Arbeit und StrafvollzugEine rechtsvergleichende Studie der Aufgaben und Ausgestaltung der Gefangenenarbeit in Frankreich, Deutschland und EnglandDie Gefangenenarbeit - seit Jahrhunderten ein Pfeiler des Strafvollzugs - ist in den letzten Jahren in vielen europäischen Ländern unter Kritik geraten: in ihrer jetzigen Form sei sie kaum geeignet, ihrer Resozialisierungsaufgabe gerecht zu werden. In erster Linie wird der Mangel an Arbeitsplätzen, die niedrige Entlohnung, der ungenügende Rechtsschutz und die oft unqualifizierte, monotone Art der Beschäftigung bemängelt. Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt? Anders ausgedrückt: entsprechen Gesetzgebungen und Praxis im europäischen Raum den Aufgaben und Erfordernissen einer zeitgemäßen Arbeitstätigkeit im Vollzug? Im Rahmen der Vollzugsforschung des Laboratoire Européen Associé möchte das vorliegende Projekt diesen Fragen in drei europäischen Ländern (Frankreich, Deutschland und England) nachgehen.
Als Zweites werden statistische Daten zur Gefangenenarbeit erhoben: Zahl der Arbeitsplätze, Arbeitslosenquote, Entlohnung, Art der angebotenen Beschäftigungen, etc. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2000 Projektende: 2005 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
Projektbeschreibung:
Im Strafvollzug ist oft von der Kluft zwischen Theorie und Praxis die Rede. Um ein möglichst wirklichkeitsgetreues Bild der Gefangenenarbeit zu geben und zu prüfen, in welchem Mass die Arbeit im Gefängnis konkret zur Resozialisierung und Wiedereingliederung der Gefangenen beitragen kann, ist deshalb eine ergänzende empirische Untersuchung vorgesehen. Diese Untersuchung beschränkt sich, den Möglichkeiten eines Promotionsprojekts entsprechend, pro Land auf drei Vollzugsanstalten für männliche Strafgefangene, die zu Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren verurteilt wurden.
Ein Fragebogen (in dreisprachiger Ausführung), der an 20% der arbeitenden Strafgefangenen verteilt wird, soll Arbeit und Wiedereingliederung vom Standpunkt der Gefangenen beleuchten. Vorgesehen sind zudem detaillierte Interviews in mit fünf arbeitenden und fünf arbeitslosen Gefangenen pro Vollzugsanstalt, Gespräche mit dem Leiter der Arbeitsverwaltung, Werkbeamten, Auftraggebern, Sozialarbeitern etc. Diese Informationen werden durch interne Dokumente und durch persönliche Beobachtungen in den Werkstätten und Arbeitsplätzen vervollständigt. Dabei interessiert uns nicht nur die Gefängnisarbeit im engeren Sinn, d.h. die Arbeit intra muros, sondern auch Arbeitsleistungen im Rahmen einer Vollzugslockerung (Außenbeschäftigung, Freigang), da man gerade da den effektiven Beitrag der Arbeit als Vorbereitung auf ein straffreies Leben am ehesten überprüfen kann. Wir erhoffen uns auch Aufschluss über den Stellenwert der Arbeit als Kriterium für die Gewährung einer Vollzugserleichterung oder Strafverkürzung.
Die empirische Komponente des Projekts gestattet einen Einblick in die konkreten Schwierigkeiten, mit denen das vollzugliche Arbeitswesen konfrontiert ist, erlaubt es aber auch, Lösungsmodelle und innovative Projekten in die Antwort auf unsere Kernfrage einzubeziehen, ob das vollzugliche Arbeitswesen in seiner jetzigen Form seinem Resozialisierungsauftrag gerecht werden kann. Der Vergleich zwischen Frankreich, Deutschland und England ist dabei besonders fruchtbar, da die drei Länder trotz einer ähnlichen Entwicklung der Strafarbeit bis zum zweiten Weltkrieg heute unterschiedliche Schwerpunkte setzen und die Reformen von verschiedenen Gesichtspunkten aus angehen.
Die ersten sechs Monaten waren der Einführung in die Gefängnisliteratur der drei Länder gewidmet. Zwischen Mai und September wurde die Terrainuntersuchung vorbereitet (Methodologie, Zeitplan, Fragebogen und Interviewfragen in dreisprachiger Ausgabe) und die Formalitäten eingeleitet, um Zugang zu den Vollzugsanstalten zu erhalten. Die folgenden Genehmigungen wurden erteilt:
1. In Frankreich:
- Maison centrale d'Ensisheim (Cat.A)
- Centre de détention de Montmédy (Cat.B)
- Maison centrale de Poissy (Cat.A)
- JVA Straubing, Bayern (Cat.A)
- JVA Kaisheim, Bayern (Cat.B)
- JVA Schwalmstadt, Hessen (Cat.A/B)
3. In England:
- HMP Frankland (Cat.A)
- HMP Swaleside (Cat.B)
- HMP Featherstone (Cat.C)
Die Untersuchung fand zwischen Dezember 2001 bis Mai 2002 statt, eine Woche pro Gefängnis, und wurde im Allgemeinen sehr positiv aufgenommen. Wir hätten so viel Interesse an dem Thema von Seiten der Verwaltung, der Beamten und der Gefangenen kaum erwartet! Dies war ein großes Plus, den der Erfolg unserer Arbeit hing zu einem nicht unbedeutenden Teil vom Wohlwollen der Direktion und ganz besonders von der Kooperationsbereitschaft des Werkdienstleiters ab, der trotz dringenderen Aufgaben einen guten Teil der Woche unserem Projekt widmen musste.
Nach Abschluss der Terrainarbeit in den 9 Justizvollzugsanstalten wurden die Interviews und informellen Gespräche übertragen, die 524 Fragebogen (siehe unten Anm. 1) ausgewertet und mit der Redaktion der Dissertation begonnen.
Erste Ergebnisse:
Die Vorwürfe, die an das vollzugliche Arbeitswesen gerichtet werden, sind in allen drei Ländern weitgehend gerechtfertigt.
1. Die Beschäftigungsquote (siehe unten Anm. 2) liegt in den untersuchten Gefängnissen zwischen 46% und 87.8 %, mit einer mittleren Rate von 61.4 %. Dies ist zwar um einiges höher als der Landesdurchschnitt insgesamt für alle Kategorien von Vollzugsanstalten (etwas unter 50 % in Frankreich und England, leicht darüber in Deutschland), Arbeitslosenquoten von 20% oder gar 30% sind jedoch in Langzeitgefängnissen nicht hinnehmbar, weder für die arbeitslosen Gefangenen noch für die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalt.
2. Die Qualität der Arbeitsplätze ist sehr unterschiedlich. Die drei deutschen Vollzugsanstalten zeichnen sich durch eine große Vielfalt von Tätigkeiten in den Eigenbetrieben aus, in denen jede Werkstatt eine Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet. Leider trifft dieser positive Befund nicht auf die Fremdbetriebe zu. In England haben wirtschaftliche Erwägungen zu einer Reduktion der Produktionspalette der Eigenbetriebe auf einen oder zwei Sektoren geführt, in denen der Arbeitsprozess fließbandmäßig organisiert ist. Jede Werkstatt ist gehalten, Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten. Da die Auftragslage in den Eigenbetrieben je länger desto weniger ausreicht, um die wachsende Zahl von Gefangenen zu beschäftigen, sucht auch der englische Prison Service zusehends Kontakte zu Privatfirmen, auch wenn diese bloß einfachste Sortier- und Montagearbeiten anbieten. In Frankreich hat dieser Schritt zur Privatwirtschaft schon lange stattgefunden: die Eigenbetriebe stellen nur noch 11.2 % der Arbeitsplätze in den Werkstätten.
3. Die Entlohnung liegt in allen drei Ländern deutlich unter dem Mindestlohn für Arbeiter. Im Vergleich stehen die französischen Gefangenen etwas besser da als ihre deutschen und englischen Kollegen, insbesondere in Anbetracht der relativ kurzen Arbeitswoche in Frankreich (30 Stunden) im Vergleich zu Deutschland (38.5 Stunden). England hat die kürzesten Arbeitszeiten (durchschnittlich ca. 24 Stunden), dafür auch eine Tarifniveau, das eher einem Taschengeld entspricht.
Durchschnittlicher Wochenlohn| Frankreich | Deutschland | England | |
|---|---|---|---|
| Werkstätte | € 115.- | € 60.- | € 20-30 |
| Hausarbeit | € 40.- | € 40.- | € 11.20 |
4.
Die rechtliche Stellung der Gefangenenarbeiter ist mit derjenigen in der freien Wirtschaft nicht zu vergleichen, in erster Linie weil im Gefängnis der Abschluss von Arbeitsverträgen mit Gefangenen nicht zulässig ist. Die Rechte und das soziale Sicherheitsnetz, die normalerweise mit einem solchen Vertrag verknüpft sind, kommen deshalb nur zur Anwendung, wenn sie ausdrücklich vom Gesetzgeber oder vom common law vorgesehen sind. Deutschland und Frankreich haben die üblichen Sozialversicherungen und Sicherheitsnormen weitgehend auf die Gefangenarbeit ausgedehnt, nicht jedoch das Arbeitsrecht : Die Gefangenen haben keinerlei Möglichkeit, auf das Arbeitsverhältnis Einfluss zu nehmen, weder auf individueller noch auf kollektiver Basis. Am meisten kritisiert wird der mangelnde Kündigungsschutz. Will ein Gefangener selber ein Arbeitsverhältnis beenden, kann er das zwar, muss aber damit rechnen, dass er ans Ende der Warteliste gesetzt wird, falls überhaupt. Die Rechtsbehelfe, die den freien Arbeitern zur Verfügung stehen, sind entweder inexistent oder ihr Zugang ist erschwert. Frankreich ist das einzige Land in Europa, das wenigstens die Arbeitspflicht im Gefängnis abgeschafft und damit formelle die Trennung von Strafe und Arbeit vollzogen hat.
In England kann man sich fragen, ob der Begriff "Rechtsstellung" überhaupt zutrifft. Gefangenenarbeit gibt keinerlei Anspruch auf Sozialversicherungen und schon gar nicht auf Schutzmassnahmen aus dem Arbeitsrecht. Selbst im Falle eines Arbeitsunfalls trägt der Gefangene die Beweislast, dass die Gefängnisverwaltung ihrer Sorgepflicht nicht nachgekommen ist. In Fairness muss man allerdings hinzufügen, dass die einzelnen Gefängnisse oft vorbildliche Regelungen ausarbeiten, diese aber vom guten Willen und der Initiative der lokalen Gefängnisdirektion und Arbeitsverwaltung abhängen und keinerlei Rechtsanspruch daraus erwachsen kann.
Anmerkungen:
(1) Wir möchten es an dieser Stelle nicht versäumen, Herrn Dr. J. Obergfell-Fuchs and Frau Laura Pielmayer unseren Dank für die wertvolle Hilfe bei der Auswertung auszusprechen.
(2) Die Beschäftigungsquote umfasst hier nur Arbeit im eigentlichen Sinn sowie Berufausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Schulische oder therapeutische Maßnahmen sind aus Vergleichsgründen nicht inbegriffen.
Publikationen (Auswahl):
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Shea, E.: Why work?
A Study of Prison Labour in England, France and Germany. Kriminologische Forschungsberichte, Berlin 2007, 195 S. - Shea, Evelyne: Le travail pénitentiaire : un défi européen. Étude comparée : France, Angleterre, Allemagne. Paris, L’Harmattan, Collection "Logiques Sociales", 242 S., 2006.
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Literatur zum Projekt:
- Hammerschick, W. / Pilgram, A. (Hrsg.): Arbeitsmarkt, Strafvollzug und Gefangenenarbeit. Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie. Baden-Baden, Nomos, 1997.
- Loridant, P.: Rapport d’information fait au nom de la commission des finances, du contrôle budgétaire et des comptes économiques de la Nation sur la mission de contrôle sur le compte de commerce 904-11 de la Régie Industrielle des Etablissements Pénitentiaires (RIEP). Sénat, No 330, 2002.
- Marchetti, A. M.: Pauvretés en prison. Ramonville, Erès, 1997.
- Simon, F.: Prisoners' Work and Vocational Training. London, Routledge, 1999.
- Talandier, J.: Rapport présenté au nom du CONSEIL ÉCONOMIQUE ET SOCIAL, Travail et prison. Paris, Journal Officiel, 1987.
- van Zyl Smit, D. / Dünkel, F. (Hrsg.): Prison Labour: Salvation or Slavery? Onati International Series in Law and Society. Aldershot, Dartmouth Publishing, 1999.
Downloads und Links:
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Shea, Evelyn
Source: Questions Pénales, éd. par CESDIP, Bulletin d'Informations Juin 2005 - XVIII.3, 1-4.