Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in internationaler Perspektive

Ein eigenes Teilprojekt befasst sich mit der praktischen Relevanz der Geldwäsche zur Gewinnabschöpfung. Weitgehend losgelöst von materiellrechtlichen Problemstellungen der Geldwäsche sollen die rechtlichen Möglichkeiten des strafrechtlichen Zugriffs auf illegale Gewinne und ihre Wirksamkeit am Beispiel der Geldwäsche wie auch einiger anderer OK-relevanter Kriminalitätsformen vergleichend untersucht werden. Hierfür wurden in einem Vorprojekt die in 9 europäischen Ländern sowie den USA implementierten Gewinnabschöpfungssysteme aufgearbeitet und vergleichend analysiert (siehe Kilchling, M., Kaiser, G. (Hrsg.): Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Bestandsaufnahme und Perspektiven im internationalen Vergleich. Kriminologische Forschungsberichte, Band 61, Freiburg i. Br. 1997, 656 S. sowie European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice Heft 3/97). Als Ergebnis dieses Arbeitsabschnittes war festzustellen, daß die europäischen Staaten die internationalen Vorgaben auf diesem Gebiet - den jeweiligen nationalen Rechtstraditionen entsprechend - in rechtlich ganz unterschiedlicher Weise umgesetzt haben, und zwar sowohl im Bereich des Geldwäschetatbestandes selbst (materiellrechtliche Ebene) als auch auf dem Gebiet der Gewinnabschöpfung (Rechtsfolgenebene) (siehe hierzu unten Downloads Graph 1: System of Forfeiture/Confiscation Provisions in Germany).
[Projektkategorie: “Andere” = Teil von Habilitationsprojekt]

Projektkategorie: Andere
Organisatorischer Status: Forschungsgruppenprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 1998
Projektende: 2000
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Mitarbeiter(innen):

  • Mark Pieth, Mike Levi, Ferenc Irk, Letizia Paoli, Claire Daams, Thierry Godefroy, Anne Kletzlen

Die Konzeption des Projektes wurde im Tätigkeitsbericht 1998/99 ausführlicher beschrieben. Alle dort aufgeführten Arbeitsschritte konnten im Laufe des Jahres 2000 wie vorgesehen abgeschlossen werden. Der Forschungsbericht wurde zunächst in einer internen Version an das auftraggebende Bundesministerium des Innern geliefert. Nach Ablauf der vertraglichen Erstverwertungsfrist wurde im Herbst 2001 eine Kurzzusammenfassung in der institutsteigenen Reihe "forschung aktuell | research in brief" (Heft 9 publiziert, die - wie alle Broschüren aus dieser Reihe - auch als PDF-File über die Homepage des Instituts abrufbar ist (s.u. Downloads). Die Buchfassung des Forschungsberichtes ist bereits als Band 99 der Kriminologischen Forschungsberichte lieferbar.

Als eines der wesentlichsten Ergebnisse unserer Untersuchung kann festgestellt werden, dass gerade die Relevanz der Doppelstrategie aus Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung nur sehr geringe Praxisrelevanz hat. Dies gilt zunächst mit Blick auf die tatsächlich wegen Geldwäsche erfolgten Verurteilungen. Mit Ausnahme der Schweiz, wo seit Inkrafttreten des Geldwäschetatbestandes eine im Vergleich mit allen anderen Ländern ganz signifikante Verurteilungshäufigkeit - von 1991 bis 1997 insgesamt 243 Fälle - zu verzeichnen ist, bewegen sich die entsprechenden Verurteiltenzahlen in den übrigen Ländern in aller Regel deutlich niedriger; eine Sonderstellung nimmt zudem Ungarn ein, wo zum Zeitpunkt unserer Erhebung überhaupt noch keine rechtskräftige Verurteilung registriert wurde. Berechnet auf die seit Einführung ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen haben sich - bei aller Vorsicht gegenüber den methodischischen Unzulänglichkeiten unseres Vergleichs - im Großen und Ganzen drei Niveaus herauskristallisiert: Deutschland, Österreich und Frankreich mit jeweils ca. 1,5 Verurteilten pro 1 Mio. strafmündiger Einwohner, Italien mit 4,7 sowie die Schweiz mit nicht weniger als 41,3.

Bei den vertiefenden Fallanalysen, die lediglich in Deutschland flächendeckend erfolgen konnten und daher nicht nur spektakuläre Einzelfälle erfassen, erscheint die besondere 'OK-Haltigkeit' der den Geldwäscheverfahren zugrundeliegenden Sachverhalte oft gering. Ein besonders wichtiges Indiz dafür, dass dies in anderen Ländern ähnlich sein dürfte - Italien mag hier unter Umständen eine Ausnahme bilden -, könnte aus dem Befund erwachsen, dass auch die Vermögenszugriffe ausgerechnet im Geldwäschebereich selten sind. Neben Deutschland (mit insgesamt 26 Abschöpfungsfällen bei 143 Verurteilten bis 1999 einschl.) zeigte sich dieses Phänomen zum Beispiel auch in Frankreich (mit 3 von 26 Fällen in 1997) und der Schweiz (mit immerhin 12 von 25 Fällen im ersten Jahr der MROS-Erhebung). Ganz generell haben alle bisherigen Novellierungen der Strafvorschriften zur Geldwäsche letzten Endes nichts an dem deliktsstrukturell bedingten Kernproblem (siehe hierzu ausführlicher Kilchling, wistra 2000, 242ff. [m.w.N.]) bei der Verfolgung dieser besonderen Deliktsform zu ändern vermocht: dem meist nicht nachweisbaren unmittelbaren Konnex zwischen einer konkreten Vortat und den gewaschenen Geldern. Es erscheint daher fraglich, ob die derzeitige Fokussierung der OK-Bekämpfung auf die strafrechtliche Geldwäscheverfolgung (auch in Anbetracht der zunehmenden Probleme, elektronische Geldtransaktionen ermittlungstechnisch überhaupt noch nachzeichnen zu können) nicht bereits wieder überholt sein könnte und statt dessen eine Rückbesinnung auf die Bestrafung der Vortaten - der eigentlichen Frontkriminalität der OK - sowie der organisationellen Betätigung als solcher angezeigt wäre, freilich ergänzt einen gezielt(er)en Einsatz der Gewinnabschöpfung in allen Deliktsbereichen.

Ein direkter Vergleich der Gewinnabschöpfungshäufigkeit bleibt ebenfalls schwierig. Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Gewinnzugriffe im Verhältnis zur Gesamtzahl der strafgerichtlichen Verurteilungen wieder. Dabei zeigen Großbritannien und die Niederlande, jedenfalls was die absolute Zahl der Anordnungen anbetrifft, deutlich höhere Anteile als die anderen hier untersuchten Länder. Allerdings liegt die Zahl der tatsächlich vollstreckten Zugriffe aufgrund ganz evidenter Vollstreckungsdefizite in beiden Ländern erheblich niedriger. Im Mittelfeld liegt Ungarn, während Deutschland, Österreich und Frankreich ein nahezu gleich niedriges Niveau von etwas mehr als 0,1 Prozent aufweisen; Italien schließlich liegt sogar noch weit darunter; nicht einmal halb so viele Gewinnabschöpfungsmaßnahmen als in den vorgenannten Ländern werden dort rechtskräftig. Nicht zu ermitteln war bezogen auf die Praxis in Deutschland im übrigen der Anteil der Verfahren, die mit einem Verzicht von Beschuldigten bzw. Angeklagten zugunsten der Staatskasse endeten; dieses Phänomen hat mutmaßlich recht hohe Praxisrelevanz, so dass der tatsächliche Wert für Deutschland wahrscheinlich dem von Großbritannien bzw. den Niederlanden nahekommen dürfte.

Tabelle: Gesamtübersicht über die (endgültigen) Gewinnabschöpfungen im Verhältnis zur Häufigkeit der Verurteilungen (1998)*

Verurteilungen
Gewinnzugriffe
Anteil

Deutschland

791.549
1.031
0,13%

Österreich

63.864
65
0,10%

Frankreich**

537.353
674
0,12%

Italien**

414.490
170
0,04%

Niederlande

113.932
3.193
2,80%

Großbritannien

1,47 Mio.
44.757
3,04%

Schweiz

70.877
k.A.
k.A.

Ungarn

88.524
1.542
1,74%

* Berechnet nach den Angaben in den einzelnen Landesberichten, ergänzt um eigene Recherchen; nur allg. Strafrecht (keine Spezialgesetze).
** Werte für Frankreich und Italien bezogen auf 1997.

Ganz unabhängig von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsvorschriften zur Gewinnabschöpfung hat sich im übrigen gezeigt, dass der Erfolg der Gewinnabschöpfungsbemühungen mit der Durchführung effektiver Finanzermittlungen in Kombination mit möglichst zügigen (vorläufigen) Zugriffen steht und fällt. Und dies gilt unabhängig davon, ob die Abschöpfung in den einzelnen Rechtsordnungen im strafrechtlichen oder präventiven Bereich angesiedelt ist, wie die Beweisregeln im Einzelnen ausgestaltet sind, ob ein eher naturalistisch geprägtes Einziehungskonzept verfolgt wird, das schwerpunktmäßig an den Originalwerten ansetzt, oder ob verstärkt oder ausschließlich das gegenwärtig besonders auf EU-Ebene favorisierte Wertersatzmodell verfolgt wird. Eingezogen werden können letzten Endes immer nur Vermögenswerte, die bekannt geworden sind. Die Ermittlung dieser Werte erscheint, insbesondere vor dem Hintergrund der immer schwerer nachvollziehbaren Finanztransaktionen im modernen elektronischen Geldverkehr gerade im professionellen Tatbereich (sei es im Einzelfall mit oder ohne konkreten OK-Bezug), als die eigentliche Herausforderung einer effektiven Gewinnabschöpfungspolitik. Gerade die jüngsten Erfolge der Polizei in Deutschland, die im Erhebungsjahr 1999 Gelder und Vermögensgegenstände im Wert von ca. 430 Mio. DM vorläufig sichergestellt hat, erscheinen als ein deutliches Indiz dafür, dass das Potential des vermögensbezogenen Kriminalitätsbekämpfungsansatzes tatsächlich sehr viel höher sein kann, als aufgrund der geringen Anwendungszahlen gerade in Deutschland lange Zeit angenommen wurde.

Die wichtigsten Befunde werden Eingang finden in das laufende Habilitationsvorhaben Kilchling.


Finanzierung:

Förderung mit Mitteln der EU-Kommission aus dem FALCONE-Programm.


Vorträge (Auswahl):

  • Kilchling, M.: "Gewinnabschöpfung als Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im europäischen Vergleich". Studientagung 'Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz - wirksame Waffen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität?', Katholische Akademie Trier, 21.6.2000, 13.12.2001.
  • Kilchling, M.: "Vermögensabschöpfung in Deutschland und im europäischen Ausland", Arbeitstagung des Hessischen Ministeriums der Justiz, Wiesbaden-Naurod, 15.8.2001.
  • Kilchling, M.: "Geldwäsche und Gewinnabschöpfung", elsa Seminar "Europa gefangen im Netz der Organisierten Kriminalität?", Universität Freiburg, 8.7.2001.
  • Kilchling, M.: "Die Bedeutung der Geldwäschebekämpfung als gezielte Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der aktuellen kriminalpolitischen Diskussion auf europäischer und internationaler Ebene". Katholische Akademie Trier, 15.3., 15.12.2000 und 18.5.2001.
  • Kilchling, M.: "Finanzermittlungen - ausgewählte rechtliche Rahmenbedingungen in Europa - eine Gegenüberstellung". European Police Academy Seminar "Finanz- und High-Tech-Kriminalität in Europa", Polizei-Führungsakademie, Münster, 24.1.2001.
  • Kilchling, M.: "Empirische Befunde zu Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in Europa". Bundeskriminalamt, Wiesbaden, 9.1.2001.
  • Kilchling, M.: "Rechtsstaatliche Grundsätze zur Gewinnabschöpfung, Beweislastumkehr und Interventionsbündnisse". Seminar "Rechtsprobleme der internationalen Zusammenarbeit, Polizei-Führungsakademie, Münster, September 2000.
  • Kilchling, M.: "Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in Europa". 36. Kolloquium der südwestdeutschen und schweizerischen kriminologischen Institute und Lehrstühle, Freiburg, 2.7.2000.
  • Kilchling, M.: "Penal Goals through Nonpenal Measures? Offender Related versus Proceeds Oriented Strategies of Crime Control: The Case of Asset Confiscation". EU-China Legal Seminar, Bad Honnef, 27.5.1999.
  • Kilchling, M.: "Gewinnabschöpfung im europäischen Ausland". Arbeitstagung "Gewinnabschöpfung und Rückgewinnungshilfe" des Hessischen Ministeriums der Justiz, Wiesbaden, 8.9.1999.
  • Kilchling, M.: "Unrechtmäßige Gewinne und ihre Bekämpfung". Gemeinsames Projekt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (FALCONE), Zweite Arbeitstagung, Freiburg, 3.9.1999.
  • Kilchling, M.: "Anti-Money-Laundering and Asset Confiscation Legislation in Europe: Perspectives and Needs for a Comparative Research Project". Internationaler Workshop zu Geldwäsche und Gewinnabschöpfung, Budapest, 3.4.1998.


Publikationen (Auswahl):

 

Downloads und Links:

  • Geändert am: 25.07.2011
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