Kriminalpräventive Risikoabschätzung im GesetzgebungsprozessDas Forschungsprojekt steht in engem Zusammenhang mit der Entschließung des Rates der Europäischen Union vom 21. Dezember 1998 zur “Prävention organisierter Kriminalität im Hinblick auf die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zu deren Bekämpfung” (98/C 408/01). Hier wird u.a. daran erinnert, "wie wichtig es ist, beim Abfassen von Rechtsakten und bei der Überprüfung von bestehenden Gesetzen die Aspekte der Verbrechensverhütung zu berücksichtigen..." (Nr. 15) und die Kommission und Europol ersucht, bis Ende 2000 u.a. Vorschläge zu machen, "wie in der künftigen Arbeit auf europäischer Ebene Präventionsmaßnahmen gefördert und insbesondere im Rechtsetzungsprozess berücksichtigt werden könnten" (Nr. 33). |
| Projektkategorie: | Gutachten |
| Organisatorischer Status: | Forschungsgruppenprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 1999 Projektende: 2001 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
- Thomas Karger (vor Abschluss ausgeschieden)
- Dr. Michael Kilchling [Email]
- Ellisabeth Braun
Hintergrund dieses Forschungsvorhabens ist die folgende Ausgangslage: Bei der Verabschiedung von Gesetzen werden nicht selten Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen, die dem intendierten Gesetzeszweck zuwiderlaufen können. Dies gilt insbesondere dort, wo sich materielle oder strategische Anreize ergeben, die für die "organisierte Kriminalität" lukrativ genug erscheinen, um als Angriffsziel zu dienen. Nicht nur im Bereich der EU-Gesetzgebung, sondern auch im nationalen Bereich bis hin zur lokalen Ebene (Verwaltungsvorschriften), sind solche Problemkonstellationen vorstellbar. Eine häufig praktizierte Methode, Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit neuen Rechtsetzungsakten zu beschneiden, ist die begleitende Pönalisierung von Handlungen, die dem Gesetzesziel entgegenstehen (z.B. Umweltrecht oder Subventionsbetrug). Diese Strategie setzt aber bereits eine genaue und umfangreiche Kenntnis von zukünftigen Missbrauchsmöglichkeiten voraus und bindet zudem nicht unerhebliche Ressourcen bei den Strafverfolgungsorganen. Eine Prävention im eigentlichen Sinn kann durch diese Vorgehensweise, die in der Regel auf der traditionellen Abschreckung basiert, nur unzu-reichend geleistet werden. Effektiver scheinen daher - im Sinne echter Prävention - solche Maßnahmen zu sein, die bereits im Vorfeld das Entstehen möglicher Verstöße oder Missbräuche verhindern können. Erforderlich ist hierfür eine bereits antizipierende Risikoabschätzung während des Gesetzgebungsprozesses. Wie eine solche Risikoabschätzung in praxi aussehen könnte, ist unter anderem Ziel der Studie.
Die Ergebnisse der Fragestellungen wurden in Länderberichten dokumentiert und diese im Mai 2001 in dem Abschlussbericht (s.u. Downloads) zur Vorlage bei der EU-Kommission zusammengefasst und präsentiert.
Die Untersuchung ist abgeschlossen. Die Länderberichte wurden ausgewertet, zusammenfassend analysiert sowie in einem Sammelband zusammengestellt. Die Veröffentlichung des Berichts ist Anfang 2002 im Rahmen der Kriminologischen Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut in der edition iuscrim erfolgt (s.u. Publikationen).
Finanzierung:
Europäische Union (Falcone-Programm).
Publikationen (Auswahl):
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Albrecht, H.-J., Kilchling,
M., Braun, E.: Criminal Preventive Risk Assessment in the Law-Making Procedure.
Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2002, 450 S.
Downloads und Links:
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Criminal Preventive Risk Assessment in the Law-Making Procedure
Final report on the research project 1999/FAL/140, funded by the EU 'Falcone' Programme and the Max Planck Institute. Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Freiburg i. Br., May 2001.