Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPODie Zahl der Strafverfahren, in denen mindestens eine Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜ) nach den §§ 100a, 100b StPO erging, ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Zugenommen hat damit auch die Anzahl der mit Maßnahmen der Überwachung der Telekommunikation automatisch verbundenen Eingriffe in Freiheitsrechte der Bürger. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Forschungsgruppenprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2002 Projektende: 2004 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
Auf den ersten Blick scheinen die auf jeweiliger Seite vorhandenen Interessen unvereinbar. Ein Ausgleich zwischen Strafverfolgungsbehörden und "abgehörten Bürgern" mag jedoch dann gelingen, wenn sich die Überwachung der Telekommunikation als effektives Instrument zur Verbrechensbekämpfung bewährt hat und/oder bewähren wird.
Ob und in welcher Form die TKÜ als polizeiliches Aufklärungs- und verfahrenrechtliches Beweismittel wirksam ist und/oder sein könnte, soll mit vorliegender Arbeit erstmals empirisch untersucht werden.
Die Studie ist eingebettet in das vom Bundesministerium der Justiz dem MPI in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben "Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" (siehe Text ab Einführung auf der Übersichtsseite und steht im Zusammenhang mit der Arbeit von Frau Christiane Krüpe-Gescher zur Rechtswirklichkeit der TKÜ.
Im Mittelpunkt der Untersuchung werden zunächst der Begriff der Effizienz und seine Übertragbarkeit auf das Strafverfahrensrecht im Allgemeinen und die Ermittlungstätigkeit im Besonderen stehen. Im Folgenden wird anhand der gefundenen theoretischen Maßstäbe das Handeln der Strafverfolgungsbehörden auf Grundlage des im Rahmen oben genannten Forschungsvorhabens erhobenen Datenmaterials aus Aktenanalyse, schriftlicher Befragung und mündlichen Interviews auf seine Effektivität hin überprüft. Zentrale Bedeutung wird dabei dem Verhältnis von Beweis- zu Erkenntniswert der TKÜ zukommen, sowie der Frage einer möglichen Effizienzsteigerung.
Im Jahr 2003 wurde zunächst das Gutachten zur Überwachung der Telekommunikation für das Bundesministerium der Justiz erstellt und im Mai dem Ministerium übergeben. Anschließend wurde die Drucklegung zur Veröffentlichung vorbereitet.
Im August und September wurden die Abschlussdatenfiles für die Dissertation erstellt und die letzten Fragebögen der Schriftlichen Befragung EDV-mäßig aufbereitet. Parallel wurde mit der Datenkorrektur begonnen. Des Weiteren wurde die Durchführung der Kontrollgruppe vorbereitet.
Publikationen (Auswahl):
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Vollständiges Gutachten
(erschienen in der Reihe "Kriminologische Forschungsberichte") -
Dorsch, C.: Die Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO.
Kriminologische Forschungsberichte, Berlin 2005, 330 S.
Downloads und Links:
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Albrecht, H.-J., Dorsch, C. & Krüpe, C.: Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. edition iuscrim, forschung aktuell - research in brief, Nr. 17. Freiburg i. Br. 2003, 42 S.