Ethnische Minderheiten und die Schutzpolizeiarbeit in Frankreich und in Deutschland

Doktorarbeit unter der Leitung von René Lévy (CESDIP-CNRS) und Hans-Jörg Albrecht (MPI)

Die Soziologie der Polizei, in Frankreich bis in die Mitte der neunziger Jahre nur wenig entwickelt, hat sich zu einem relativ bedeutenden Wissenschaftszweig entwickelt – wenngleich ihre englischen und amerikanischen Äquivalente noch größer sind. Dennoch existieren weiterhin Forschungslücken, insbesondere was die alltägliche Arbeit der Polizei, die Ausübung des „Ermessens“ oder die Bedeutung informeller Erledigungen im täglichen Umgang mit ihren „Kunden“ betrifft. Damit bleibt ein wichtiger Teil des polizeilichen Handelns außerhalb der gerichtlichen Kontrolle bzw. des formellen Strafverfahrens. In Deutschland sind ebenfalls nur wenig qualitative und quantitative Forschungen verfügbar. Fragestellungen zur Polizei werden gewöhnlich von Juristen bearbeitet, aber nur selten von der empirischen Soziologie. Die Beobachtung der alltäglichen Arbeit der Polizei stößt immer noch auf Hürden, insbesondere wenn es um ethnische Diskriminierungen durch die Polizei geht.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 12/2005
Projektende: 12/2008
Projektstatus: laufend

Leiter(in):

  • Jérémie Gauthier [Email]

Die Frage der polizeilichen Behandlung von Personen, die zu sichtbaren Minderheiten gehören, ist bislang nicht oder nur unzureichend wissenschaftlich untersucht worden. Sie beschränkt sich daher oftmals auf die Gegenüberstellung stereotyper Argumente. Schwächen im Design früherer soziologischer Arbeiten über „Ethnizität“ wie durch das Fehlen „ethnischer“ Daten in den offiziellen Polizeistatistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik), die nur einen Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen ausweisen, tragen zu dem unbefriedigenden Forschungsstand bei. In Frankreich wie in Deutschland ist die ethnische Frage im politischen und wissenschaftlichen Kontext noch weithin tabu.

Die Problematik ethnischer und Rassendiskriminierung wird in Frankreich seit Ende der 1990er Jahre aus dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts behandelt. Die Richtlinie 2000\43\EG vom 29. Juni 2000 definiert die indirekte Diskriminierung. Eine zweite Richtlinie sowie das gemeinschaftliche Aktionsprogramm des Europarates zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006) befürworten die Sammlung von Statistiken zur rechtlichen Nutzung. Schließlich erwähnt das Protokoll 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das am 1. April 2005 in Kraft getretenen ist, das Recht des Menschen auf Nichtdiskriminierung und verbietet Diskriminierungen durch öffentliche Behörden.

Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, einen Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland zur Frage des Verhältnisses zwischen Polizei und ethnischen Minoritäten durchzuführen. Die Analyse bedarf einer Kombination qualitativer und quantitativer Methoden. Dabei stellen sich im Vorfeld zunächst drei Probleme: (1.) das Auswahlproblem der Daten (was und wo sind die sachdienlichen qualitativen und quantitativen Daten?), (2.) das Problem der Datenverarbeitung (wie kann die ethnische Variable isoliert werden?), (3.) das Problem des Vergleichs der Daten (wie kann ein konsistentes Forschungsprotokoll zwischen Frankreich und Deutschland erstellt werden?). Die Analyse der ethnischen Variable in der Polizeiarbeit bedarf einer ethnographischen Untersuchung durch längere teilnehmende Beobachtungen in Revieren und auf Polizeistreifen, die mit Befragungen kombiniert werden sollen. Forschungen zu „ethnischen“ Variablen stoßen auf das Problem der Berechtigung und des Konstrukts „ethnischer“ Kategorien: Zunächst bedingt ihre Konstruktion zahlreiche methodologische Probleme; zweitens flirten sie mit den durch Recht gesetzten Grenzen; drittens stellen sie ein Verdinglichungsrisiko dar. Dies erfordert ein vorsichtiges Vorgehen, um populistischen Argumenten nicht Vorschub zu leisten.

In Frankreich wird der empirische Teil der Forschung in der Stadt Vitry-sur-Seine, einem südlichen Vorort von Paris, stattfinden, der bereits im Rahmen früherer soziologischer Arbeiten Untersuchungsobjekt war. In Deutschland wird die Untersuchung voraussichtlich in Berlin-Kreuzberg und in Frankfurt durchgeführt werden. In beiden Ländern soll die allgemeine Schutzpolizei untersucht werden. Parallel dazu sollen Kontakte zur Polizeihochschule in Freiburg, dem Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung von Hamburg (im Rahmen des Projektes Migranten in Organisationen von Recht und Sicherheit (MORS)) sowie zum Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld, wo derzeit eine wissenschaftliche Arbeit zur Behandlung „kultureller“ und „ethnischer“ Konflikte durch die Polizei durchgeführt wird, hergestellt werden.


 

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  • Geändert am: 21.09.2011
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