Laboratoire Européen Associé (LEA)Das Laboratoire Européen Associé (LEA) im Forschungsbereich Kriminologie ist ein von der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und dem Centre national de la recherche scientifique (CNRS) ins Leben gerufener Forschungsverbund, der die gezielte Förderung der deutsch-französischen Forschungskooperation zu Fragestellungen der Kriminalität und der Sicherheits- bzw. Präventionspolitik zum Ziel hat. Die Arbeit des Laboratoire basiert auf einem bilateralen Abkommen der beiden nationalen Forschungsorganisationen und wird mit Sondermitteln finanziert. Die Abkommen werden jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Mit Ablauf des Jahres 2005 endete die zweite Vierjahresperiode. Zwischen den beiden Präsidenten wurde Einvernehmen über die Fortsetzung des Laboratoires für eine dritte Periode erzielt, die eine Weiterführung der Forschungsaktivitäten in den Jahren 2006 bis 2009 garantiert. |
| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Institutsprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 1998 Projektende: 2009 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
| Projektsprache(n): | Deutsch; Französisch |
Leiter(in):
- Hans-Jörg Albrecht [Email]
- Dominique Duprez
[Email]
IFRESI - Fabien Jobard
[Email]
CESDIP - René Lévy
[Email]
CESDIP - Philippe Robert
[Email]
CESDIP
Mitarbeiter(innen):
- Damien Cassan [Email]
- Jérémie Gauthier [Email]
- Azilis Maguer
- Gwénaëlle Mainsant
[Email]
IRIS/EHESS - Susanne Müller
- Claire Saas
- Grégory Salle
[Email]
CLERSÉ - Niklas Schulze Icking
Bundesministerium für Verbraucherschutz - Evelyn Shea-Fischer
- Stefanie Tränkle
ABGESCHLOSSENE PROJEKTE:
- Vergleichende deutsch-französische Forschungen zu Drogenkonsum, Drogenhandel und der Ökonomie der Droge unter prohibitiven Bedingungen (Bearbeiter(innen): Hans-Jörg Albrecht, Marie-Danielle Barre, Dominique Duprez, Axel Groenemeyer, Michel Kokoreff, Stephanie Pryen)
- Opferforschung im deutsch-französischen Vergleich (Bearbeiter: Helmut Kury, Joachim Obergfell-Fuchs)
- Die Entwicklung der Staatsgrenzen in den Ländern Ex-Jugoslawiens und in Albanien (Bearbeiterin: Azilis Maguer)
- Grenzüberschreitende polizeiliche Kooperation (Bearbeiterin: Azilis Maguer)
- Rechtliche und tatsächliche Kriterien der Strafzumessung im deutsch-französischen Vergleich - Ein Beitrag zur Sanktionsforschung im Rahmen des Laboratoire Européen Associé (Bearbeiterin: Susanne Müller)
- Die Strafbefugnis der Staatsanwaltschaft in Frankreich (Bearbeiterin: Claire Saas)
- Arbeit und Strafvollzug (Bearbeiterin: Evelyn Shea-Fischer)
- Mediation in Strafsachen (Bearbeiterin: Stefanie Tränkle)
- Ethnische Minderheiten und die Schutzpolizeiarbeit in Frankreich und in Deutschland (Bearbeiter: Jérémie Gauthier)
- Police socialization and police culture in German police - An international comparative perspective (Bearbeiter: Damien Cassan)
SEMINAR:
Deutsch-französisches Seminar zur devianzsoziologischen Fragestellung (Bearbeiter: Jérémie Gauthier)Übersicht:
ABGESCHLOSSENE PROJEKTE:
1. Projekt: Vergleichende deutsch-französische Forschungen zu Drogenkonsum, Drogenhandel und der Ökonomie der Droge unter prohibitiven Bedingungen (Bearbeiter(innen): Hans-Jörg Albrecht, Marie-Danielle Barre, Dominique Duprez, Axel Groenemeyer, Michel Kokoreff, Stephanie Pryen)
Im Rahmen des LEA beschäftigt sich ein Programmteil mit vergleichender deutsch-französischer Forschung zu "Drogenkonsum, Drogenhandel und Ökonomie der Droge unter prohibitiven Bedingungen". Beteiligt an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind einerseits das Centre de Recherches Sociologiques sur le Droit et les Institutions Pénales (CESDIP), das Institut Fédératif de Recherche sur les Economies et les Societés Industrielles (IFRESI) und andererseits das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI).
2. Projekt: Opferforschung im deutsch-französischen Vergleich (Bearbeiter: Helmut Kury, Joachim Obergfell-Fuchs)
Im Rahmen des LEA führt das MPI für Strafrecht gemeinsam mit einer Gruppe des CESDIP einen Vergleich der deutschen und französischen Opferforschung durch. In beiden Ländern hat sich in den vergangenen Jahren eine ähnliche Entwicklung ergeben, so liegen mittlerweile umfangreiche nationale Victim Surveys vor, wobei in den vergangenen Jahren - bedingt durch die Schwerpunktverschiebung in Richtung Kommunaler Kriminalprävention - vermehrt lokale Opferstudien durchgeführt wurden. Diese Studien umfassen nicht nur den engeren Bereich der Viktimisierung und deren Folgen, sondern vor allem auch Einstellungen der Bürger zur Kriminalität, insbesondere das subjektive Sicherheitserleben und die Kriminalitätsfurcht.
3. Projekt: Die Entwicklung der Staatsgrenzen in den Ländern Ex-Jugoslawiens und in Albanien (Bearbeiterin: Azilis Maguer)
Dieses Projekt wurde mit Mitteln des französischen Verteidigungsministeriums durchgeführt und hatte die Untersuchung der Maßnahmen zum Aufbau von kohärenten und effizienten Grenzkontrollen und Grenzregimen in ausgewählten Ländern des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie Serbien und Montenegro) zum Gegenstand. Ziel war eine Analyse des staatlichen Aufbauprozesses, der sich unter besonderen Bedingungen vollzogen hat. Die besonderen Umstände ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Nachkriegs-Situation, die Nachbarschaft zu der sich erweiternden Europäische Union und eine verstärkte Einbeziehung verschiedener internationaler Organisationen in den Aufbauprozess.
Diese Untersuchung gründet sich auf zwei Hauptansätze: Erstens befindet sich die Balkanregion in einer Nachkriegsphase, in der die Grenzen zuerst an Konsistenz und Stabilität gewinnen müssen, um den neu gegründeten Staaten Entstehungs- und Fortbestehungskapazität zu verleihen. Die Situation stellt sich also ganz anders dar als in der Europäischen Union, in der es im Gegenteil gerade um die allmähliche Abschaffung von Grenzkontrollen bzw. von Grenztrennpunkten geht. Zweitens liegt die Balkanregion zwar außerhalb der EU, ist aber Ziel von umfangreichen Unterstützungsprogrammen europäischer Behörden, insbesondere im Bereich des Wiederaufbaus von zivilen Sicherheitskräften (Polizei, Zoll) und von stabilen Grenzregimen. Darüber hinaus sind weitere europäische und außereuropäische internationale Organisationen an diesem Wiederaufbau beteiligt. In diesem Kontext bildet sich in der dortigen Region mit noch umstrittenen Grenzlinien ein Knoten, der aus multiplen Interaktionen, Spannungsfeldern und verschiedenen Akteuren (Internationale Organisationen und staatliche Akteure sowohl aus der EU als auch aus den einzelnen Balkanstaaten) besteht. Diese Akteure sollen zur Förderung eines stabilen Grenzsystems in allen Ländern beitragen, entwickeln aber unterschiedliche Strategien zur Durchführung bzw. zur Aufnahme der vorgeschlagenen Aufbauprozesse.
Die Analyse konzentrierte sich auf zwei Kernaspekte:
Zum einen auf die unterschiedlichen Strategien der handelnden Akteure. Dabei wurden die internationalen Beziehungen daraufhin untersucht, zu welchen Zwecken und mit welchen Mitteln sich die Akteure (insbes. OSZE, EU und NATO) in dieser Region am Wiederaufbau beteiligen. Weiterhin wurde untersucht, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen diese internationalen Akteure miteinander kooperieren und ihre Programme koordinieren. So konnte eine Gesamtdarstellung der Positionen und Strategien der wichtigsten internationalen politischen Akteure gegenüber diesen Balkanländern und deren Entwicklung in staatliche Einheiten erstellt werden.
Zum anderen wurde untersucht, unter welchen praktischen, politischen und sozialen Umständen die verschiedenen Aufbauprogramme umgesetzt werden. Hierfür wurden soziopolitologische Analysemethoden angewendet, um die Frage der Durchführungsmöglichkeit und der Anpassung der Programme auf die soziale Lage der Länder zu untersuchen. Dabei galt die besondere Aufmerksamkeit denjenigen Faktoren, die auf die Implementierung der verschiedenen Programme – Umorganisation der Grenzkontrollen, Ausbildung der Sicherheitskräfte, die rechtliche Basis deren Arbeit sowie die allgemeinen Grenzbeziehungen zwischen Sicherheitskräften und zwischen Grenzbevölkerungen – besonderen Einfluss nehmen. Neben den verfügbaren Ressourcen und den Bedürfnissen in den verschiedenen Grenzsystemen spielen auch die Spannungsverhältnisse und deren Ursachen zwischen den jeweiligen staatlichen Grenznachbarn eine Rolle. Darüber hinaus wurde die “Qualität” der jeweiligen Grenzlinie untersucht, d.h. ob diese über einen international und national anerkannten und unumstrittenen Status verfügt. Denn es gehört wahrscheinlich zu den größten Herausforderungen für diese Region und für die beteiligten Akteure, aus den nach den Balkankriegen der 90er Jahren entworfenen staatlichen Grenzlinien feste Trennungslinien zu machen. Die Frage nach der Qualität der Grenzen spielt insbesondere für Montenegro eine Rolle, aber auch für den Kosovo sowie für Mazedonien. Spannungsbedingte Schwierigkeiten erschweren die Organisation der Grenzkontrollen, den Aufbau einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Normalisierung der Verhältnisse im Grenzgebiet und die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalitätsphänomene.
Die Analyse war in der Hauptsache qualitativ angelegt. Neben Interviews mit Beamten aus den jeweiligen internationalen Organisationen und nationalen Sicherheitsorganisationen in Westeuropa und der Balkanregion wurden Arbeitsdokumente zu Aufbau- und Unterstützungsprogrammen gesammelt und analysiert. Die Expertenbefragungen waren darauf ausgerichtet, die verschiedenen Positionen der Akteure zu schildern und die Artikulationen oder Anpassungsprobleme aus diesen Stellungnahmen zu erläutern.
Die Studie wurde im Frühjahr 2005 fertiggestellt und zunächst dem auftraggebenden französischen Verteidigungsministerium zur Verfügung gestellt. Eine Publikation in den kriminologischen Forschungsberichten ist vorgesehen.
4. Projekt: Grenzüberschreitende polizeiliche Kooperation (Bearbeiterin: Azilis Maguer)
Das Forschungsprojekt untersucht die Anlässe, Modalitäten, Effekte und (Erfolgs-)Bilanzen der polizeilichen Zusammenarbeit von deutschen und französischen Sicherheitsbehörden entlang der gemeinsamen Grenze. Untersucht wird im einzelnen, welche "kriminogenen Anlässe" zur grenzüberschreitenden Kooperation gegeben sind, unter welchen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen die verschiedenen Polizei- und Zollbehörden an der Grenze operieren, welche Problematiken dabei zu bewältigen sind und in welcher Weise bzw. inwieweit sich die beteiligten Organisationen über Eigenheiten der nationalen Rechts- und Organisationskulturen hinweg miteinander arrangieren (können). Angestrebt wird einerseits die Produktion empirisch gesicherten Wissens über konkrete Formen, Probleme und Ergebnisse der grenzüberschreitenden polizeilichen Kooperationspraxis, andererseits sollen sich aus der Untersuchung qualifizierte Aussagen über deren kriminologische Relevanz sowie Bedeutung im Kontext einer sich abzeichnenden "transnationalen Kultur innerer Sicherheit" ableiten lassen. Die Untersuchung berührt neben organisationssoziologischen und rechtlichen Problemperspektiven vor allen Dingen auch übergreifende Fragestellungen der effizienten Produktion von Sicherheit in modernen, sich rasch wandelnden demokratischen Gesellschaften. So haben sich mit der zunehmenden Verdichtung ökonomischer Austauschprozesse über nationale Grenzen hinweg und den politisch begleitenden Abbau von Zirkulationshürden für Kapital, Waren und Menschen in der Europäischen Union und darüber hinaus, aus der Perspektive der Sicherheitsbehörden auch neue Erfordernisse für Eingriffsmechanismen ergeben. Im Politikfeld "Innere Sicherheit" standen dabei von Anfang an Fragen und Probleme der Polizei- und Justizkooperation über nationale Souveränitäts- und Territorialgrenzen hinweg im Vordergrund. Ein besonders prägnantes Beispiel für diese Entwicklung ist die deutsch-französische Grenzregion. Erst 1997 wurde hier ein weiterer Ausbau der regionalen Polizei- und Justizkooperation zwischen Frankreich und Deutschland vertraglich vereinbart. In diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung eines deutsch-französischen Polizeizentrums in Offenburg beschlossen worden, in dem erstmals deutsche wie französische Beamte unterschiedlicher Polizei- und Zollbehörden unter einem Dach gemeinsam regionale grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen und Hindernisse der konkreten Zusammenarbeit unbürokratisch überwinden sollen.
5. Projekt: Rechtliche und tatsächliche Kriterien der Strafzumessung im deutsch-französischen Vergleich - Ein Beitrag zur Sanktionsforschung im Rahmen des LEA (Bearbeiterin: Susanne Müller)
Mit dem vorliegenden Projekt wurden die Unterschiede zwischen dem Recht und der Praxis der Strafzumessung in Deutschland und Frankreich erstmals umfassend untersucht. Während die Strafzumessung in Deutschland schon seit längerem einem Prozess der zunehmenden Verrechtlichung unterliegt - dementsprechend groß ist inzwischen die Bedeutung der richterlichen Strafzumessung als Thema der Strafrechtsdogmatik und der kriminologischen Forschung - wird in Frankreich traditionell der Ansatz der “individualisation de la peine” verfolgt. Dabei wird nahezu ausschließlich die Frage diskutiert, wie eine möglichst große Flexibilität des Gesetzes erreicht werden kann, um dem Gericht ein weitmöglichstes Reagieren auf den Einzelfall zu gestatten. Dieser Tradition folgend, besteht in Frankreich eine Begründungspflicht für die richterliche Strafzumessungsentscheidung nicht. Vielmehr gilt in ständiger Rechtsprechung der Cour de cassation, dass die Strafzumessung innerhalb der Grenzen des Gesetzes auf einer eigenständigen Befugnis des Richters beruht, über die er keinerlei Rechenschaft schuldet.
6. Projekt: Die Strafbefugnis der Staatsanwaltschaft in Frankreich (Bearbeiterin: Claire Saas)
Das Projekt zur Strafbefugnis der Staatsanwaltschaft in Frankreich ergänzt thematisch die bereits 2003 abgeschlossene ausführliche Untersuchung zur Strafzumessung im deutsch-französischen Vergleich. Inhaltlicher Ansatzpunkt ist die 1975 in das französische Rechtssystem eingeführte Möglichkeit des Aufschubs der Strafzumessung (sog. Schuldinterlokut). Dieses Instrument bringt eine bedeutsame formale und zeitliche Zäsur zwischen der Schuldfeststellung und der Strafzumessung innerhalb des Strafverfahrens mit sich. Demzufolge könnte die Schuldfeststellung in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen, während die Strafzumessung und der Strafvollzug dem Gericht unterstellt würden. Der Ausschuss Strafjustiz und Menschenrechte (Commission Justice pénale et droits de l‘homme) schlug eine Vereinfachung des Urteilsverfahrens in Fällen vor, in denen der Angeklagte weder die Fakten noch deren rechtliche Qualifikation bestreitet. In diesem Fall bliebe aber noch die Strafkammer sowohl für die Schuldfeststellung wie für die Strafzumessung zuständig. Den ersten bedeutsamen Schritt in Richtung der Zuerkennung einer Strafgewalt für die Staatsanwaltschaft hatte der Gesetzgeber im Jahre 1995 machen wollen, indem er ihr den Strafbefehl zuerkannte. Der Versuch schlug fehl, da der Verfassungsrat das Gesetz aufgrund des Verstoßes gegen die grundsätzliche Trennung der Strafverfolgungs- und der Rechtsprechungsbefugnis für verfassungswidrig befunden hatte. Nichtsdestotrotz enthielt die Entscheidung des Verfassungsrates wichtige Hinweise, wie eine verfassungsmäßige Strafgewalt der Staatsanwaltschaft ausgestaltet sein könnte.
Im Jahre 1999 hat der Gesetzgeber darauf Bezug genommen und den strafrechtlichen Vergleich (composition pénale) ins französische Recht eingeführt. Noch ein weiterer Schritt in Richtung der Anerkennung des guilty-plea wurde gemacht, indem die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine Reihe von Strafen oder Maßnahmen - außer freiheitsentziehenden Strafen - vorschlagen darf. Das Verfahren muss allerdings vom Gericht akzeptiert werden. Der 2003 im französischen Parlament diskutierte Gesetzentwurf zur „organisierten Kriminalität“ schlug ein Konzept zur Strafverfolgung vor, das als Vorladung aufgrund eines vorausgegangenen Schuldeingeständnisses (comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité) bezeichnet wird. In diesem Verfahren liegt die (fast) alleinige Zuständigkeit zur vollständigen Erledigung des Falles bei der Staatsanwaltschaft. Durch das Schuldeingeständnis und die Verhandlung über die konkrete Strafe nimmt die Anerkennung an die Staatsanwaltschaft von einer Strafgewalt feste Gestalt an. Wenngleich die Staatsanwaltschaft Bestandteil der Justizbehörde ist, ist die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Verfahrens nicht unproblematisch, z.B. hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes, der Unschuldsvermutung und des Schweigerechts gemäß Artikel 6 EMRK sowie hinsichtlich der Trennung zwischen der staatsanwaltlichen Strafverfolgungsbefugnis und der Rechtsprechungsbefugnis der Gerichte.
Im Rahmen des vorliegenden Kurzprojektes wurden die rechtlichen Vorschriften des strafrechtlichen Vergleiches (composition pénale) und der Vorladung aufgrund orausgegangenen Schuldeingeständnisses (comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité) dargestellt und die damit verbundenen Fragestellungen aufgezeigt. Die Ergebnisse wurden in der Revue de science criminelle et de droit comparé publiziert (Claire Saas, De la composition pénale au plaider-coupable: le pouvoir de sanction du procureur, Heft 4, S. 827ff.). Weitere Details wurden auf dem LEA-Workshop im September 2004 präsentiert.
7. Projekt: Arbeit und Strafvollzug (Bearbeiterin: Evelyn Shea-Fischer)
Gegenstand der Untersuchung ist eine rechtsvergleichende Analyse zu Aufgaben und Ausgestaltung der Arbeit im Strafvollzug von Frankreich, Deutschland und England. Die Gefangenenarbeit – seit Jahrhunderten ein Eckpfeiler in der Ausgestaltung des Strafvollzugs – ist in den letzten Jahren in vielen europäischen Ländern in die Kritik geraten: in ihrer jetzigen Form sei sie kaum geeignet, ihrer Resozialisierungsaufgabe gerecht zu werden. In erster Linie wird der Mangel an Arbeitsplätzen, die niedrige Entlohnung, der ungenügende Rechtsschutz und die oft unqualifizierte, monotone Art der Beschäftigung bemängelt. Am Beispiel von Deutschland, Frankreich und England wurde untersucht, ob Recht und Praxis den Aufgaben und Erfordernissen einer zeitgemäßen Arbeitstätigkeit im Vollzug entsprechen.
Im ersten Teil der Arbeit, die im Herbst 2005 bei der Universität Straßburg eingereicht und erfolgreich verteidigt wurde, wurden die rechtlichen Grundlagen der Gefangenenarbeit in den drei Ländern vergleichend aufgearbeitet. Im zweiten Teil wurden statistische Daten zur Gefangenenarbeit erhoben, wie die Zahl der Arbeitsplätze, Arbeitslosenquote, Entlohnung, Art der angebotenen Beschäftigungen, etc. Diese Informationen bieten einen ersten quantitativen Zugang zu der Analyse der rechtlichen und organisatorischen
Strukturen und deren Auswirkungen auf den Resozialisierungsauftrag durch Förderung bzw. Behinderung der Gefangenenarbeit in den jeweiligen Ländern. Schwerpunkt des dritten Teils ist die Befragung der relevanten Personengruppe. Auf der Basis eines schriftlichen Fragebogens wurden Gefangene in den drei Ländern nach der Arbeitssituation in ihrer Anstalt und ihren Erwartungen an die Wiedereingliederung gefragt. Die Antworten von jeweils fünf Gefangenen, die arbeiten, und fünf arbeitswilligen Gefangenen, die keine Arbeit haben, ermöglichten eine qualitative Analyse der Bedürfnisse der Gefangenen. Darüber hinaus wurden mündliche Gespräche mit Leitern der Arbeitsverwaltung, Werkbeamten, Auftraggebern, Sozialarbeitern, Vorarbeitern, Aufsichtspersonen, den Verantwortlichen für die Arbeit und mit Richtern geführt. Zur Vervollständigung des Bildes wurden als vierter Teil der Studie teilnehmende Beobachtungen in den Werkstätten und an den Arbeitsplätzen durchgeführt.
Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Beschäftigungsquote (Arbeit in der Werkstatt, beim service général sowie den Berufausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen) liegt in den untersuchten Gefängnissen zwischen 46% und 87,8%, mit einer mittleren Rate von 66%. Die Einzelwerte für Frankreich liegen bei 87,8%, 46% und 85%, für Deutschland bei 67,8%; 60% und 50%, für England bei 71,5%, 69,5% und 57%.
- Die Qualität der Arbeitsplätze ist sehr unterschiedlich. Die drei untersuchten deutschen Vollzugsanstalten zeichnen sich durch eine große Vielfalt von Tätigkeiten in den Eigenbetrieben aus, in denen jede Werkstatt eine Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet. Dieser positive Befund trifft nicht auf die Fremdbetriebe zu. In England haben wirtschaftliche Erwägungen zu einer Reduktion der Produktionspalette der Eigenbetriebe in den Bereichen geführt, in denen der Arbeitsprozess fließbandmäßig organisiert ist. Jede Werkstatt ist gehalten, Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten. Da die Auftragslage in den Eigenbetrieben immer weniger ausreicht, um die wachsende Zahl von Gefangenen zu beschäftigen, sucht auch der englische Prison Service zunehmend Kontakte zu Privatfirmen, auch wenn diese bloß einfachste Sortier- und Montagearbeiten anbieten. In Frankreich hat dieser Schritt zur Privatwirtschaft schon lange stattgefunden: die Eigenbetriebe stellen nur noch einen kleinen Teil der Arbeitsplätze in den Werkstätten.
- Was die Bezahlung betrifft, so sind die französischen Gefangenen in einer besseren Situation als deutsche oder englische Inhaftierte. Ein französischer Gefangener muss für seine Arbeit mit mindestens 50 € pro Woche entlohnt werden, um sich aus der Gefängniskantine Waren für den persönlichen täglichen Grundbedarf kaufen zu können. Die Lage der Gefangenen in Deutschland und in England ist schlechter. Die Gefangenen können knapp für ihre eigenen Bedürfnisse aufkommen, können jedoch weder ihren Familien helfen noch nennenswert für die Zukunft (und die Nachentlassungszeit) vorsorgen. Das englische Tarifniveau entspricht allenfalls einem Taschengeld. England hat mit einem Durchschnitt von ca. 24 Stunden die kürzeste wöchentliche Arbeitszeit, in Frankreich sind es 30, in Deutschland 38.5 Stunden.
- Die rechtliche Stellung der arbeitenden Gefangenen ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Die Gefangenen, die innerhalb der Strafanstalten eingesetzt werden, arbeiten überall unter unzureichenden rechtlichen Bedingungen. Dies bedeutet, dass die Rechte und der Schutz, die normalerweise mit einem Arbeitsvertrag verbunden sind, nur zum Teil oder überhaupt nicht gewährt werden.
Angesichts dieser Bilanz fällt die Antwort auf die Frage, ob die Arbeit in den Gefängnissen eine Wiedereingliederung positiv beeinflusst, für die Mehrzahl der Arbeitsplätze negativ aus. Freilich kann auch davon ausgegangen werden, dass jedes Land kleinere Musterbereiche von hervorragender Qualität geschaffen hat, wo die Werkstatt nicht einfach nur ein banaler und unterbezahlter Arbeitsort, sondern eine Einrichtung ist, wo die persönliche Entwicklung der Gefangenen im Hinblick auf ihre Resozialisierungschancen positiv beeinflusst werden kann.
8. Projekt: Mediation in Strafsachen (Bearbeiterin: Stefanie Tränkle)
Den Gegenstand des Dissertationsprojektes bildet die Mediation in Strafsachen. Rechtssysteme, die mediative Verfahren ins Strafrecht integriert haben, stehen vor dem Problem der Bearbeitung eines aus der Justiz ausgekoppelten, aber dennoch von ihr abhängigen Verfahrens. Die Verfahrenslogik von Mediation erfolgt nach anderen professionellen Gesichtspunkten als ein traditionelles Strafverfahren; dazu gehört u. a. die Informalität, also das Fehlen starrer Prozessregeln, die es dem Mediator erlauben, nach sozialpädagogischen Gesichtspunkten auf die Medianten einzugehen. Für die Strafrechts-Mediation bedeutet das, dass einander widersprechende Verfahrensweisen vereinbart werden müssen: die Informalität der Mediation muss anschlussfähig gemacht werden an die Formalität eines Strafverfahrens. Die Auslagerung des Verfahrens, das informelle Elemente ins Strafrecht einbringt, bringt für die Justiz das Problem der Wahrung der Kontrolle mit sich. Allerdings führt Kontrolle das Problem mit sich, dass sich die mediative Verfahrenslogik nicht oder nur schwer entfalten kann. Mediation kann nur funktionieren, wenn sie ihre spezifischen Funktionsmechanismen anwenden kann – oder sie verkümmert zum bürokratischen Anhängsel. So stellt sich die Frage, wie ein informelles, nach sozialpädagogischen Gesichtspunkten operierendes Verfahren unter den Bedingungen eines förmlichen Strafverfahrens durchgeführt werden kann. Diese Fragestellung wird am Beispiel zweier Länder untersucht: in Deutschland anhand des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ und in Frankreich anhand der „médiation en matière pénale“, jeweils im Erwachsenen-Bereich.
Der theoretische Teil des Projekts nimmt eine rechtssoziologische Perspektive ein und diskutiert die Verfahrensprinzipien der Strafrechts-Mediation und die Chancen ihrer Realisierung. Im empirischen Teil des Projekts wird ausgehend von den theoretischen Überlegungen der Frage nachgegangen, ob die mediative Verfahrenslogik entfaltet werden kann oder den Verfahrenszwängen des formellen Strafverfahrens erliegt und wovon das empirisch abhängt. Methodisch wird damit eine qualitative Vorgehensweise nahegelegt. Anhand ausgewählter deutscher und französischer Einrichtungen wird das Mediationsgeschehen untersucht. Im Zentrum stehen dabei Interaktionsanalysen: Auf der Grundlage von Mitschnitten authentischer Vorund Ausgleichsgespräche in Deutschland und Frankreich werden die Interaktionsdynamiken untersucht. Ergänzend dazu werden Kontextanalysen
durchgeführt, deren Datengrundlage in Experten-Interviews mit deutschen und französischen Mediatoren besteht, sowie in Feldnotizen, statistischen Daten, Fallakten, Informationsbroschüren und Tätigkeitsberichten. Die auf der ersten empirischen Ebene gewonnenen Ergebnisse, die für jedes Land separat ausgewertet werden, werden auf einer zweiten Ebene zusammengeführt und verglichen.
Als übergeordneter methodischer Bezugsrahmen wird die Grounded Theory gewählt, genauer die strukturell-interaktionale Perspektive von Anselm Strauss und Juliet Corbin. Da mit den Analysetechniken der Grounded Theory die für (Mediations-)Gespräche konstitutive Sequentialität des Gesprochenen nicht erfasst werden kann, wurde für den aus Gesprächsmitschnitten bestehenden Teil-Korpus eine eigene Auswertungsstrategie entwickelt, bei der die Grounded Theory um die Interpretationstechnik der Gesprächsanalyse ergänzt wird. Die Auswertung erfolgt EDV-gestützt mit der eigens für Grounded Theory-basierte Untersuchungen entwickelte Software Atlas/ti.
NEU BEGONNENE PROJEKTE:
1. Projekt: Ethnische Minderheiten und die Schutzpolizeiarbeit in Frankreich und in Deutschland (Bearbeiter: Jérémie Gauthier)
Die Soziologie der Polizei, in Frankreich bis in die Mitte der neunziger Jahre nur wenig entwickelt, hat sich zu einem relativ bedeutenden Wissenschaftszweig entwickelt – wenngleich ihre englischen und amerikanischen Äquivalente noch größer sind. Dennoch existieren weiterhin Forschungslücken, insbesondere was die alltägliche Arbeit der Polizei, die Ausübung des „Ermessens“ oder die Bedeutung informeller Erledigungen im täglichen Umgang mit ihren „Kunden“ betrifft. Damit bleibt ein wichtiger Teil des polizeilichen Handelns außerhalb der gerichtlichen Kontrolle bzw. des formellen Strafverfahrens. In Deutschland sind ebenfalls nur wenig qualitative und quantitative Forschungen verfügbar. Fragestellungen zur Polizei werden gewöhnlich von Juristen bearbeitet, aber nur selten von der empirischen Soziologie. Die Beobachtung der alltäglichen Arbeit der Polizei stößt immer noch auf Hürden, insbesondere wenn es um ethnische Diskriminierungen durch die Polizei geht.
Die Frage der polizeilichen Behandlung von Personen, die zu sichtbaren Minderheiten gehören, ist bislang nicht oder nur unzureichend wissenschaftlich untersucht worden. Sie beschränkt sich daher oftmals auf die Gegenüberstellung stereotyper Argumente. Schwächen im Design früherer soziologischer Arbeiten über „Ethnizität“ wie durch das Fehlen „ethnischer“ Daten in den offiziellen Polizeistatistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik), die nur einen Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen ausweisen, tragen zu dem unbefriedigenden Forschungsstand bei. In Frankreich wie in Deutschland ist die ethnische Frage im politischen und wissenschaftlichen Kontext noch weithin tabu.
Die Problematik ethnischer und Rassendiskriminierung wird in Frankreich seit Ende der 1990er Jahre aus dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts behandelt. Die Richtlinie 2000\43\EG vom 29. Juni 2000 definiert die indirekte Diskriminierung. Eine zweite Richtlinie sowie das gemeinschaftliche Aktionsprogramm des Europarates zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006) befürworten die Sammlung von Statistiken zur rechtlichen Nutzung. Schließlich erwähnt das Protokoll 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das am 1. April 2005 in Kraft getretenen ist, das Recht des Menschen auf Nichtdiskriminierung und verbietet Diskriminierungen durch öffentliche Behörden.
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, einen Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland zur Frage des Verhältnisses zwischen Polizei und ethnischen Minoritäten durchzuführen. Die Analyse bedarf einer Kombination qualitativer und quantitativer Methoden. Dabei stellen sich im Vorfeld zunächst drei Probleme: (1.) das Auswahlproblem der Daten (was und wo sind die sachdienlichen qualitativen und quantitativen Daten?), (2.) das Problem der Datenverarbeitung (wie kann die ethnische Variable isoliert werden?), (3.) das Problem des Vergleichs der Daten (wie kann ein konsistentes Forschungsprotokoll zwischen Frankreich und Deutschland erstellt werden?). Die Analyse der ethnischen Variable in der Polizeiarbeit bedarf einer ethnographischen Untersuchung durch längere teilnehmende Beobachtungen in Revieren und auf Polizeistreifen, die mit Befragungen kombiniert werden sollen. Forschungen zu „ethnischen“ Variablen stoßen auf das Problem der Berechtigung und des Konstrukts „ethnischer“ Kategorien: Zunächst bedingt ihre Konstruktion zahlreiche methodologische Probleme; zweitens flirten sie mit den durch Recht gesetzten Grenzen; drittens stellen sie ein Verdinglichungsrisiko dar. Dies erfordert ein vorsichtiges Vorgehen, um populistischen Argumenten nicht Vorschub zu leisten.
In Frankreich wird der empirische Teil der Forschung in der Stadt Vitry-sur-Seine, einem südlichen Vorort von Paris, stattfinden, der bereits im Rahmen früherer soziologischer Arbeiten Untersuchungsobjekt war. In Deutschland wird die Untersuchung voraussichtlich in Berlin-Kreuzberg und in Frankfurt durchgeführt werden. In beiden Ländern soll die allgemeine Schutzpolizei untersucht werden. Parallel dazu sollen Kontakte zur Polizeihochschule in Freiburg, dem Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung von Hamburg (im Rahmen des Projektes Migranten in Organisationen von Recht und Sicherheit (MORS)) sowie zum Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld, wo derzeit eine wissenschaftliche Arbeit zur Behandlung „kultureller“ und „ethnischer“ Konflikte durch die Polizei durchgeführt wird, hergestellt werden.
2. Projekt: Police socialization and police culture in German police – An international comparative perspective (Bearbeiter: Damien Cassan)
This post-doc research project deals with police socialization and police culture in Germany in an international comparative perspective with three European countries (France, Britain, and Germany). Organisational socialization can be defined as a process through which a novice learns the skills, knowledge, and values necessary to become a competent member of an organisation or occupation. In the police context, through socialization, police recruits will learn various types of cultural knowledge including assumptions, values, cognitions, and behavioural norms of the organisation. Learning the law, the rules, and various codes are just part of the process. The recruit also need to learn some skills, attitudes, and assumptions that are "compatibles" with the other members of the organisation.
One can argue that police socialization process is long, complex and multi-dimensional. It is best understood through various stages, as analysed by Van Maanen in USA or Chan in Australia, particularly so in the comparative perspective. Relevant steps would be the police recruitment process, the initial training within police school, on the job apprenticeship with experienced tutors, and progressive socialization to occupational police culture.
The research project is a follow-up study to a doctorate research which has raised relevant questions concerning each of theses steps within the police in France and in England. Concerning recruitment, main questions are: What kind of police selection process is used in Baden-Württemberg police and what qualities or skills are sought in their recruits? (For instance, are communication skills emphasized like in England?). What does it tell us about the internal conception of police role in Baden-Württemberg? What about the recruits profile (age, sex, ethnicity, life experience, etc.)? What about their motivations to join compared to France and Britain?
As far as initial training in Baden Württemberg police is concerned, what do they learn at training school? How formal and strict is initial training? Is it a kind of “military style training” (rigid hierarchical relations, authoritarian) similar to France? What’s the role of police initial training? How does the organization try to socialize recruits? How low/high is the recruit informal and what does this informal status tell us on the conception of the “police skills and knowledge”? In other words, to what extend an inexperienced police officer means an “incompetent” one (as it is somehow in France)?
Concerning on the job apprenticeship, it will be asked for instance to what extend initial training is relevant to "real police work" in Baden-Württemberg police ? How is on the job training organized (individual tutor, etc.)? The investigation could also look at how recruits are evaluated: which criterion are most important to tutors or experienced officers (proper uniform and respectful attitude towards hierarchy as in France or more formal monitoring based on "core tasks of policing" like in Britain)?
The research will also look at issues such as: How is a recruit confirmed as a regular officer? What does he need to do to achieve that confirmation? How does the informal status of the recruit change? How does he progressively adopt occupational assumptions? What are these assumptions and attitudes? What does happen when he “refuses” some of theses assumptions? Etc.
The research will analyse data from German police through an international comparative perspective with fieldwork materials previously gathered from France and Britain, which both constitute recognized policing models. One can argue that both models are opposed on several grounds. French police is known as the "military" or “continental” model, characterized by centralisation, the police is armed, accountable towards the government (more political role), and is not focused on a problem solving perspective but on crime fighting and public order maintenance. By contrast, England is called the “community policing” model, decentralised, insisting for instance on the use of minimum force (unarmed police), the emphasis is put on prevention and service (the police is more accountable towards the community). As a consequence, the police have a better legitimacy and a better image. And although if not denied, some of these aspects could be discussed and some say that English police legitimacy is a myth. The previous research findings have shown significant and fascinating differences on every aspects of the police socialization process. These differences tend to confirm the opposition of the two models.
In that regard, final analyse of the proposed research will tell to what extend (and on which aspects) is German police close to the French model of policing, and how similar is it to British polices. These differences in policing models suggest analyses in terms of police occupational culture, which is one of the most discussed issues in policing literature. What will the findings tell about German police occupational culture? What are common cultural features to all police previously investigated (for instance a “sense of mission”, a distinction between the “rough” and the “respectable”, a constant suspicion, a social isolation and therefore a strong internal solidarity, cynism, machism, sexism or racial prejudice)? What is more/less emphasized compared to the European police studied? And what is specific to German police?
SEMINAR:
Deutsch-französisches Seminar zur devianzsoziologischen Fragestellung (Bearbeiter: Jérémie Gauthier)
Downloads und Links:
-
Laboratoire Européen Associé (LEA) – Bilanz und Perspektiven
forschung aktuell - research in brief No. 26 (Stand: 05/2005) -
Laboratoire Européen Associé (LEA) – Bilan et Perspectives
forschung aktuell - research in brief No. 27 (Stand: 05/2005) -
Allgemeine Informationen zu LEA
(Stand: 2001) -
Laboratoire Européen Associé (LEA) - Bilanz (1998-2001) und Perspektiven (2002-2006)
Konferenz- und Arbeitspapiere (Stand: 03/2002) -
Laboratoire Européen Associé (LEA) - Bilan (1998-2001) et Perspectives (2002-2006)
Konferenz- und Arbeitspapiere (Stand: 03/2002) -
LEA - Laboratoire Européen Associé - Forschungsprojekte / les projets de recherche
Konferenz- und Arbeitspapiere (Stand: 06/2001) -
Kooperationspartner im LEA-Programm: