Ehrenmorde in DeutschlandEine Analyse auf der Basis justiziell bearbeiteter Fälle der Jahre 1996 bis 2005Das Phänomen der so genannten „Ehrenmorde“ erfährt in der deutschen Öffentlichkeit vor dem Hintergrund spektakulärer Einzelfälle und der Diskussionen über eine mangelnde Integration von Migranten insbesondere aus islamischen Ländern eine besondere Aufmerksamkeit. Unter Ehrenmorden werden idealtypisch Tötungsdelikte vor allem an weiblichen Familienmitgliedern verstanden, die in den Augen des Täters oder der Täter Verhaltensnormen (vor allem der sexuellen „Reinheit“ und Unterordnung unter eine patriarchalische Familiengewalt) verletzt haben. Die Tötung dient vor allem der Wiederherstellung der als bedroht empfundenen Familienehre und wird teilweise durch die Angehörigen gemeinsam geplant. Der Ehrenmord ist in dieser Perspektive kein Normbruch, sondern im Gegenteil eine Sanktion, die die Geltung von Normen einfordert. Archaisch wirkt nicht nur das Konzept der (weiblichen) Ehre, sondern auch die Legitimierung von Selbstjustiz im Familienverband. Besonders häufig sind jedoch Partnertötungen, bei denen Trennung bzw. Trennungsabsicht oder (vermutete) Untreue der Frau den Anlass für die gewaltsame Reaktion des (Ex-)Partners darstellt. Die Zuordnung dieser Fälle zum Begriff Ehrenmord ist umstritten und eine klare Abgrenzung zu „normalen“ Partnertötungen, die auch in der deutschen Mehrheitsbevölkerung vorkommen, schwer möglich. Die Studie „Ehrenmorde in Deutschland“ ist die erste systematische, auf einer breiten empirischen Datenbasis aufbauende Analyse dieses Gewaltphänomens in Deutschland. Sie basiert auf einer Vollerhebung aller bekannt gewordener Fälle von Ehrenmorden in Deutschland im Zeitraum 1996 bis 2005 und analysiert deren zentrale Merkmale anhand der Prozessakten zu 78 Fällen. Bisherige Studien auf der Basis weniger Fälle waren dazu nicht in der Lage. In der empirischen Analyse wurden Täter-Opfer-Konstellation, Tathergang, Anlass/Motiv sowie die justizielle Verarbeitung ausführlich untersucht. Das Projekt steht im engen Zusammenhang mit dem Projekt Familiale Tötungsdelikte mit anschließendem Suizid in europäischen Ländern. Mit der Veröffentlichung des Buches „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005.“ in der Reihe „Polizei + Forschung“ des BKA ist das Projekt abgeschlossen.
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| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2008 Projektende: 2010 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
| Projektsprache(n): | Deutsch |
Leiter(in):
Mitarbeiter(innen):
Die Studie baut auf der 2006 vom Bundeskriminalamt durchgeführten ‚Bund-Länder-Abfrage zum Phänomenbereich Ehrenmorde in Deutschland“ auf, die 55 Fälle ermittelte. Zusätzliche Fall-Listen einiger Landeskriminalämter sowie eine umfangreiche Volltextrecherche in Medienarchiven, insbesondere in 90.000 Agenturmeldungen der dpa zu Tötungsdelikten, ermöglichen erstmals eine realistische Schätzung der Gesamtzahl der von der Justiz erfassten Ehrenmorde in Deutschland. Wir schätzen die mögliche Gesamtzahl der Ehrenmorde auf etwa zwölf pro Jahr, davon drei Ehrenmorde im engeren Sinne. Diese Hochrechnung umfasst auch Partnertötungen in der Grauzone zwischen kollektiver Familienehre und individueller männlicher Ehre, deren Einordnung als Ehrenmord zweifelhaft ist. Angesichts einer Gesamtzahl von ca. 700 Menschen, die pro Jahr in Deutschland bei einem Tötungsdelikt sterben, darunter viele in Familien und Partnerschaften, sind Ehrenmorde quantitativ sehr seltene Ereignisse.
Zwischen 1996 und 2005 hat es entgegen den Befürchtungen auf der Basis der zunehmenden Medienberichterstattung weder eine Zu- noch eine Abnahme der Häufigkeit von Ehrenmorden gegeben. Bei einem Viertel der untersuchten 78 Fälle handelt es sich um Ehrenmorde im engeren Sinn (Tötungen junger Frauen durch ihre Blutsverwandten), ca. 40 % sind Grenzfälle zur Partnertötung, ein weiteres Drittel sind Grenzfälle zur Blutrache und sonstige Mischtypen. In ca. einem Drittel der Fälle sind mehrere Täter und/oder mehrere Opfer involviert. Bei Ehrenmorden im engeren Sinn steht in 80 % der Fälle eine unerwünschte Liebesbeziehung der Frau vor, außerhalb oder nach ihrer Ehe im Mittelpunkt, während ein „westlicher“ Lebensstil und ein Autonomiestreben nur in sehr wenigen Fällen ausschließlicher Tatanlass war. Häufig stehen die Ehrenmorde im Kontext des Phänomens „arrangierter Ehen“, d. h. entweder verstoßen junge Frauen gegen die Norm, dass ihr Partner von der Familie ausgesucht werden soll, oder verheiratete Frauen wollen sich aus einer für sie unerträglichen Beziehung befreien, die das Ergebnis einer arrangierten Ehe ist.
Der Anteil männlicher Opfer liegt mit 43 % unerwartet hoch. Häufig werden zusammen mit den weiblichen Opfern auch deren unerwünschte Partner angegriffen, in einigen Fällen auch nur diese.
Die Auswertung des Bildungs- und Berufsstatus der Täter ergibt das eindeutige Bild einer homogenen Gruppe von bildungsfernen und niedrig qualifizierten Migranten. Auch wenn Ehrenmorde also kulturelle Wurzeln haben, darf nicht übersehen werden, dass – wie bei fast allen Gewaltphänomenen – soziale Benachteiligungen und mangelnde Bildung eine bedeutende Ursache sind. Es gibt keine Hinweise auf eine starke Beteiligung von Migranten der zweiten oder dritten Generation. Ebenfalls gibt es keine Hinweise auf eine Zunahme der Ehrenmorde in den letzten Jahren. Diese Ergebnisse lassen hoffen, dass sich Ehrenmorde nicht dauerhaft als Gewaltphänomen in Deutschland etablieren werden. Alle Bestrebungen, Benachteiligungen von Mädchen und jungen Frauen und die Unterdrückung ihrer Selbstbestimmung vor allem in Hinblick auf deren Partnerwahl abzubauen, sind geeignet, das Risiko von Ehrenmorden in Deutschland zu verringern.
Von den rechtskräftig verurteilen Tätern wurden ca. 37% wegen Mordes, ca. 48% wegen Totschlags und ca. 15% wegen Körperverletzung verurteilt. Das Ehrmotiv spielte bei der rechtlichen Bewertung durch die Gerichte seltener eine Rolle als es vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Ehrenmorde grundsätzlich als Morde aus niedrigen Beweggründen eingestuft werden, anzunehmen wäre. Das Ehrmotiv wurde von den Gerichten bei einer Reihe von Tätern strafmildernd berücksichtigt, eine Strafverschärfung aufgrund des Ehrmotivs erfolgte dagegen in keinem einzigen Fall. Die Urteile fallen damit insgesamt milder aus als die BGH-Rechtsprechung erwarten lässt.
Publikationen (Auswahl):
- Oberwittler, D. / Kasselt, J. (2011). Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. (Polizei + Forschung, Bd. 42, hrsg. vom Bundeskriminalamt). Köln: Wolters Kluwer Deutschland. ISBN 978-3-472-08045-9
- Oberwittler, D. / Kasselt, J.: Honour Killings. In: Gartner, R. / McCarthy, B. (Hrsg.): The Oxford Handbook on Gender, Sex, and Crime. Oxford, Oxford University Press (in preparation).