Rechtswirklichkeit der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO

In vielen Bereichen des Strafverfahrensrechts wird beklagt, dass die theoretischen Vorstellungen des Gesetzgebers und darauf basierend die praktische Umsetzung einer Regelung nur bedingt übereinstimmen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Rechtswirklichkeit der Überwachung der Telekommunikation nach §§ 100a, 100b StPO. Ziel soll es sein, die gesetzliche Regelung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einer Überprüfung mit Blick auf die tatsächliche Umsetzung durch die Strafverfolgungspraxis zu unterziehen. Hinsichtlich der TKÜ findet seit langem eine rege Reformdiskussion statt, die sich allerdings mangels empirisch gesicherter Daten bisher auf weitgehend ungesichertem Grund bewegt.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Forschungsgruppenprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2002
Projektende: 2004
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Die Studie steht in Zusammenhang mit der Untersuchung des Max-Planck-Institutes zu “Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen” (siehe Text ab Einführung auf der Übersichtsseite) und der Arbeit von Frau Claudia Dorsch zu Effizienzfragen der TKÜ. Das Gutachten wurde dem Bundesministerium der Justiz im Mai 2003 vorgelegt und ist im September des Jahres erschienen.
Die Fragestellungen der Hauptstudie werden in dieser Arbeit erweitert und vertieft. Hierbei wird das Augenmerk vor allem auf der Überwachungsintensität und der Schnelligkeit der Entscheidung zur Anordnung einer TKÜ liegen. Weiterhin werden deliktsspezifische Auswertungen erfolgen.
Der Untersuchung wird das Datenmaterial aus der Aktenanalyse und der schriftlichen Befragung zugrunde gelegt, die im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Daneben werden die Erkenntnisse aus den Experteninterviews zu einer Überprüfung der so gewonnenen Ergebnisse herangezogen. Diesbezüglich sei für den methodischen Aufbau dieses Projektes auf den Beitrag zur Gesamtuntersuchung im vorliegenden Forschungsbericht verwiesen.

Im Jahre 2003 wurde zunächst das Gutachten zur Überwachung der Telekommunikation für das Bundesministerium der Justiz erstellt und im Mai dem Ministerium übergeben. Anschließend wurde die Drucklegung zur Veröffentlichung vorbereitet.
Im August und September wurden die Abschlussdatenfiles für die Dissertation erstellt und die letzten Fragebögen der schriftlichen Befragung EDV-mäßig aufbereitet. Parallel wurde mit der Datenkorrektur begonnen. Des Weiteren wurde die Durchführung der Kontrollgruppe vorbereitet.


Publikationen (Auswahl):

 

Downloads und Links:

  • Albrecht, H.-J., Dorsch, C. & Krüpe, C.: Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. edition iuscrim, forschung aktuell - research in brief, Nr. 17. Freiburg i. Br. 2003, 42 S.
  • Geändert am: 21.09.2011
  • Top