Rechtliche und tatsächliche Kriterien der Strafzumessung im deutsch-französischen Vergleich

Ein Beitrag zur Sanktionsforschung im Rahmen des Laboratoire Européen Associé

Mit dem vorliegenden Projekt wurden die Unterschiede zwischen dem Recht und der Praxis der Strafzumessung in Deutschland und Frankreich erstmals umfassend untersucht. Während die Strafzumessung in Deutschland schon seit längerem einem Prozess der zunehmenden Verrechtlichung unterliegt - dementsprechend groß ist inzwischen die Bedeutung der richterlichen Strafzumessung als Thema der Strafrechtsdogmatik und der kriminologischen Forschung - wird in Frankreich traditionell der Ansatz der “individualisation de la peine” verfolgt. Dabei wird nahezu ausschließlich die Frage diskutiert, wie eine möglichst große Flexibilität des Gesetzes erreicht werden kann, um dem Gericht ein weitmöglichstes Reagieren auf den Einzelfall zu gestatten. Dieser Tradition folgend, besteht in Frankreich eine Begründungspflicht für die richterliche Strafzumessungsentscheidung nicht. Vielmehr gilt in ständiger Rechtsprechung der Cour de cassation, dass die Strafzumessung innerhalb der Grenzen des Gesetzes auf einer eigenständigen Befugnis des Richters beruht, über die er keinerlei Rechenschaft schuldet.
Vor diesem Hintergrund erschien ein Vergleich der die Strafzumessung leitenden Vorstellungen und der Praxis der Strafzumessung in Frankreich und Deutschland besonders interessant, geht es doch auch um einen hierin zum Ausdruck kommenden Unterschied der Rechtskulturen, der gerade angesichts der Bedeutung der beiden zu untersuchenden Staaten für die Europäischen Einheit als beispielhaft für die Schwierigkeiten einer europäischen Rechtsharmonisierung gelten darf.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Forschungsgruppenprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 1999
Projektende: 2002
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurde zunächst ein vorwiegend rechtsdogmatisch ausgerichteter Vergleich des französischen Sanktionensystems mit dem einem völlig anderen Verständnis von Strafzumessung folgenden deutschen System erarbeitet. Parallel zu dieser theoretischen Arbeit wurde eine empirische Strafzumessungsstudie durchgeführt, in deren Rahmen ein in deutscher und französischer Sprache verfasster, inhaltlich aber identischer Fragebogen an Richter im badisch-elsässischen Grenzgebiet verteilt wurde. In dem Fragebogen wurden Strafvorschläge für fiktive Fälle aus dem Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität erbeten sowie Fragen zu verschiedenen Themenbereichen gestellt, die für die Praxis der Strafzumessung von Bedeutung sein können.

Die Arbeit wurde im Sommer 2002 abgeschlossen. Der theoretische Teil wurde im Wintersemester 2002/2003 als Dissertation von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universtität in Freiburg angenommen und im Sommer 2003 unter dem Titel “Sanktionen und Strafauswahl in Frankreich” als Band 9 der Reihe “Interdisziplinäre Untersuchungen aus Strafrecht und Kriminologie” veröffentlicht. Die Publikation des empirischen Teils wird als zweite Monographie zu dem Projekt pünktlich zur Sitzung von Fachbeirat und Kuratorium im März 2004 erschienen sein (Band 112 der Reihe “Kriminologischen Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut”).

Kurzzusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse:

Die durchgeführte Analyse der französischen Rechtslage erlaubt die Schlussfolgerung, dass die rechtsdogmatische und rechtspolitische Diskussion der richterlichen Strafzumessungsfreiheit in unserem Nachbarland aus historischen Gründen von der Gleichsetzung zwischen Strafmilderung und richterlicher Ermessensfreiheit einerseits, Beschränkung des richterlichen Auswahlermessens und höherer Repressivität des Strafsystems andererseits geprägt ist. Diese Polarisierung wird erst in jüngster Zeit von Teilen der Strafrechtsliteratur in Frage gestellt und aus rechtsstaatlichen Gründen eine Beschränkung des Ermessensspielraums bzw. zumindest eine Begründungspflicht gefordert.

Die Auswertung der Fragebögen warf erhebliche methodische Probleme auf, die im Rahmen des vorliegenden Pilotprojektes nur teilweise gelöst werden konnten. Insbesondere wurde der Vergleich der für die fiktiven Fälle vorgeschlagenen Strafen durch die uneindeutige Schwereeinstufung der französischen Alternativsanktionen und die Unterschiedlichkeit der Strafarten in den beiden untersuchten Ländern erschwert. Die Auswertung ergab, dass die Richterinnen und Richter in den beiden Stichprobengruppen überwiegend ähnliche Strafzwecke und Strafzumessungskriterien für wichtig bzw. unwichtig hielten, ein Ergebnis, das angesichts der grundlegenden Unterschieden der im jeweiligen Land bestehenden Rechtslage im Hinblick auf die Strafzumessung so nicht zu erwarten war. Bei den vorgeschlagenen Strafen für die fiktiven Fälle spiegelten sich auf den ersten Blick die bereits aus den amtlichen Statistiken bekannten erheblichen Unterschiede bezüglich der Art der Sanktionen wieder: In Frankreich herrscht die Verhängung von Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung vor, während in Deutschland weit überwiegend Geldstrafen verhängt werden. Die Resultate weisen aber auch darauf hin, dass innerhalb des jeweils national üblichen Sanktionsspektrums von den Richtern auf die gleichen Strafzumessungsstimuli überwiegend gleich reagiert wird. Ausnahmen bestehen überwiegend im Hinblick auf die Opferentschädigung, die in Frankreich eine größere Rolle zu spielen scheint als in Deutschland, sowie auf das Geständnis des Angeklagten, dem von den deutschen Teilnehmern eine wesentlich größere Bedeutung zugemessen wurde als von den französischen.

Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse ist im Frühjahr 2004 in der Reihe “forschung aktuell | research in brief” erschienen (s.u. Downloads).


Vorträge (Auswahl):

  • Müller, S.: “Le choix de la sanction pénale en matière correctionnelle : étude comparative France-Allemagne”. (Vortragsveranstaltung der Association Française de Criminologie und des Laboratoire “cultures et sociétés en Europe”, NRS, Groupe de Recherches sociologie criminelle en Europe, Universität Marc Bloch, Département de Formation continue), Straßburg, 5.3.2003.
  • Müller, S.: “Le choix de la santion pénale par le juge, essai en droit comparé franco-allemand”, Vortrag im Rahmen des Forschungsseminars “Mesures pénales, privation de liberté”, organisiert von P. V. Tournier (Centre de recherches sociologiques sur le droit et les Institutions pénales, CESDIP, CNRS) und A. Chauvenet (Centre d'études des mouvements sociaux, EHESS/MSH), Paris, 30.11.2001.
  • Müller, S.: “Le choix de la sanction - principes et pratiques de la détermination de la peine en Allemagne”. Fortbildungsveranstaltung der École Nationale de la Magistrature, Bordeaux und Paris, organisiert von B. Aubusson de Cavarlay, CESDIP, Paris, 22.5.2000 und 5.3.2001.


Publikationen (Auswahl):

  • Müller, Susanne: Die Anwendung von Strafzumessungsregeln im deutsch-französischen Vergleich.
    Bericht über ein empirisches Pilotprojekt. Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2004, 398 S.
  • Müller, Susanne: Sanktionen und Strafauswahl in Frankreich.
    Eine historische, rechtspolitische und dogmatische Analyse der Ermessensfreiheit des französischen Strafgerichts. Interdisziplinäre Untersuchungen aus Strafrecht und Kriminologie. Freiburg i. Br. 2003, 480 S.
  • Maguer, Azilis / Müller, Susanne: Landesbericht Frankreich. In: H.-J. Albrecht, M. Kilchling (Hrsg.): Jugendstrafrecht in Europa. Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2002, S. 157 - 189.
  • Leblois-Happe, J.: Quelles réponses à la petite délinquance? Etude du droit répressif français sous l'éclairage comparé du droit répressif allemand. Presses universitaires d'Aix-Marseilles, 2002.
  • Ottenhof, R. (Hrsg.): L’individualisation de la peine - de Saleilles à aujourd’hui. Ramonville St. Agne., 2001.
  • Pradel, J. (Hrsg.): Prison: Sortir avant terme. Paris, 1996.
  • Aubusson de Cavarly, B. / Hure, M.-S.: Arrestations, classements, déferrements, jugements - suivi d'une cohorte d'affaires pénales de la police à la justice. Paris, 1995.
  • Zieschang, F.: Das Sanktionensystem in der Reform des französischen Strafrechts im Vergleich mit dem deutschen Strafrecht. Berlin, 1992.
  • Aubusson de Cavarly, B. / Bernard, M. et al.: Les filières pénales, étude quantitative des cheminements judiciaires. Paris, 1986.
  • Aubusson de Cavarly, B. / Godefroy, T.: Condamnations et condamnés: Qui condamne-t-on? A quoi? Pourquoi? Paris, 1981.
 

Downloads und Links:

  • Geändert am: 25.07.2011
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