Die Implementierung der CPT-Empfehlungen im deutschen StrafvollzugDas Forschungsprojekt befasst sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe im deutschen Strafvollzug. Mit Methoden der Implementationsforschung wird sowohl die Effektivität der CPT-Empfehlungen und des Verfahrens überprüft, als auch die Kooperations- und Umsetzungsbereitschaft des Staates im Bereich des Menschenrechtsschutzes. Ziel ist es, Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens zu geben. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2008 Projektende: 2011 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
| Projektsprache(n): | Deutsch |
Leiter(in):
Forschungsgegenstand
Diese Untersuchung beschäftigt sich mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT). Die Konvention des CPT aus dem Jahre 1989 sieht vor, dass das Komitee durch Besuche die Behandlung von Personen prüft, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe zu verstärken (Art. 1 ECPT). Deutschland wurde im Rahmen dieses Programms bereits viermal regulär besucht (zuzüglich eines Ad-hoc-Besuches am Frankfurter Flughafen), wobei verschiedenste Institutionen, wie Strafvollzugsanstalten, Polizeistationen, Abschiebehaftanstalten, Psychiatrien und andere Einrichtungen überprüft wurden. Die vorliegende Untersuchung grenzt den Forschungsbereich dabei auf die CPT-Besuche in den deutschen Strafvollzugsanstalten ein.
Forschungsbedarf
Die Bundesrepublik wird international anerkannt für ihren Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte, sowohl im Inneren, als auch in der Außenpolitik. Fraglich ist, ob sich dieses Bekenntnis Deutschlands zu Menschenrechten auch im Umgang mit dem CPT widerspiegelt. Aus der Analyse der bisherigen Forschungsliteratur ergibt sich, dass Deutschland von den meisten Wissenschaftlern nicht als vorbildlicher Konventionspartner beschrieben wird. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Arbeiten zumeist in der Anfangszeit des CPT angefertigt wurden. Mit steigendem Einfluss des CPT könnte sich das Verhältnis inzwischen jedoch entschieden geändert haben. Es besteht somit ein Forschungsbedarf für eine aktuelle Untersuchung über die Implementation der CPT-Empfehlungen in Deutschland.
Methodik
Methodisch orientiert sich das Projekt an der Implementationsforschung. Dieser liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Umsetzung politischer Programme, wie die Empfehlungen des CPT als Ausdruck der Menschenrechtspolitik des Europarats, weniger von dem Initiator als vom administrativen Durchführungsträger und vom Adressatenkreis abhängt. Dementsprechend werden die Umsetzungsprozesse untersucht um zu deren Verbesserung beizutragen. Im Fall der Implementationsuntersuchung der CPT-Empfehlungen bietet sich eine Analyse mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse der CPT-Berichte an. Ziel ist es, ein Kategoriensystem der verschiedenen Empfehlung zu entwerfen. Dabei sollen Art, Inhalt und übergeordneter Zusammenhang der einzelnen Empfehlungen untersucht werden. In dieses Kategoriensystem werden dann die mit einer Dokumentenanalyse ausgearbeiteten Stellungnahmen der Bundesregierung eingebettet, um die offizielle Reaktion des Staates auf die CPT-Empfehlungen zu untersuchen. Zur Explikation werden diesen offiziellen Unterlagen weitere Dokumente aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung hinzugefügt. Als weitere Informationsquelle werden Experteninterviews mit Repräsentanten der deutschen Strafvollzugsverwaltung geführt. Sie dienen der Validierung und Vertiefung der Erkenntnisse aus den schriftlichen Materialien. Darüber hinaus soll der Ablauf des Implementationsprozesses hierdurch näher analysieren werden.
Untersuchungsziel
Ziel der Untersuchung ist es, durch die Überprüfung der Effektivität der CPT-Empfehlungen sowie der Kooperations- und Umsetzungsbereitschaft des Staates Vorschläge zur Optimierung des CPT-Verfahrens geben zu können. Das CPT-Verfahren weist Modellcharakter für eine Vielzahl ähnlicher Menschenrechtsschutzmechanismen auf. Die Forschungsarbeit kann somit als blueprint für andere Arbeiten über ähnliche Institutionen wie dem UNCAT, Ombudspersonen und den verschiedenen NPM, als auch für Arbeiten in anderen Ländern dienen. Gleichzeitig wird auch die Strafvollzugspolitik Deutschlands im Lichte der Standards des CPT untersucht.