Die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht in Theorie und PraxisEine empirische Untersuchung über ihre Anwendung hinsichtlich der freiheitsentziehenden Maßnahmen bei delinquenten Kindern und Jugendlichen in SüdafrikaDas Ziel des Forschungsvorhabens ist es, der Frage nachzugehen, wie die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht (1) in Südafrika implementiert werden und den Versuch zu unternehmen, empirisch umsetzbare Instrumente zur Kontrolle der Implementation von “Mindestgrundsätzen” zu entwickeln. Insbesondere soll ein Beitrag zur Verbesserung des Entwicklungsprozesses von Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen und ihrem korrespondierenden "Implementations"-Problem geleistet werden. Als Konsequenz der empirischen Untersuchung erfolgt ferner eine Analyse der Chancen und Probleme hinsichtlich des Freiheitsentzuges für junge Rechtsbrecher im gegenwärtigen südafrikanischen Jugendstrafvollzug. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Forschungsgruppenprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 1997 Projektende: 2001 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
| Projektsprache(n): | deutsch und englisch |
Leiter(in):
Der Einfluss der Regelwerke auf die subjektive Situation von Kindern und Jugendlichen (2) im Freiheitsentzug und ihre Anwendung in der Praxis wurde am Beispiel Südafrikas als Fallstudie untersucht. Da sich Südafrika in einem Prozess der Transition und sozialem Wandel befindet, eignet es sich als Beispiel für globale Entwicklungen und Phänomene gerade auch im Hinblick auf die Implementation der Regelwerke in anderen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Mit der näheren Erkundung der Implementation von Gemeinschaftsvorgaben befindet sich die Studie im Bereich der Implementationsforschung.
Für die empirische Untersuchung wurde als Erhebungsmethode die Befragung gewählt. Sie umfasst einerseits die schriftliche Befragung der Bediensteten im Jugendstrafvollzug, der "Durchführungsinstanz" für die Regelwerke in der Praxis. Die Regelwerke erfassen sämtliche Bereiche des Vollzugs und dementsprechend erfolgt die Befragung der verschiedenen Dienste. Der Fokus dieses Fragebogen richtet sich auf Arbeits- und Trainingsbedingungen und die Einstellung des Personals zu den Kindern sowie die Funktionen und Service-Angebote des Jugendstrafvollzugs. Gefragt wird u.a. nach der Ausgestaltung der Unterbringung, Kleidung, Hygiene, Ernährung, Disziplinarmaßnahmen, medizinischem und sozialem Dienst, Schulunterricht und praktischen Ausbildungsmöglichkeiten. Korrespondierend dazu war die schriftliche Befragung inhaftierter Kinder angelegt. Nach einer Pretestphase wurde im Mai 1998 eine Kurzbefragung aller südafrikanischen Gefängnisse und places of safety zur konkreten Auswahl der an der Untersuchung zu beteiligenden Anstalten durchgeführt. Nach anschließender Überarbeitung und logistischen Planung der Erhebung erfolgte selbige unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede sowie von Untersuchungs- und Strafhaft im Oktober/November in 12 Vollzugsanstalten verschiedener Größenordnungen sowie 4 places of safety (spezielle Vollzugsanstalten für Untersuchungshaft von Kindern). Um geschlechtsspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Ausgestaltung des Anstaltsvollzugs erfassen zu können, wurde die Erhebung auch in einer Frauenvollzugsanstalt durchgeführt. Bei den Bediensteten wurden insgesamt n=779 Fragebögen verteilt wobei die Rücklaufquote ca. 52% (n=404) beträgt. Befragt wurden 806 Kinder. Nahezu alle (n=804) füllten die Fragebögen aus. Zu weiteren konzeptionellen, logistischen und methodischen Einzelheiten, vgl. den Projektbericht.
Das Jahr 2000 stand im Zeichen der Fertigstellung des Projektberichtes. Die Auswertung des Personaldatensatzes wurde abgeschlossen. Der Kinderdatensatz wurde mit dem Personaldatensatz zusammengeführt und die letzten, gemeinsamen Auswertungsschritte vollzogen. Die Ergebnisse wurden in Schaubilder und Tabellen umgesetzt. Im Jahr 2001 erfolgte die Veröffentlichung des Projektberichtes. Mit der Konzeption des Trainingskurses für Strafvollzugsbeamte wurde zusammen mit dem Technikon Southern Africa begonnen.
Im Folgenden soll ein Einblick in den Ertrag der Untersuchung gegeben werden:
In bestimmten Themenbereichen stimmt die Ausgestaltung der Haftbedingungen aus Sicht von Bediensteten und Insassen im Ist-Zustand der Vollzugspraxis mit dem Sollzustand der Vorgaben der Regelwerke überein. Dies betrifft den strukturellen Rahmen, die Serviceangebote sowie die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes. Die Existenz komplexer Programme wie für Bildung und Freizeit, die leicht zu installieren sind, suggerieren, dass die Versorgung der Insassen gewährleistet ist. Seit der Ratifikation der CRC im Jahre 1995 kam es bei der Ausgestaltung des Freiheitsentzugs für delinquente Kinder zu vielen Fortschritten und positiven Veränderungen, die auch von vielen der Bediensteten so wahrgenommen wurden.
Wichtig ist der Blick auf die Schattenseiten des südafrikanischen Jugendstrafvollzugs: die anstaltsübergreifenden Defizite. Sie beeinflussen zunächst die Insassen als unmittelbar davon Betroffene negativ. Vor allem betreffen sie Mängel in der Grundversorgung und der Unterbringung und der Hygiene, die Interaktion und Umgangsweise der Bediensteten mit den Insassen sowie die Existenz von Subkultur. Gerade Mängel in der Grundversorgung verstärken in der Regel im Vollzug wiederum subkulturelle Aktivitäten und beeinflussen auch die Interaktion zwischen Bediensteten und Insassen negativ. Die weiterhin ansteigende Vollzugspopulation und die steigende Jugendkriminalität gekoppelt mit der bestehenden Ressourcenknappheit stellt die Bediensteten in ihrer täglichen Arbeit vor eine schwierige Situation. Diese Rahmenbedingungen prägen die Gestaltung des Vollzugsalltags und machen eine gewisse "Ohnmacht" gegenüber den vorherrschenden Verhältnissen als Grundhaltung sichtbar.
Gleichzeitig artikulieren die Bediensteten ein großes Lernbedürfnis hinsichtlich des fachlichen und sachgemäßen Umgangs mit Kindern sowie Kenntnissen der Verfassung und Kinderrechten.
Es bestehen Qualitätsabstufungen in der Ausgestaltung der Haftbedingungen zwischen den einzelnen Anstalten. Dies bestätigen die Einschätzungen von Insassen und Bediensteten, denn aus beider Sicht konnten verschiedene Vollzugsprofile erstellt werden, in denen deutliche Unterschiede in der Umsetzung der Mindeststandards auftreten. Deutlich schätzen Insassen und Bedienstete die Situation in den places of safety als tendenziell besser ein. Dies artikulieren die Bediensteten klar und die Insassen etwas verhaltener. Bereiche wie Unterbringung, Hygiene, psychosoziale Betreuung sowie Kontaktbesuche werden positiv hervorgehoben. Aus ihrer Sicht ist das Verhältnis zu den Bediensteten weniger von Kontrollen geprägt, und tätliche Übergriffe von Bediensteten auf Insassen finden seltener statt. Bedienstete in den Gefängnisse äußern häufiger, die Haftbedingungen der Insassen verbessern zu wollen. Der Wunsch nach Veränderung ist bei den Bediensteten in den Gefängnissen zahlreicher vorhanden. Dies ist auch ein Indiz für den schlechteren Standard und Zustand der Gefängnisse. Aufgrund obiger Erkenntnisse kann man von einer Benachteiligung der Kinder ausgehen, die ihre Untersuchungshaft in einem Gefängnis verbringen. Die Unterbringung in den places of safety ist in vielen Punkten deutlich besser als in den Gefängnissen. Allerdings gibt es auch in den places of safety empfindliche Bereiche, in denen in ähnlich hohem Maße Defizite bestehen wie in den Gefängnissen. Dies betrifft Indikatoren, die das Anstaltsklima am deutlichsten charakterisieren, z.B. die Disziplinarpraxis und die Probleme der Insassen untereinander, Bedrohungen durch Mitinsassen und Banden sowie Viktimisierung. Diese Bereiche, die in beiden Anstaltstypen als Problem identifiziert wurden, bieten einen der wichtigsten Ansatzpunkte für Reformen, da die Gefährdung des physischen und psychischen Wohlergehens der Kinder reduziert werden muss, um zu verhindern, dass Schäden von größerem Ausmaß für die Kinder und nach ihrer Entlassung auch für die Gesellschaft entstehen können. Reformansätze sollen gleichzeitig in zwei Richtungen wirken: Sie betreffen die Verbesserung der elementaren Haft- bzw. Lebensbedingungen der Insassen im Strafvollzug sowie des Arbeitsumfeldes der Bediensteten.
Die Auswertung der Bedienstetenbefragung weist auf eine besondere Wechselwirkung hin: Die Arbeitszufriedenheit des Anstaltspersonals ist dort größer, wo die Haftbedingungen für die Insassen akzeptabel sind. Ferner zeigt sich in den places of safety eine höhere Zufriedenheit als in den Gefängnissen. Aus Sicht der Bediensteten sind Reformansätze in den Gefängnissen wichtiger als in den places of safety. Somit wird klar, dass Bedienstete und Insassen von einer möglichen Verbesserung der elementaren Haftbedingungen profitieren. Gefängnisse haben derzeit in Südafrika mit Personalmangel, nicht ausreichend qualifiziertem Personal sowie einem hohen Krankenstand des Personals zu kämpfen. Die Arbeitssituation der Bediensteten ist dort häufig überfordernd und belastend. Aus Sicht der Bediensteten sind wichtige Veränderungen zunächst im Management der Anstaltsleitung zu vollziehen. Dort befindet sich die Schaltstelle für die Verbesserung der Haftbedingungen von Insassen, die Gestaltung der Interaktion zwischen Bediensteten und Insassen sowie für die Arbeitsbedingungen und Arbeitsatmosphäre der Bediensteten untereinander. Letzteres ist ein häufig vernachlässigtes Thema. Dazu erbrachten vor allem die Freiantworten der Bediensteten wertvolle Hinweise zu Defiziten, die auf Leitungsebene bestehen. Sie unterstreichen die Bedeutung, welche die Führungskräfte für die Vermittlung von sozialer Kompetenz und den Umgang der Bediensteten untereinander haben. Besondere Aufmerksamkeit sollte bei Aus- und Fortbildung auf der Arbeit an der Identifikation der Bediensteten mit diesem neuen Rollenverständnis liegen und vor allem die einfachen Vollzugsbediensteten einbeziehen.
Hauptschwierigkeit für die Veränderung der Haftbedingungen und somit auch der Arbeitszufriedenheit der Bediensteten bildet der Ressourcenmangel. Er betrifft zunächst die Bereitstellung der nötigen personellen und finanziellen Ressourcen durch das Ministerium. Dieses Thema ist bedeutsamer in den Gefängnissen, wo die Bediensteten das Bedürfnis nach anstaltsunabhängiger Verbesserung externer Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs sehr viel deutlicher artikulieren. Trotz erfolgversprechender positiver Veränderungen des Jugendstrafvollzugs stellt die Realität in den Anstalten das Ministerium für Strafvollzug sowie die Anstaltsleitung vor immer neue Aufgaben. Da Reformen finanzierbar sein müssen, gewinnt die Allokation und die Konzentration der vorhandenen Ressourcen auf bestimmte Themen, wie z.B. zur Verbesserung der elementarsten Lebensbedingungen für die Insassen sowie für Fortbildung der Bediensteten, an Bedeutung. Die Knappheit von lebensnotwendigen Dingen, fehlende Leitbilder durch mangelnde Betreuung oder beschränkte Freizeitaktivitäten steigern subkulturelle Aktivitäten der Insassen. Im Vollzugsalltag erhöhen sich für die Insassen Bedrohungen dramatisch, und auch die Arbeitsbedingungen für Bedienstete verschlechtern sich dadurch. Auch für sie nimmt die Gefährdung am Arbeitsplatz ein sehr viel höheres Ausmaß an. Gerade bei knappen Ressourcen sollte eine Konzentration darauf erfolgen, die existenziellsten Bedürfnisse der Insassen zu stillen, welche die Einhaltung ihrer Menschenwürde betreffen, wie z.B. bestimmte Anforderungen an Hygiene und Unterbringung. Vor allem die herrschende Überbelegung erschwert diesbezügliche Veränderungen. Die vollzugsexternen Bedingungen wie z.B. der gesetzliche Rahmen, insbesondere die Verkürzung langer Freiheitsstrafen und langer Untersuchungshaftperioden sowie der Einsatz ambulanter Sanktionen, ist maßgebend für die Reduzierung der Vollzugspopulation. Bis diese Rahmenbedingungen geschaffen sind und umgesetzt werden, gilt es in Anbetracht der kontinuierlichen Erhöhung der Gefangenenpopulation im Vollzug selbst Maßnahmen zu entwickeln und anzuwenden, die darauf zielen, die negativen Folgen der Überbelegung möglichst einzugrenzen.
Finanzierung:
Gefördert mit Mitteln des Technikon SA.
Anmerkungen:
(1) Mindestgrundsätze für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing Rules), 1985; Konvention über die Rechte des Kindes (CRC), 1989; Richtlinien zur Prävention von Jugendkriminalität (Ryadh-Guidelines), Mindestgrundsätze zum Schutz inhaftierter Jugendlicher (JDL), 1990.
(2) Die südafrikanische Verfassung definiert Kinder als Personen jünger als 18 Jahre (section 28). Die südafrikanische Vollzugspraxis verwendet immer noch die Kategorie Jugendlicher (Personen jünger als 21 Jahre). Es erfolgt getrennte Unterbringung von Erwachsenen und Jugendlichen. Deswegen wurden in diese Erhebung sowohl Kinder als auch Jugendliche einbezogen. In den folgenden Ausführungen wird der Begriff Kinder für beide Kategorien verwendet.
Vorträge (Auswahl):
- Kiessl, H.: "Implementation of international minimum standards for incarcerated children and juveniles in South Africa". Polytech of Namibia, School of Communication and Applied Legal Training, Windhoek/Namibia, 3.9.2001.
- Kiessl, H.: "Anwendung von UN-Mindestgrundsätzen zum Jugendstrafvollzug in der Praxis". Südwestdeutsches Kriminologisches Kolloquium, Freiburg, Juli 2000.
- Kiessl, H.: "Empirische Sozialforschung im südafrikanischen Jugendstrafvollzug". Basler Afrika Bibliographien, Basel, April 2000.
- "Use and Application of UN Minimum Standards for Juveniles Deprived of their Liberty in South African Practice". British Home Office Research and Development Unit, London, April 2000.
- Kiessl, H.: "Prevention of Juvenile Delinquency: a United Nations Concept." "International Workshop on the Prevention of Juvenile Delinquency", International Institute for the Sociology of Law, Onati/Spanien, 3.6.1999.
Publikationen (Auswahl):
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Kiessl, H.: Die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht in Theorie und Praxis.
Eine empirische Untersuchung über ihre Anwendung hinsichtlich der freiheitsentziehenden Maßnahmen bei delinquenten Kindern und Jugendlichen in Südafrika. Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 2001, 630 S. - Kiessl, H.: Empirische Sozialforschung im südafrikanischen Jugendstrafvollzug. In: Basler Afrika Bibliographien Working Paper No. 3, 2000.
- Kiessl, H.: United Nations Standards and Norms in the Area of Juvenile Justice in Theory and Practice. In: Albrecht, H.-J. / Kury, H. (Hrsg.): Research on Crime and Criminal Justice at the Max Planck Institute - Summaries. Freiburg i. Br., Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts, Kriminologische Forschungsberichte, 1998, S. 87 - 95.
- Kiessl, H. / Luyt, W.: Correctional Services to be Part of an International Research Project. In: Nexus, 09/1998, S. 22 - 22.
Downloads und Links:
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Kiessl, H.: United Nations Standards and Norms in the Area of Juvenile Justice in Theory and Practice. edition iuscrim, forschung aktuell | research in brief no. 5, Freiburg i. Br. 2001, 21 S.