Kinderzeugenschutz im StrafverfahrenMit der Studie “Kinderzeugenschutz im Strafverfahren” soll die opfer- und zeugenbezogene Implementation des Strafverfahrensrechts in vergleichender Perspektive untersucht werden. Dabei zielt diese vergleichende Perspektive einmal auf die Einbeziehung nicht nur von Sexualstraftaten, sondern darüber hinaus von allgemeinen Gewaltdelikten. Ferner wurde eine Kontrollgruppe von erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten gebildet. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 1996 Projektende: 2000 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
Tatsächlich ist das empirische Wissen zur Frage des Umgangs mit Zeugen, insbesondere kindlichen Opferzeugen, im Strafverfahren recht gering. Insbesondere ist kaum erforscht, wie sich die Implementation des Opferschutzgedankens im gesamten Strafverfahren im Hinblick beispielsweise auf Einstellungspraxis, Verteidigungsstrategien und Strafzumessung auswirkt. Existierende Studien sind bislang auf einen Landgerichtsbezirk, respektive eine Staatsanwaltschaft, beschränkt oder unkontrolliert durchgeführt worden. Darüber hinaus sind systematische Erkenntnisse zu opferschutzbezogenen Veränderungen in der Gerichtsumwelt (Ausgestaltung von Aufenthaltsräumen, Betreuung etc.) nicht vorhanden. Die Studie soll diese Defizite mit Hilfe einer Aktenanalyse und einer schriftlichen Befragung von Gerichten aufarbeiten.
Die Auswertung der Daten und die Niederschrift des Forschungsberichts wurden im Jahre 2000 abgeschlossen. Der Forschungsbericht wurde 2001 veröffentlicht (s.u. Publikationen).
Publikationen (Auswahl):
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Kipper, O.: Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren.
Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2001, 330 S.