Die Implementation der Fußfessel in HessenEine Evaluation des Einführungsprozesses anhand empirischer Analyse der Implementation und Effizienz des elektronisch überwachten HausarrestsAngeregt durch die vorwiegend im angelsächsischen Ausland bereits seit den 1980er Jahren und später auch in Schweden und Holland gesammelten Erfahrungen mit dem Einsatz der Fußfessel, hat der elektronische Hausarrest als Alternative zum stationären Freiheitsentzug auch in der deutschen Kriminalpolitik eine kontroverse rechtspolitische Diskussion hervorgerufen. Während die Befürworter die elektronische Überwachung als sinnvolle, kostengünstige, moderne und humane Alternative zum Freiheitsentzug begrüßen, befürchten andere die Etablierung einer Totalüberwachung und erinnern an den „Orwellschen Überwachungsstaat“. Andere wiederum hegen Bedenken, die elektronische Überwachung sei eine Art Urlaub zu Hause und eigentlich keine Strafe, während manche die Sorge treibt, dass die Würde des Menschen gefährdet sei. In Hessen kommt die elektronische Fußfessel seit einigen Jahren zum Einsatz. Das Projekt schließt unmittelbar an die vorangegangene Begleitforschung zur Pilotprojektphase an und zielt auf die Untersuchung der landesweiten Implementation als neue Sanktion und ihre Evaluation. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2003 Projektende: 2012 |
| Projektstatus: | laufend |
| Projektsprache(n): | Deutsch |
Leiter(in):
- Daniela Jessen [Email]
Mitarbeiter(innen):
- Dominik Gerstner, M.A.
- Mirjam Lang
- Martin Ludgen
- Dr. Tim Lukas, Dipl.-Soz.
- Nadine Rinck
I. Forschungsgegenstand
Die elektronische Fußfessel (bzw. elektronisch überwachter Hausarrest) als Alternative zum stationären Freiheitsentzug fand in Deutschland erstmals im Jahre 2000 praktische Anwendung. Zunächst im Rahmen eines Modellversuches beim Amts- und Landgericht Frankfurt am Main zum Einsatz gebracht, wurde die elektronische Überwachung mittlerweile in allen Gerichtsbezirken Hessens eingeführt. Die landesweite Implementierung wird - nach einer bereits abgeschlossenen Untersuchung des Pilotprojekts - durch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Projektziele:
Die Einführung der Maßnahme soll der Haftvermeidung und so einer Entlastung des Strafvollzugs sowie einer Senkung der Kosten dienen. Durch eine verhaltenstherapeutisch unterlegte Stabilisierung der Selbstkontrolle des Verurteilten wird eine verbesserte Grundlage der Legalbewährung angestrebt; an sich negative Sozialprognosen sollen so verbessert und bislang als notwendig angesehene Inhaftierungen vermieden werden. Soweit die konkrete Anwendung im Rahmen einer (Bewährungs-) Weisung erfolgt, zielt die Maßnahme inhaltlich auf eine verbesserte Resozialisierung der Programmteilnehmer ab. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass durch die Festlegung eines verbindlichen Wochenplans, der neben An- und Abwesenheitszeiten in der Wohnung auch zu bestimmten sinnvollen Tätigkeiten verpflichtet, eine regelmäßige und sinnvolle Lebensführung „trainiert“ und zudem die Gelegenheiten für Rückfallstraftaten reduziert werden. Die elektronische Kontrolle stellt somit eine Kombination von intensiver Betreuung, enger Überwachung und Selbstkontrolle dar, durch die die Strafaussetzung zur Bewährung bereichert und Widerrufe vermieden werden sollen.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
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Weisung bei Strafaussetzung zur Bewährung gem. §§ 56c, 56 StGB,
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Weisung bei Strafrestaussetzung zur Bewährung gem. §§ 57, 56c StGB analog,
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Weisung innerhalb der Führungsaufsicht gem. §§ 68 ff. StGB,
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Maßnahme bei Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls gem. § 116 StPO,
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Weisung im Rahmen eines Gnadenerweises gem. § 19 Hessische Gnadenordnung.
Projektverlauf:
In jedem Landgerichtsbezirk koordiniert ein verantwortlicher Projektbeauftragter den Projektbetrieb. Auf Anfrage eines Richters oder Staatsanwalts überprüfen die für den entsprechenden Gerichtsbezirk bestellten Projektmitarbeiter noch im Vorfeld einer Hauptverhandlung die sachlichen und personellen Voraussetzungen einer möglichen Projektteilnahme des Beschuldigten. Innerhalb von 7 Werktagen wird ein Sozialbericht mit entsprechender Empfehlung erstellt und dem Gericht vorgelegt. Die Entscheidung über eine Teilnahme am Projekt ergeht durch Beschluss des Richters oder der Gnadenbehörde. Mit Rechtskraft der Entscheidung wird dem Teilnehmer die Fußfessel angelegt und die erforderliche Technik wird in dessen Wohnung installiert. Ab diesem Zeitpunkt können die An- und Abwesenheit des Probanden in dessen Wohnung registriert und somit die Einhaltung des im gerichtlichen Beschluss fixierten Wochenprogramms faktisch überprüft werden. Während der gesamten Maßnahme wird der Proband durch einen ihm zugewiesenen Bewährungshelfer betreut.
Technik:
Die überwachten Personen tragen während der Überwachungszeit einen Sender am Fußgelenk. Ein in der Wohnung des Überwachten installiertes Empfangsgerät registriert die vom Sender ständig ausgehenden Signale, welche über die Telefonleitung an einen Rechner der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) weitergeleitet werden. Manipulationen an den technischen Geräten sowie eventuelle Verstöße der überwachten Person gegen den Zeitplan werden automatisch aufgezeichnet und durch die Mitarbeiter der HZD an den Bereitschaftsdienst des Fußfesselprojekts per SMS weitergeleitet.
II. Wissenschaftliche Begleitforschung
Wissenschaftliches Erkenntnisinteresse:
Die Evaluationsstudie hat eine empirische Analyse der Implementation und Effizienz des Fußfesselprojekts in Hessen zum Ziel. In Abgrenzung zur bisherigen wissenschaftlichen Begleitforschung des Max-Planck-Instituts im Rahmen des Modellprojekts, die den Einsatz der elektronischen Fußfessel unter experimentellen Bedingungen beleuchtete, steht nunmehr deren Einführung und Ausgestaltung unter den regulären Bedingungen der Strafvollstreckung in Hessen im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung.
Zentrales Forschungsanliegen ist es, den Stellenwert des elektronisch überwachten Hausarrests als Sanktionsalternative zur Vermeidung von Inhaftierung innerhalb des Sanktions- und Vollzugsgefüges zu bestimmen und den augenblicklichen Stand der Reformbemühungen übergreifend zu bilanzieren. Im Rahmen rechtssoziologischer Effektivitätsforschung sollen Ausführung, Angemessenheit, Leistungsfähigkeit, Ablauf, Ergebnis und Nutzen des Projekts rational bewertet werden. Durch systematische Auswertung der Erfahrungen wird überprüft, ob das Programm der Zielsetzung entsprechend vollzogen, im Rahmen der geltenden Gesetzeslage umgesetzt und die erstrebte Wirkung erzielt wird. Die Bewertung der Wirksamkeit des Programms und dessen Auswirkungen erfolgt unter spezieller Analyse der Implementationsstrukturen, da anzunehmen ist, dass den Besonderheiten der staatlichen Intervention, der damit befassten Implementationsträger und der Interaktion zwischen ihnen und den Programmadressaten signifikante Bedeutung für den Programmerfolg zukommt. Insofern ist das Erkenntnisinteresse in diesem Zusammenhang nicht darauf begrenzt, allein den Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme zu erfassen, sondern erstreckt sich darüber hinaus auf ein möglichst differenziertes Verständnis der internen Dynamik sowie der Eigenart und Ursachen spezifischer Implementationsprozesse. Die vorliegende Studie erfolgt somit auf Grundlage deskriptiver Erfassung und umfassender Erklärung der komplexen Umsetzung des Projekts im Interesse einer möglichst differenzierten Nachzeichnung des gesamten Prozesses der Institutionalisierung.
Evaluationsmethodik:
Die Dokumentation und Analyse des Implementationsprozesses erfolgt unter systematischer Anwendung sowohl quantitativer als auch qualitativer sozialwissenschaftlicher Erhebungsmethoden.
Der Analyse der Programmentwicklung und Implementationspraxis liegen in erster Linie Intensivinterviews mit Implementationsakteuren, Implementationsträgern und Implementationsadressaten zugrunde.
Befragungen der jeweils betreuenden Bewährungshelfer und Richter sollen Aufschluss über den Betreuungsverlauf und über die Probleme, Grenzen und Möglichkeiten ihrer jeweiligen Tätigkeiten geben. Im Rahmen der parallel verlaufenden Befragung der Projektteilnehmer und derer Mitbewohner soll die praktische Umsetzung der elektronischen Überwachung und deren Auswirkungen auf die Betroffenen untersucht werden. Hierbei ist insbesondere auch die Analyse der Probandenakten von Bedeutung. Expertengespräche mit Mitarbeitern des Hessischen Justizministeriums werden Einblicke in die Programmentwicklung und Einführungsstrategien geben.
Eine Befragung der hessischen Bewährungshilfe über deren Einstellung und Beurteilung bzgl. der Maßnahme soll weiteren Aufschluss über den Prozess der landesweiten Implementation gewähren. Hinsichtlich der Wirkungskontrolle der Maßnahme erfolgt eine Untersuchung zum späteren Legalverhalten der Programmteilnehmer und darüber hinaus eine Kontrollgruppenstudie.
Finanzierung:
Die Durchführung der Untersuchung wird vom Hessischen Ministerium der Justiz finanziell unterstützt.