aus Angst vor Stigmatisierung nicht jedem von der Fußfessel erzählen wollen. Weiter befürchten einige, die Fußfessel könne von Fremden entdeckt und als solche erkannt werden. Viele wünschen sich ein kleineres Gerät, das beispielsweise als Armbanduhr getarnt weniger Aufmerksamkeit auf sich ziehen würde. Insoweit decken sich freilich die Befürchtungen mit dem, was von strafgerichtlichen Verurteilungen im Allgemeinen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe im Besonderen an negativen Konsequenzen erwartet wird. Diesen Ängsten steht dann die Tatsache gegenüber, dass die Träger der Fußfessel bisher nur äußerst selten von Fremden als solche erkannt wurden. Jedoch bleibt hier abzuwarten, welche Erfahrungen in den Sommermonaten bei entsprechender Bekleidung gemacht werden.

Technische Probleme
Die Überwachungsgeräte funktionieren im Wesentlichen zuverlässig, wenngleich es in Einzelfällen zu Fehlermeldungen kam, deren Ursache sich nicht klären ließ. Schwierigkeiten gab es mitunter auch, wenn sich die Installation des Telefonanschlusses aufgrund noch bestehender Forderungen seitens der Telekom gegenüber der überwachten Person verzögerte. Die hiermit verbundenen Probleme erweisen sich allerdings als durchaus überwindbar.

Betreuung und Förderung der Verurteilten durch die Projektmitarbeiter/innen
Die Betreuung durch die Mitarbeiter/innen des Projekts Elektronische Fußfessel wird von den Überwachten als positiv bewertet. Hervorgehoben wird, dass die Mitarbeiter/innen neben den Kontrollaufgaben den Überwachten Unterstützung beim Umgang mit Behörden, der Suche nach einem Arbeitsplatz oder der Schuldenregulierung bieten. In verschiedenen Fällen hat sich dadurch die Zukunftsperspektive für die Betroffenen aus ihrer eigenen Sicht deutlich verbessert. Ebenso schätzen die Probanden, dass die Projektmitarbeiter/innen über die Rufbereitschaft kurzfristig und rund um die Uhr erreichbar sind.

Beendete Maßnahmen:

Der überwiegende Teil der Maßnahmen wurde unter regulären Umständen beendet. In sechs Fällen führte das Verhalten des Probanden zum Abbruch der Maßnahme. Bei fünf Fällen lagen andere Gründe für den Abbruch der Maßnahme vor. Die verschiedenen Anwendungsbereiche der elektronischen Überwachung waren hinsichtlich der Abbrüche der Maßnahme unterschiedlich erfolgreich:

Art der Beendigung der Maßnahme

Teilnahme im Rahmen von

Regulär
Abbruch
auf Grund des Probanden
Abbruch aus anderen Gründen
Gesamt

Strafaussetzung zur Bewährung

15
4
2
21

Vermeidung eines Bewährungswiderrufs

8
1
9

Vermeidung von Untersuchungshaft

9
2
2
13

Gnade

2
2

Gesamt

34
6
5
45

Zieht man den Abbruch der Maßnahme als Kriterium für ihr Scheitern heran, dann schneidet innerhalb der drei Hauptanwendungsbereiche der Einsatz der elektronischen Überwachung zur Vermeidung eines Bewährungswiderrufs am besten ab. Abbrüche aufgrund des Probandenverhaltens traten dagegen beim Einsatz im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung sowie bei der Vermeidung von Untersuchungshaft auf.

Expertenbefragung zur elektronischen Überwachung:

Teil der Evaluation des Modellprojekts ist die Befragung von Experten der Praxis, die im Januar 2001 durchgeführt wurde. Dazu wurden in Hessen alle Bewährungshelfer, Staats- und Amtsanwälte, JVA-Leiter sowie alle in Strafsachen tätigen Richter um Teilnahme gebeten. Von den 1037 angeschriebenen Befragten wurden 539 verwertbare Fragebogen (51,9%) zurückgesandt.

Generelle Einschätzung der elektronischen Überwachung
Auf die Frage: "Käme Ihrer Ansicht nach eine generelle Anwendung der elektronischen Überwachung in Deutschland in Betracht?" antworteten:

Richter
(N= 222)
Staats-/
Amtsanwälte
(N= 184)
Bewährungs-
helfer
(N= 108)
Leiter JVA
(N= 16)
alle
Befragten
(N= 532)

ja, wünschenswert

11,3%
7,6%
4,6%
25,0%
9,0%

ja, denkbar

47,3%
45,1%
27,8%
18,8%
41,5%

weiß nicht

5,0%
3,8%
4,6%
18,8%
5,0%

nein, eher nicht

20,7%
19,6%
31,5%
37,5%
22,9%

nein, überhaupt nicht

15,8%
23,9%
31,5%
21,4%

Gesamt

100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%

Etwa die Hälfte der Befragten hält die Anwendung der elektronischen Überwachung in Deutschland für wünschenswert oder denkbar, wobei sich zwischen den Berufsgruppen deutliche Unterschiede ausmachen lassen: Besonders aufgeschlossen zeigen sich die Richter, gefolgt von Staats- und Amtsanwälten. Die Bewährungshelfer stehen der elektronischen Überwachung dagegen mehrheitlich reserviert bis ablehnend gegenüber.

Einschätzung des Frankfurter Modellprojekts
Auf die Frage: "Was halten Sie von dem seit dem 2. Mai 2000 laufenden Versuchsprojekt zur elektronischen Überwachung in Frankfurt?" antworteten:

Richter
(N= 222)
Staats-/
Amtsanwälte
(N= 181)
Bewähr.-
helfer
(N= 107)
Leiter JVA
(N= 16)
alle
Befragten
(N= 528
)
LG-Bezirk
Frankfurt
(N= 125)

Ich begrüße das Projekt

22,5%
20,4%
10,3%
25,0%
19,3%
19,2%

Ich begrüße das Projekt überwiegend

22,5%
26,0%
16,8%
37,5%
22,9%
25,6%

Ich weiß es nicht

14,4%
11,0%
9,3%
11,9%
8,0%

Ich bin eher skeptisch

31,5%
29,8%
35,5%
18,8%
31,3%
33,6%

Ich bin dagegen

9,0%
12,7%
28,0%
18,8%
14,6%
13,6%

Gesamt

100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%

In der Einschätzung des Frankfurter Modellprojekts zeigen sich ebenfalls Unterschiede zwischen verschiedenen Befragtengruppen. Insgesamt begrüßen 42,2% aller Befragten das Projekt; dem steht eine ähnlich große Gruppe (45,9%) mit skeptischen bis ablehnenden Einstellungen gegenüber. Dabei überwiegen bei Richtern, Staatsanwälten und Anstaltsleitern die positiven Einschätzungen, während bei der Gruppe der Bewährungshelfer eine ablehnende Haltung überwiegt. Dagegen unterscheidet sich Beurteilung der im Landgerichtsbezirk Frankfurt Tätigen kaum gegenüber der Gesamtheit der Befragten.

Bisherige Bewertung aus Sicht der Begleitforschung:

Soweit sich anhand der bisher ausgewerteten Daten ein erstes Fazit ziehen lässt, kann der bisherige Projektverlauf durchaus positiv beurteilt werden. In vielen Fällen stabilisierte sich die soziale Situation der Überwachten zumindest während der Überwachungszeit. Misserfolge und Abbrüche sind in einem Modellprojekt selbstverständlich zu erwarten und im Übrigen auch notwendig, um die Grenzen der Maßnahme zu bestimmen. Die weiteren Forschungsschritte werden dazu dienen, Fragestellungen aufzuarbeiten, die erst mit größeren Fallzahlen und mit einem ausgedehnteren Zeitrahmen angegangen werden können. Hierzu gehören die präzise Bestimmung der Auswirkungen der elektronischen Überwachung auf Teilnehmer und Familien- bzw. Haushaltsangehörige, Fragen des so genannten "net widening" und der Veränderungen in den Einstellungen der Justiz.

Fasst man die vorläufigen Evaluationsbefunde zusammen, so kann folgendes hervorgehoben werden:

  1. Die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel ist grundsätzlich durchführbar. Dies gilt in technischer Hinsicht wie aus der Perspektive der Strafjustiz..
  2. Erwartungsgemäß wird die elektronische Fußfessel von einer Mehrheit von Richtern, Staats- und Amtsanwälten sowie Strafvollzugsleitern begrüßt, während in der Berufsgruppe der aus der Sozialarbeit kommenden Bewährungshelfer bzw. Sozialen Dienste der Justiz eine eher skeptische Haltung überwiegt.
  3. Offensichtlich ist ein durchaus bedeutsames Anwendungspotential für die elektronische Fußfessel vorhanden, das im Frankfurter Modellprojekt allerdings bisher nicht ausgeschöpft wird.
  4. Die Verteilungen zeigen an, dass neben der Strafaussetzung zur Bewährung durch das erkennende Gericht auch die Vermeidung des Bewährungswiderufs sowie die Vermeidung der Untersuchungshaft relevante Anwendungsbereiche darstellen.
  5. Das Anwendungspotential wäre noch höher anzunehmen, wenn eine Strafvollzugslösung systematisch einbezogen würde. Darauf weisen die Erfahrungen in Holland, der Schweiz oder England hin.
  6. Die Wahrnehmung der Überwachung durch die Probanden zeigt, dass die elektronische Fußfessel als fühlbare Einschränkung empfunden wird. Insoweit erfüllt die elektronische Überwachung aus dieser Perspektive die Voraussetzungen für eine intermediäre Sanktion, die zwischen vollstreckter Freiheitsstrafe einerseits und Geldstrafe oder bloßer Bewährungsstrafe andererseits angesiedelt werden kann.
  7. Aus der Befragung der Probanden wird deutlich, dass auch ein Resozialisierungspotential der elektronischen Fußfessel vorhanden ist. Hervorgehoben wird eine soziale Stabilisierung durch die elektronische Überwachung bzw. den damit verbundenen strukturierten Tagesablauf und durch die Unterstützung der Projektmitarbeiter/innen.

Vorträge (Auswahl):

  • Mayer, M.: "Das Hessische Modellprojekt zur Erprobung der elektronischen Überwachung - Befunde der Begleitforschung". Vortrag im Rahmen der Einführung in die empirische Sozialforschung (Methoden I), Institut für Soziologie, Universität Freiburg, 3.12.2003.
  • Mayer, M.: "Electronic Monitoring in Germany" Vortrag im Rahmen des German-American Workshop “Current Issues in Criminal Law” - A cooperative effort involving the Max Planck Institute, the Carl Schurz Haus (Freiburg), the Bavarian American Academy (Munich), and the Fulbright Senior Specialist Program (Washington, D.C.). Freiburg, 30.10.03.
  • Mayer, M.: "Der hessische Modellversuch zur Anwendung der ‚elektronischen Fußfessel'". Vortrag im Rahmen der Fachtagung "Neue Konzepte der Kriminalpolitik" der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden, 7.-9.5.2003.
  • Mayer, M.: "Das Hessische Modellprojekt zur Erprobung der elektronischen Überwachung - Forschungskonzeption und erste Befunde". Vortrag im Rahmen der Einführung in die empirische Sozialforschung (Methoden I), Institut für Soziologie, Universität Freiburg, 3.12.2002.
  • Mayer, M.: "Ergebnisse der Begleitforschung zum Modellprojekt Elektronische Fußfessel". Podiumsdiskussion der Bewährungshilfe bei dem Landgericht Darmstadt, 18.10.2002.
  • Mayer, M.: "Benefits and Problems of Electronic Monitoring". Vortrag im Rahmen des European Workshop "Will Electronic Monitoring Have a Future in Europe?", Freiburg, 13.-15.6.2002.
  • Mayer, M.: "Modellprojekt zur Erprobung der elektronischen Überwachung - Forschungskonzeption". Vortrag im Rahmen der Einführung in die empirische Sozialforschung (Methoden I), Institut für Soziologie, Universität Freiburg, 16.1.2002.
  • Mayer, M.: "Placement sous surveillance électronique - Premiers résultats d'un projet de pilot à Francfort/Allemagne". Gemeinsamer Workshop des Institut de Police Scientifique et de Criminologie, Université de Lausanne (CH) und der kriminologischen Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts Freiburg i.Br., Université de Lausanne, 13.7.2001.
  • Mayer, M.: "The German Pilot Project on Electronic Monitoring". Université Leuven, 27.11.2001.
  • Mayer, M.: "Evaluation of a Pilot Project on Electronic Monitoring". 1. Kongress der Europäischen Gesellschaft für Kriminologie, Universität Lausanne, 5.-8.9.2001.
  • Mayer, M.: "Placement sous surveillance électronique - Projet de pilot à Francfort/Allemagne". Démocratie et Télésurveillance, Conférence Citoyenne, INFRESI Université Lille, 26./27.1.2001.

Lehrveranstaltungen:

  • "Zur Soziologie elektronischer Überwachung". Seminar, Institut für Soziologie, Universität Freiburg, Wintersemester 2002/03.
  • "Normen und Sanktionen". Seminar, Institut für Soziologie, Universität Freiburg, Wintersemester 2001/02.

Konferenz:

  • "Will Electronic Monitoring Have a Future in Europe?", Freiburg, 13.-15.6.2002, in Zusammenarbeit mit CESDIP (Centre de Recherches Sociologiques sur le Droit et les Institutions Pénales) und GERN (Groupe Européen de Recherches sur les Normativités) im Rahmen des LEA (Laboratoire Européen Associé).

Publikationen (Auswahl):

  • Mayer, M.: Elektronische Fußfessel. Chancen und Risiken im Einsatz als Strafvollzugsalternative. In: Konturen - Fachzeitschrift zu Sucht und sozialen Fragen, 2007, Heft⁄Band 6/28, S. 12 - 17.
  • Haverkamp, R. / Mayer, M.: Die Zukunft der elektronischen Überwachung in Europa. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2003, Heft⁄Band 86, S. 216 - 220.
  • Schädler, W.: The Pilot Project on Electronic Monitoring in Frankfurt. In: M. Mayer, R. Haverkamp, R. Lévy (Hrsg.): Will Electronic Monitoring Have a Future in Europe? Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2003.
  • Mayer, M.: The German Pilot Project: Potentials and Risks. In: M. Mayer, R. Haverkamp, R. Lévy (Hrsg.): Will Electronic Monitoring Have a Future in Europe? Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2003.
 

Downloads und Links:

  • Geändert am: 22.09.2011
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