Sanktionsprofile, abweichendes Verhalten, Gewalt- und Wertorientierungen JugendlicherVor dem Hintergrund der Diskussion um abweichendes Verhalten und Gewalt von/unter Jugendlichen und den "angemessenen" Reaktionen hierauf, z.B. von Eltern oder staatlichen Institutionen, konzentriert sich diese Jugendstudie auf die Sanktionsvorstellungen, Wertorientierungen und selbstberichtete Delinquenz und Viktimisierung Jugendlicher. |
| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Forschungsgruppenprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 1998 Projektende: 2003 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
- Michael Rößner
- Dr. Ben Backmann
- Michael Würger
- Ulrich Schiller (Pädagogische Hochschule Freiburg)
1. Zielsetzung des Projekts
a) Das zentrale Ziel der Untersuchung ist es, die Punitivität Jugendlicher zu ermitteln. Es soll analysiert werden, welche Sanktionen bei verschiedenen Formen von Fehlhandlungen und Straftaten (von alltäglichen Fehlhandlungen wie "Häufig den Unterricht stören" bis hin zum Tötungsdelikt) nach Meinung der Jugendlichen angemessen sind. Im Erhebungsinstrument sind als Reaktion auf die Fehlhandlungen/Delikte jeweils elf konkrete Sanktionsmöglichkeiten zur Auswahl vorgegeben. Diese sind der Lebens- und Erfahrungswelt der Jugendlichen angepasst und gliedern sich auf in:
- "Keine Reaktion/nichts tun"
- "Hilfe/Beratung", "Entschuldigen/Schaden ersetzen"
(Reaktionen im privaten Bereich ohne öffentliche Institutionen) - "Taschengeldsperre", "Haus-/Zimmerarrest"
(Reaktionen im familiären Bereich ohne öffentliche Institutionen) - "Jugendamt informieren", "Ermahnung durch Polizei/Gericht"
(Reaktion durch öffentliche Institutionen ohne förmliches Gerichtsverfahren) - "Geldstrafe", "gemeinnützige Arbeit als Strafe"
(Reaktionen durch öffentliche Institutionen nach förmlichem Gerichtsverfahren) - "Erziehungsheim", "Gefängnis"
(Reaktionen durch öffentliche Institutionen nach förmlichem Gerichtsverfahren)
In diesem Zusammenhang werden auch Fragen zu persönlicher Delinquenz und Viktimisierung gestellt.
Durch die Verbindung der Schwerebewertung hinsichtlich der verschiedenen vorgegebenen Formen von Fehlverhalten bzw. Straftaten mit Fragen zur eigenen Täter- bzw. Opferschaft können differenzierte Qualitäten von Hemmschwellen Jugendlicher erfasst werden. Bisher findet sich in keiner der zugänglichen Untersuchungen der Jugendforschung zu Werten, Normen und Einstellungen Jugendlicher die Fragestellung nach der Normorientierung. Insofern wurde auch noch keine umfassend angelegte Untersuchung zu Sanktionseinstellungen Jugendlicher durchgeführt. Der Stand der Forschung zu Punitivität und Sanktionseinstellungen zeigt, dass Sanktionseinstellungen in keiner der Studien in Einbettung ihres Entstehungskontextes untersucht wurden. Dieser Entstehungskontext kann als das kulturell und sozial prägende Umfeld, also als Lebenshintergrund bezeichnet werden. Nur wenige Untersuchungen (z.B. Kilchling, M., "Opferinteressen und Strafverfolgung", Freiburg 1995) beziehen Elemente dieses Lebenshintergrundes mit ein, die dann z.T. auch Erklärungswert für die Ausprägung von Punitivität besitzen. Als Ausdruck der Normorientierung wurden Sanktionseinstellungen in der bisherigen Jugendforschung nahezu nicht erfasst. Das Untersuchungsdesign ermöglicht es, unterschiedlichste individuelle Normen zu erfassen und sie in der Auswertung der Daten zu berücksichtigen. Eine Aufteilung der Stichprobe in Gruppen von Jugendlichen mit identischen Normen kann differenziertere Hinweise auf Gewalt- bzw. Wertorientierungen Jugendlicher geben.
b) In zusätzlichen Fragestellungen sind alle gängigen Begründungsmodelle für Gewaltbereitschaft enthalten, um die Abhängigkeit der Sanktionsprofile von unabhängigen Variablen, wie zum Beispiel allgemeine Wertorientierungen Jugendlicher, Alter, Geschlecht, sozialer Hintergrund (auch ethnische Zugehörigkeit), wahrgenommener Erziehungsstil, Zukunftsorientierung, Freizeit-/Medienverhalten, Urbanisierungsgrad der Wohngemeinde, usw. zu erfassen.
2. Konzeptionierung als ländervergleichende Untersuchung
Die Studie gliedert sich auf in Grund- und Vergleichsstudie. Die Grundstudie beruht auf einer im Jahre 1998 in Baden-Württemberg durchgeführten Schülerbefragung. Dem schloss sich im Jahre 2000 eine Untersuchung in der Nordwestschweiz an. Bei ihr sollte neben dem Vergleich mit der Grundstudie des Weiteren die Frage nach der selbstberichteten Delinquenz und den Lebensumständen der Jugendlichen in den einbezogenen schweizer Städten im Vordergrund stehen.
3. Ablauf der Grundstudie
a) In der zweiten Jahreshälfte 1998 wurden in sieben baden-württembergischen Gemeinden - Karlsruhe, Pforzheim, Heilbronn, Lahr, Singen, Achern und Titisee-Neustadt - Schüler der 7. und 9. Klassenstufe von Sonder/Förder-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien sowie BVJ-Klassen (Berufsvorbereitungsjahr) in den Berufsschulen während der Unterrichtszeit von Projektmitarbeitern in den Klassenräumen schriftlich befragt. Die Auswahl der Gemeinden wurde nach bestimmten demographischen Merkmalen getroffen. Es beteiligten sich in den Gemeinden insgesamt 70 Schulen an der Untersuchung. In jeder Gemeinde sind dies zumindest 50% der vorhandenen Schulen, in kleineren Kommunen kann fast von einer Vollerhebung (der Schulen mit ihren 7. und 9. Klassen) gesprochen werden. Dies ergibt eine Stichprobengröße von 3.641 Schülern. Die Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Befragung in der Regel zwischen 13 und 17 Jahre alt.
b) Im Juni 1999 wurde die Studie zusätzlich in Albstadt im Auftrag des Ausschusses "Gemeinsam gegen Gewalt", der sich aus Schulleitern und Gemeindevertretern zusammensetzt, durchgeführt. Hier umfasst die Stichprobe ca. 1200 Schülerinnen und Schüler. Die Erhebung in Albstadt ist als Teilerhebung in das Gesamtprojekt eingebettet. Das Vorgehen der Datenerhebung war analog zu den Erhebungen in den sieben Kommunen der Hauptstichprobe.
Die Ergebnisse dieser Teilstudie wurden im Februar 2001 im Rahmen einer Ergebnispräsentation in Albstadt dargestellt. Der Forschungsbericht wurde vorgelegt. Die erhobenen Daten flossen in die baden-württembergische Studie mit ein.
a) Mit der Auswertung und Interpretation der Daten der Hauptstudie wurde im Frühjahr 1999 begonnen. Insgesamt nahmen die Jugendlichen zu 64 Fehlverhaltensweisen/Delikten Stellung. Nach einer ersten deskriptiven Beschreibung verlief die Analyse der Sanktionsvorschläge auf zwei getrennten Wegen: die kriminologisch-strafrechtliche Bearbeitung (M. Rössner) erbrachte eine Reduktion des zu erfassenden Spektrums auf 42 "strafrechtlich" relevante Bereiche. Im pädagogisch-psychologischen Interesse (U. Schiller/M. Würger) stand die Frage nach der kognitiven Strukturierung der Fehlverhaltensweisen durch die Jugendlichen im Vordergrund. Dabei ergaben sich zehn wesentliche Dimensionen in einer Faktorenanalyse; über 50% Varianzaufklärung), die über die Berücksichtigung unterschiedlicher Sanktionshöhen in 24 Teilaspekte aufgeteilt wurden. Sowohl die "strafrechtlichen" wie auch die "pädagogisch-psychologischen" Basis-Dimensionen wurden separat dazu verwendet, die befragten Jugendlichen als Repräsentanten von Sanktionsmustern zu beschreiben.
b) In der von M. Rößner im Sommer 2001 fertig gestellten Arbeit (kriminologisch-strafrechtliche Bearbeitung) konnte die Zielsetzung erreicht werden. Neben der Darstellung von Basisdaten (Delinquenz und Viktimisierung) gelang es mit Hilfe der Clusteranalyse die Besonderheiten der verschiedenen Sanktionstypen anhand ihrer Delinquenzdisposition, ihrer Viktimisierungserfahrung und der erfassten Lebenshintergründe zu beschreiben.
So ergab sich, dass sich die Jugendlichen hinsichtlich ihrer Einstellungen charakteristisch unterscheiden und dass es wiederum Gruppen von Jugendlichen (= Sanktionstypen) mit ähnlichen Einstellungen gibt, die den Vorstellungen des Gesetzgebers näher oder ferner sind. Die These, dass die Sanktionseinstellungen von der Delinquenz- und Viktimisierungserfahrung beeinflusst wird, konnte nur hinsichtlich der Delinquenzbelastung verifiziert werden: So zeigte sich, dass die Jugendlichen mit einer höheren Täterschaft tatsächlich zu niedrigen Sanktionseinstellungen neigen, eine hohe Viktimisierung aber nicht notwendigerweise mit höheren Sanktionseinstellungen einhergehen muss. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Typen mit ähnlichen Einstellungen zu Strafe ähnliche Delinquenzdispositionen aber nicht unbedingt ähnliche Viktimisierungserfahrungen aufweisen müssen.
Weiterhin zeigen die Resultate der baden-württembergischen Erhebung, dass sich die einzelnen Sanktionstypen anhand des Lebenshintergrundes und der persönlichen Lebensgestaltung der Jugendlichen beschreiben lassen. Der von der Forschung wiederholt festgestellte Zusammenhang dieser Variablen mit delinquentem Verhalten, ließ sich dabei jedoch nur tendenziell bestätigen. Ähnliches ergab sich auch bei der Überprüfung der Lebenshintergründe der einzelnen Sanktionstypen. Diese zeigen nur in Bezug auf einzelne Variablen der Lebenshintergründe spezifische Ausprägungen, die sich je nach dem auch für ähnliche Sanktionstypen wiederfinden. Auf diesem Wege gelang es M. Rößner die befragten Jugendlichen in "gewaltferne, -nahe und gewalttätige" Jugendliche einzuteilen und damit eine Grundlage für zielgruppenadaptive Präventionsarbeit zu schaffen, die es ermöglicht, präventive Maßnahmen gezielter als bisher auf die vorliegende Gewaltbereitschaft (-nähe) und deren Gründe einzusetzen.
c) Die Methode, die Analyse der Sanktions-Einstellungen nach strafgesetzlichen Ordnungsprinzipien vorzunehmen, wurde gewählt, um die Repräsentanz des bzw. die Diskrepanz zum StGB in den "Köpfen" der Jugendlichen aufzuspüren. Die "logische" Struktur des StGB wird allerdings kaum mit der/den logischen Struktur(en) in der Kognition der Jugendlichen übereinstimmen. Welchen Grundmustern ordnen die Jugendlichen das Angebot an Fehlverhaltensweisen zu? Bestehen überhaupt deutliche Zuordnungs- bzw. Gruppierungsprinzipien? Wenn solche Prinzipien und Regeln bestehen, welche "Rechts-Auffassung" ist dabei führend? Dieses Ziel verfolgt der "pädagogisch-psychologische" Ansatz der Untersuchung (U. Schiller/M. Würger).
Die Anlage des Forschungsvorhabens folgt übergeordneten theoretischen Annahmen: Die Jugendlichen leben in komplexen Umwelten, Erziehungswelten, Erfahrungswelten, Einstellungswelten usw., die sie entsprechend ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten kognitiv und emotional abbilden. Ziel des Vorhabens war es, besonders in der Konstruktion des Fragebogens, wesentliche "Welten" zu erfassen. Dafür mussten die einzelnen Fragebogenbereiche jeweils möglichst repräsentativ die jeweiligen komplexen Inhaltsbereiche erfassen. Die Analyse soll nun nicht nur die Einzelfragen, sondern die komplexen Inhaltsbereiche je Person simultan beschreiben (konstruktivistischer Ansatz) und in Form von Profilen die unterschiedlichen Ausprägungen darstellen. Entsprechend werden Profildarstellungen erfolgen für die folgenden Fragenkomplexe:
- Sanktionseinstellungen (Normen/Werte)
- Delinquenz
- Viktimisierung
- Delinquenz und Bereitschaft zur Tat
- Kombination von Delinquenz und Viktimisierung
- Erfahrene Erziehung im Elternhaus
- Kontaktpräferenzen
- Freizeitgestaltung
- Mediennutzung
- Persönliche Wertorientierung
Jeder Jugendliche ist durch diese zehn für ihn charakteristischen Profile gekennzeichnet. Diese Profile lassen sich über die Häufigkeiten des Auftretens in kombinierter Form in ihren gegenseitigen Beziehungen beschreiben.
Für bestimmte Schwerpunktbereiche lassen sich so Folgerungen für allgemeine präventive Maßnahmen ziehen. Hinsichtlich einer "Norm- und Werteerziehung" werden die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg geprüft.
a) Die Untersuchung wurde durch Ben Backmann auf die Schweiz (Basel-Land, Zürich) ausgeweitet und konnte bereits im Jahr 2000 erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt wurden ca. 1300 Schülerinnen und Schüler aus 7.-9. Klassen jeglichen Schulniveaus befragt.
Anlass für eine solche Studie waren nicht nur das von Deutschland abweichende Jugendstrafrechtssystem, sondern auch die unterschiedliche Kriminalitätsentwicklung in beiden Ländern sowie ein gewisser Bedarf in der Schweiz an Forschungen zum Thema Jugendkriminalität.
Während ein Blick auf den Forschungsstand in Deutschland zeigt, dass die Anzahl jugendkriminologischer Untersuchungen mit Schwerpunkten in Ausmaß und Begründbarkeit von Jugendkriminalität sowie deren rechtliche Behandlung beträchtlich ist, ist in der Schweiz bislang keine vergleichbare Datenlage vorhanden. Zwar lassen die gegen Ende der 90er Jahre zunehmende Anzahl von Schülerbefragungen zu Gewalt an Schulen ein wachsendes kriminologisches Interesse an der "Jugendforschung" erkennen, umfassende empirische Studien zur Jugendgewalt stehen aber noch aus. Auch die polizei- und strafurteilsstatistischen Datenquellen weisen insbesondere im Bereich der Jugendgewalt erhebliche Defizite auf und sind daher nur bedingt verwertbar.
Die Einschätzung des tatsächlichen Ausmaßes der Jugendkriminalität in der Schweiz erweist sich aufgrund der dürftigen Datenlage somit als äußerst schwierig. Umfassende empirische Untersuchungen, die Gründe für die Entwicklung der Jugendgewalt nachweisen könnten, gibt es ebenfalls nicht.
Zwar wird die Schweiz immer noch als eines der Länder mit der niedrigsten Kriminalitätsrate Europas angesehen, doch lassen die in letzter Zeit durchgeführten Untersuchungen zur "Jugend und Gewalt"- Thematik sowie die Einführung der KRISTA (Kantonale Polizeistatistik des Kantons Zürich) ein beachtliches Ausmaß an Delinquenz auch in der Schweiz erkennen. Inzwischen ist Gewaltkriminalität zu einem wichtigen Thema in den schweizerischen Medien, im Alltagsbewusstsein der Bevölkerung und im politischen Diskurs geworden.
b) Zielsetzung der vergleichenden Untersuchung
Im Mittelpunkt der schweizer Erhebung stehen die Beschreibung der Jugendlichen des an der Befragung teilnehmenden Kantons Basel-Landschaft und der Stadt Zürich und ein Ländervergleich mit den in Baden-Württemberg gewonnenen Ergebnissen.
Der Ländervergleich soll dabei nicht allein einer Überprüfung der "deutschen" Erkenntnisse dienen und damit Rückschlüsse auf deren Aussagekraft ermöglichen, sondern vor allem Unterschiede in den Lebenssituationen der Jugendlichen beider Länder, ihren Sanktionsvorstellungen (als Ausdruck von Normorientierungen und ggfs. auch als Ausdruck unterschiedlicher Gestaltung des Jugendstrafrechts in Deutschland und in der Schweiz) und deren Bedeutung für Täter- und Opfersituationen aufzeigen.
Des Weiteren sind aufgrund der erheblichen Unterschiede im deutschen und schweizerischen Strafrecht weitere Erkenntnisse zur generalpräventiven Wirkung des Strafrechts bei Jugendlichen zu erwarten.
c) Ergebnisse des Ländervergleichs zwischen Deutschland und der Schweiz
Die Betrachtung von Delinquenz und Viktimisierung zeigt, dass mehr als die Hälfte der Delikte in beiden Untersuchungen von weniger als 10% der befragten Jugendlichen begangen wurden.
Niedrigste prozentuale Werte weisen die Drogendelikte wie auch die schweren Varianten der Körperverletzungs- sowie der Diebstahlsdelikte auf. Anders dagegen verhält es sich bei den leichten bzw. den als "Kavaliersdelikte" bezeichneten Fehlverhaltensweisen. "Beleidigungen" und "leichte Körperverletzungen" werden sogar von jeweils mehr als der Hälfte der Befragten begangen. Gefolgt werden sie von den Sachbeschädigungen und den Diebstählen von Dingen mit geringem Wert.
Die Viktimisierungsbelastung liegt beim überwiegenden Teil der Delikte unter 10% der befragten Jugendlichen. Insbesondere bei räuberischen Delikten und gefährlicher Körperverletzung liegen die Werte weit unter 5%. Weitaus höher fallen wiederum die Zahlen bei der leichteren Delinquenz aus. Bedeutsame Unterschiede zwischen den Studien waren nicht ersichtlich.
Die Betrachtung der Lebensbedingungen der Jugendlichen in Baden-Württemberg und der Schweiz zeigte auch, dass beispielsweise die familiären Umstände und zwischenmenschlichen Beziehungen aber auch das Freizeitverhalten der Jugendlichen in beiden Ländern keine wesentlichen Differenzen aufzuweisen haben, womit letztlich die maßgeblichen Sozialisationsfaktoren in Baden-Württemberg und der Schweiz im Wesentlichen übereinstimmen. Dennoch traten einige wenige aber dafür gravierend voneinander abweichende Ergebnisse auf. Hierzu gehört insbesondere die im Vergleich zur schweizerischen Studie in Baden-Württemberg festgestellte hohe Arbeitslosenquote bei den Eltern der Jugendlichen und der bei ihnen darauf offensichtlich zurückzuführende ausgeprägte Pessimismus im Hinblick auf den Erhalt eines Ausbildungsplatzes und weiterer Lebensplanung.
Die Verbindung zwischen Punitivität und Delinquenz lässt sich zusammenfassend dahingehend beschreiben, dass Jugendliche mit niedrigen Sanktionseinstellungen eine vergleichsweise hohe Delinquenz aufzuweisen haben und Jugendliche mit strengen Strafvorstellungen eher von einer niedrigen Täterschaften berichten. Die Bedeutung von Normvorstellungen für die Delinquenz junger Menschen konnte damit herausgearbeitet werden. Sie stellen bei den hoch sanktionierenden Clustern Hemmschwellen dar, welche das Legalverhalten maßgeblich beeinflussen. Man kann damit als gesicherte Erkenntnis ansehen, dass Jugendliche um die Geltung von Normen wissen und diese Einsicht verhaltenswirksam werden lassen können. An der überwiegend zu beobachtenden fehlenden Fähigkeit zur Differenzierung der Sanktionswünsche anhand der Schwere des Delikts, zeigt sich jedoch ein eher "oberflächliches" Wissen von Normen und ihres Geltungsanspruchs. Es scheint damit lediglich eine (weitgehend moralische) Kenntnis über das, was zu tun oder zu lassen ist, zu bestehen.
Als für die Bildung von Sanktionseinstellungen entscheidende unabhängige Variablen, erwiesen sich Faktoren wie Alter, Einschätzung der eigenen materiellen Verhältnisse, Freizeitkontakte, familiäre Sozialisation, Genussmittelkonsum und in einem gringeren Maße das Geschlecht.
Eine Gegenüberstellung der jugendstrafrechtlichen Sanktionssysteme beider Länder zeigte, dass sie sich ungeachtet ihrer praktischen Umsetzung rein von der Gesetzeslage ganz erheblich voneinander unterscheiden. Besonders deutlich wird dies anhand der vom Gesetzgeber vorgesehenen Höchststrafen, die gegen Jugendliche verhängt werden können. Auswirken tut sich dies in den Sanktionseinstellungen der Jugendlichen jedoch nicht. Vergleicht man den Kurvenverlauf der Sanktionseinstellungen der jeweiligen Gesamtstichproben miteinander, zeigen sich die schweizerischen Probanden bei den Delikten größerer Schwere sogar als etwas strenger in ihrer Bestrafung. Entsprechend den bisherigen Untersuchungen zur Generalprävention bei Jugendlichen ist daher davon auszugehen, dass eine unmittelbare Internalisierung von strafrechtlichen Regelungen bei Jugendlichen nicht stattfindet. Vielmehr ist davon auszugehen, das Normen durch Sozialisation familiärer und altersabhängiger Instanzen vermittelt werden und mögliche Ahndungen auch hierdurch erfolgen.
Der Arbeitsbericht "Albstadt" wurde vorgelegt (2000). Nachdem nunmehr auch die kriminologisch-strafrechtliche Betrachtung der Thematik durch die Arbeiten von M. Rößner (Studie Baden-Württemberg, 2001) und Ben Backmann (Studie Schweiz, 2002) abgeschlossen wurden, ist mit der Vorlage des "pädagogisch-psychologischen" Forschungsberichts (U. Schiller/M. Würger) zum Jahresbeginn 2003 zu rechnen.
Publikationen (Auswahl):
-
Backmann, B.: Sanktionseinstellungen und Delinquenz Jugendlicher.
Eine vergleichende empirische Darstellung zur schweizerischen und deutschen Situation unter Berücksichtigung des jeweiligen Jugendstrafrechts. Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2003, 540 S.