Die rechtliche Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter KriminalitätObwohl unter Berufung auf die Gefahren organisierter Kriminalität (OK) bereits seit mehr als zehn Jahren tiefgreifende Änderungen des gesamten Strafrechts vorgenommen worden sind, ist nach wie vor ungeklärt, was OK ausmacht und worin ihre besondere Gefährlichkeit begründet liegt. |
| Projektkategorie: | Habilitation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 1997 Projektende: 2004 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
| Projektsprache(n): | Deutsch |
Leiter(in):
Die organisierte Kriminalität steht bereits seit einiger Zeit im Mittelpunkt kriminalpolitischer Überlegungen und Aktivitäten. Während es inzwischen weitgehend anerkannt zu sein scheint, dass es unter den vielfältigen Erscheinungsformen delinquenten Verhaltens einen Bereich organisierter Kriminalität gibt, enden mit dieser Feststellung aber auch schon die Gemeinsamkeiten in der Einschätzung der Größe der von ihr ausgehenden Gefahr, ihres Inhalts und der notwendigen gesetzgeberischen Aktivitäten. Die unterschiedliche Wahrnehmung dieses Phänomens ist darauf zurückzuführen, dass ein hinreichend klar konturierter Begriff und eine Vorstellung davon, was organisierte Kriminalität ausmacht und worin ihre besondere Gefährlichkeit begründet liegt, sowie differenzierte empirische Erkenntnisse hierüber nach wie vor nicht vorhanden sind.
Ziel der Arbeit ist zu erforschen, wie die Strafjustiz das Phänomen organisierte Kriminalität aufgreift und bewältigt. Im Mittelpunkt des Projektes stehen drei Aspekte:
- Zunächst erfolgt eine theoretische Bestandsaufnahme der Entwicklung, des Inhalts und der Bedeutung des Begriffes OK sowie der Veränderungen des Strafrechtssystems, die durch neue legislative Maßnahmen zur OK-Bekämpfung entstanden sind. Diese betreffen im Wesentlichen einen prozessualen und einen materiell-rechtlichen Kern.
- So wurde unter Berufung auf die Notwendigkeit zur OK-Bekämpfung eine Reihe strafprozessualer Instrumente neu geschaffen oder geregelt, über deren Einsatz und Effizienz noch keine Erkenntnisse vorliegen. Die konkrete Anwendung der besonderen Ermittlungsmaßnahmen bei der Aufklärung von OK, insbesondere deren Bedeutung zur Ermittlung und Aburteilung der Straftaten, stellt daher einen weiteren Forschungsschwerpunkt dar. Damit verbunden ist die Frage, inwieweit sich dadurch die so genannte Verpolizeilichung des Strafverfahrens dokumentiert.
- OK-Verfahren sind durch eine besondere Komplexität aufgrund einer Vielzahl von Beschuldigten sowie vom System zu verarbeitenden Straftaten geprägt. Dies stellt hohe Anforderungen an einen Strafprozess, der sich traditionell mit einer Straftat eines Straftäters befasst. Die Ebene der Mehrtäterschaft bei OK und ihre Behandlung durch die Justiz bilden daher den dritten Schwerpunkt. Materiell-rechtlich stehen hier die Teilnahmeformen von der bloßen Mittäterschaft über die Bande bis zur kriminellen Vereinigung im Vordergrund der Betrachtungen.
Zusammenfassend lassen sich die für die Untersuchung ausgewerteten Datenquellen wie folgt darstellen:
Am Anfang der Untersuchung stand eine Analyse des bundesweiten OK-Lagebildes des BKA (1). Daneben wurden auch die in einzelnen Bundesländern erstellten justitiellen bzw. gemeinsamen Lagebilder OK ausgewertet, die über die Innen- bzw. Justizministerien beschafft wurden (2). Hier ließen sich bei einem Vergleich der Lagebilder untereinander regionale Besonderheiten bei den OK-Ermittlungen aufzeigen. Eine gesonderte Betrachtung der Situation in Baden-Württemberg führte zu dem Ergebnis, dass die dort vorliegenden Daten als repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland angesehen werden können. Eine weitere Quelle (3) bildete die Teilnahme an den Sitzungen von LKA und ZOK Baden-Württemberg, bei denen über die Aufnahme der Komplexe in das Lagebild entschieden wird. Zudem wurden die vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg überlassenen Raster von 154 OK-Komplexen, die aus den Jahren 1994 bis 1998 stammen, ausgewertet (4). Des weiteren wurde die Datensammlung der ZOK mit den darin enthaltenen justitiellen Angaben genutzt (5). Kernstück der Untersuchung ist eine Analyse von Strafakten aus Baden-Württemberg (6). Zur Ergänzung haben wir zehn Personen interviewt, die in Verfahren verurteilt wurden, die von der Polizei als Formen organisierter Kriminalität angesehen wurden (7). Eine weitere Quelle (8) bildeten Interviews zum Zeugenschutz.
Das Projekt wurde im Sommer 2004 mit dem Erscheinen der Untersuchung als Band 17 in der Schriftenreihe Strafrecht und Kriminologie im Verlag Duncker&Humblot abgeschlossen.
Ebenfalls im Sommer 2004 wurde die Arbeit mit dem "Ersten Preis der Polizei-Führungsakademie Münster-Hiltrup 2003" ausgezeichnet.
Publikationen (Auswahl):
- Kinzig, Jörg: Die rechtliche Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität. Berlin, Duncker & Humblot, 849 S., 2004. Zusätzl.: Habilitationsschrift 2003.
- Kinzig, Jörg: Die strafrechtliche Verfolgung organisierter Kriminalität - Eindrücke aus einem empirischen Forschungsvorhaben. In: Dittmann, V. / Jehle, J.-M. (Hrsg.): Kriminologie zwischen Grundlagewissenschaften und Praxis. Mönchengladbach, Forum Verlag Godesberg, 2003, S. 345 - 361.
- Kinzig, Jörg: Organisierte Kriminalität in Deutschland: Begriff – Rechtliche Maßnahmen – empirische Erkenntnisse [sowie Erwiderung zu einer Anmerkung von Friedrich Schneider, S. 44]. In: Angewandte Sozialforschung, 2003, Heft⁄Band 1-2 / 23, S. 27 - 40.