Strafrechts-Mediation: das Paradox eines außergerichtlichen Verfahrens im strafrechtlichen Rahmen

Eine rechtssoziologische Untersuchung am Beispiel des deutschen Täter-Opfer-Ausgleichs und der französischen médiation pénale

In den letzten Jahrzehnten läßt sich eine Ausdifferenzierung des Strafrechts und eine damit einhergehenden Tendenz zur Informalisierung und Auslagerung von Verfahren feststellen (Ludwig-Mayerhofer 1998: 25). Der Trend zur Informalisierung fällt zusammen mit der "restorative justice", einer internationalen Reformbewegung, die für wiedergutmachende Formen der strafrechtlichen Sozialkontrolle eintritt. Mediationsverfahren, die im Rahmen des Strafrechts angesiedelt sind, sind eine Ausprägung dieser Tendenz zu informeller und restitutiver Justiz. Frankreich und Deutschland gehören zu den Ländern, welche die Strafrechts-Mediation etwa zeitgleich Anfang der 1990er Jahre förmlich in ihr jeweiliges Strafverfahren integriert haben; dem deutschen "Täter-Opfer-Ausgleich" (TOA) entspricht die "médiation pénale".

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 06/2001
Projektende: 05/2004
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Projektbeschreibung:

1. Einleitung:

Die Durchführungspraxis der Strafrechts-Mediation in Deutschland und Frankreich unterscheidet sich zwar in Äußerlichkeiten (z.B. wird das Verfahren in Frankreich überwiegend im Erwachsenen-Bereich angewendet, in Deutschland überwiegend im Jugend-Bereich), im Grunde aber stehen beide Länder mit der Institutionalisierung des neuen Verfahrens vor einem gemeinsamen Problem: der Bearbeitung eines aus der Justiz ausgekoppelten, aber dennoch von ihr abhängigen Verfahrens. Die Verfahrenslogik von Mediation erfolgt nach anderen professionellen Gesichtspunkten als ein traditionelles Strafverfahren, dazu gehört u.a. die Informalität, also das Fehlen starrer Prozeßregeln, die es dem Mediator erlauben, nach sozialpädagogischen Gesichtspunkten auf die Medianten einzugehen. Für die Strafrechts-Mediation bedeutet das, dass einander widersprechende Verfahrensweisen vereinbart werden müssen: die Informalität der Mediation muss anschlußfähig gemacht werden an die Formalität eines Strafverfahrens. Die Verwendung des Begriffs "Strafrechts-Mediation" in dieser Untersuchung als Oberbegriff für TOA und "médiation pénale" geschieht übrigens nicht ohne Absicht, sondern das Oxymoron ("Strafrecht + Mediation") drückt das aus, was Wyvekens (1997: 76) als "logique hétérogène" bezeichnet hat: das Aufeinandertreffen von zwei Verfahrensweisen, die eine formell-bürokratisch, die andere informell-pädagogisch.

Die Auslagerung des Verfahrens, das informelle Elemente ins Strafrecht einbringt, bringt für die Justiz das Problem der Wahrung der Kontrolle mit sich. Je informeller ein Verfahren ist, desto mehr fremde Verfahrenselemente schleichen sich ein, desto weniger ist es zu kontrollieren. Einerseits ist Kontrolle nötig, um eine Einschränkung von Verfahrensrechten (z.B. Unschuldsvermutung) zu verhindern. Die Justiz verfügt auch über die nötigen Mittel, um Macht bzw. Kontrolle auszuüben, beispielsweise kann sie die Mediationseinrichtungen durch selektive Fallzuweisung und Finanzierung in Abhängigkeit halten. Andererseits bringt Kontrolle das Problem mit sich, dass sich die mediative Verfahrenslogik nicht oder nur schwer entfalten kann. Mediation kann nur funktionieren, wenn sie ihre spezifischen Funktionsmechanismen anwenden kann - oder sie verkümmert zum bürokratischen Anhängsel.
So stellt sich die Frage, wieviel Formalität und Machtkontrolle - oder mit den Worten Spittlers (1980): wieviel "Schatten des Leviathan" - sein muss, um rechtsstaatliche Verfahrensgarantien gewährleisten zu können, und wieviel die Mediation verträgt, ohne ihren spezifischen Charakter zu verlieren. Wie kann ein informelles, nach sozialpädagogischen Gesichtspunkten operierendes Verfahren unter den Bedingungen eines förmlichen Strafverfahrens durchgeführt werden? Der Diskussionsstand in der rechtssoziologischen und rechtsphilosophischen Literatur beider Länder über die Möglichkeiten und Probleme der Integration des Verfahrens in die vorhandene Institutionenordnung wird referiert (vgl. Coppens 1991; de Munck 1995; Faget 1997, von Trotha 1982). Die von Jung (1998, 1999) aufgeworfene Frage nach einem Integrations-, Koexistenz- oder Konkurrenzmodell wird diskutiert.

2. Theoretischer Teil

Der theoretische Teil der Arbeit gliedert sich in ein deskriptives und ein rechtssoziologische Kapitel. Das deskriptive Kapitel behandelt die Institutionalisierungsgeschichte, rechtliche und professionelle Rahmenbedingungen sowie die Durchführungspraxis des Täter-Opfer-Ausgleichs und der "médiation pénale" und mündet in eine Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Als gemeinsame Elemente von Täter-Opfer-Ausgleich und "médiation pénale" werden fünf Verfahrensprinzipien herausgearbeitet: Konfliktbearbeitung, Prozessorientierung, Informalität, Parteiautonomie und Neutralität. Aus rechtssoziologischer Perspektive werden diese Verfahrensprinzipien beschrieben und Hypothesen darüber entwickelt, inwiefern diese Verfahrenslogik sich unter den Bedingungen eines Strafverfahrens entfalten kann. Die Hypothesen kreisen um folgende Problematiken:

  • Mediative Rahmung als Konfliktbearbeitung versus justitielle Rahmung als Strafverfahren
  • Prozessorientierung der Mediation versus Ergebnisorientierung des Strafverfahrens
  • Verfahrensprinzip der Informalität versus justitieller Kontrollzwang
  • Das Prinzip der Parteiautonomie: Mitwirkungschance oder Mitwirkungszwang? Thesen zur Strafrechts-Mediation als Entlastungs- bzw. Belastungssituation
  • Neutralität versus Gesprächsführungsanspruch: ein paradoxes Rollenprofil

Die Verfahrensprinzipien werden daraufhin untersucht, für wie wahrscheinlich ihre Realisierung in der Praxis gehalten werden kann. Die aus rechtssoziologischer Sicht erfolgenden Überlegungen führen zu einem skeptischen Urteil über ihre praktische Umsetzbarkeit. Zusammenfassen lässt sich dies zur These, dass die mediative Verfahrenslogik unter den Bedingungen eines Strafverfahrens schwerlich realisiert werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass die französische und die deutsche Strafrechts-Mediation dieses Problem teilen.

3. Konzeption des empirischen Teils

Ausgehend von diesen theoretischen Überlegungen wird gefragt, was empirisch passiert, wenn ein informelles, nach sozialpädagogischen Gesichtspunkten operierendes Verfahren unter den Bedingungen eines förmlichen Strafverfahrens durchgeführt wird. Es wird der Frage nachgegangen, ob die mediative Verfahrenslogik entfaltet werden kann oder den Verfahrenszwängen des formellen Strafverfahrens erliegt und wovon das empirisch abhängt. Das Erkenntnisinteresse der Arbeit liegt in der Angabe von Möglichkeiten und Grenzen der Mediierbarkeit von Strafrechts-Fällen am Beispiel von zwei Ländern, Deutschland und Frankreichs. Es soll abgeschätzt werden, ob Mediation ein Potential für das Strafrecht hat bzw. was das Verfahren überhaupt leisten kann.

Die empirische Konzeption unterscheidet zwei Ebenen: erstens die Analyse des Mediationsgeschehens anhand ausgewählter deutscher und französischer Einrichtungen mittels einer Interaktions- und Kontextanalyse (a), zweitens eine Zusammenführung der gewonnenen Ergebnisse (b).

a) Erste empirische Ebene: Interaktions- und Kontextanalyse

Die methodische Konzeption wird auf die Fragestellung zugeschnitten, ob die mediative Verfahrenslogik entfaltet werden kann. Um diese Fragestellung beantworten zu können, muss untersucht werden, was während einer Strafrechts-Mediation passiert, d.h. wie der Kommunikationsprozess verläuft. Methodisch werden damit Interaktionsanalysen nahegelegt, die mittels tontechnischer Dokumentation von Mediationsgesprächen durchgeführt werden. Die rechtssoziologische Fragestellung wird dazu in eine interaktionsanalystische übersetzt:

  1. Wie handelt der Mediator empirisch? Wie rahmt er die Situation?
  2. Wie gehen die Medianten mit der angebotenen Rahmung um? Wie reagieren sie auf die Situation?

In der vorliegenden Arbeit wird die Auffassung vertreten, dass zur Rekonstruktion von Sinnadäquanzen aus Gesprächsdaten Einbettungsbezüge wichtig sind. Hintergrundinformationen stellen ein Kontrollmoment gegenüber intuitiver Interpretation, mit dem man sich vor subjektiven Fehlinterpretationen schützen kann. Beispielsweise kann das Sprechhandeln eines Mediators in einem Mediationsgespräch erst dann als situationsadäquat oder dysfunktional beurteilt werden, wenn bekannt ist, welches Interesse er an der Fallbearbeitung hat. Verfahrensziele, institutionelle Einbindung und damit verbundene finanzielle und statusgebundene Abhängigkeiten sowie das professionelle Selbstverständnis sind daher nötige Hintergrundinformationen für eine Kontextanalyse. Daher wurden ergänzend zu den Gesprächsdaten folgende weitere Daten erhoben: Experten-Interviews mit den Mediatoren und Feldnotizen vom Geschehen im Mediationsbüro. Diese Informationen werden abgerundet durch die Fallakten, Informationsbroschüren, Tätigkeitsberichte und Statistiken.

Es werden also an ausgewählten Einrichtungen in Deutschland und Frankreich verschiedene Datenarten erhoben: "inszenierte" Daten (Interviews), "authentische" Daten (Mediationsmitschnitte), "beobachtete" Daten (Feldnotizen) und "objektive" Daten (Akten, Statistiken, Tätigkeitsberichte). Die Verschiedenartigkeit der Daten erfordert eine Methode, welche diese Datenarten integrieren kann. Als übergeordneter methodischer Bezugsrahmen wird daher die Grounded Theory gewählt, genauer die strukturell-interaktionale Perspektive von Anselm Strauss und Juliet Corbin (Strauss/Corbin 1996).

Da mit den Analysetechniken der Grounded Theory die für (Mediations-)Gespräche konstitutive Sequentialität des Gesprochenen nicht erfaßt werden kann, wurde für den aus Gesprächsmitschnitten bestehenden Teil-Korpus eine eigene Auswertungsstrategie entwickelt, bei der die Grounded Theory um die Interpretationstechnik der Gesprächsanalyse nach Deppermann (2001) ergänzt wird.

Die Auswertung erfolgt EDV-gestützt mit der eigens für Grounded Theory-basierte Untersuchungen entwickelte Software Atlas/ti.

b) Zweite empirische Ebene: Vergleich auf Länderebene

Ein Ländervergleich ist zur Beantwortung der oben aufgeworfenen Fragestellung eigentlich nicht erforderlich, der empirischen Umsetzung würde auch nur ein Land genüge tun. Es handelt sich daher auf der ersten empirischen Ebene nicht um eine komparative Arbeit, die den Ländervergleich als Methode einsetzt. Es geht nicht darum, in welchem Land Strafrechts-Mediation "besser" (schneller, erfolgreicher, mit höheren Fallzahlen o.ä.) realisiert wird. Sondern die beiden Länder werden als empirische Beispiele für das gleiche Problem verstanden: die Bearbeitung eines aus der Justiz ausgekoppelten oder dennoch von ihr abhängigen Verfahrens. Die zweite Ebene der methodischen Konzeption richtet sich auf die Frage, wie das Problem diesseits und jenseits des Rheins bewältigt wird, ob die im einen Land festgestellten Probleme auch im anderen auftreten oder ob länderspezifische Unterschiede zutage kommen, die darauf schließen lassen, dass die juristischen und institutionellen Rahmenbedingungen eines Landes die Entfaltung der mediativen Verfahrenslogik eher erlauben als diejenigen des Nachbarlandes. Daher werden die auf der ersten empirischen Ebene gewonnenen Ergebnisse, die für jedes Land separat ausgewertet werden, auf einer zweiten Ebene zusammengeführt und verglichen.

Da in Frankreich Strafrechts-Mediation überwiegend im Erwachsenen-Bereich durchgeführt wird - bei Jugendlichen wird eher das Sanktionsmittel des "rappel à la loi" oder eine reine Wiedergutmachungs-Maßnahme ("réparation pénale") angewendet - beschränkt sich diese Untersuchung aus Gründen der Vergleichbarkeit auf Strafrechts-Mediation im Erwachsenen-Bereich.

Das Forschungprojekt ist als Dissertationsvorhaben in das "Laboratoire Européen Associé" (LEA) integriert. LEA ist eine von der Max-Planck-Gesellschaft und dem Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) gegründetes deutsch-französisches Forschungsprogramm, das Fragen der Kriminalität und Sicherheits- bzw. Präventionspolitik behandelt.

Von Juni bis Dezember 2001 wurden die Fragestellung und der heuristische Rahmen der Arbeit entwickelt. Dazu wurde eine Recherche der französischen und deutschen Literatur auf dem Gebiet der Rechtssoziologie, -philosophie und -theorie, der Interaktionsforschung sowie in der empirischen Kriminologie (Forschungsstand zur Strafrechts-Mediation) durchgeführt. Zeitgleich wurden Fragen des Feldzugangs geklärt und Einrichtungen im süddeutschen und nordfranzösischen Raum ausgewählt. Als Schlüsselkriterium für die Durchführbarkeit der Untersuchung hat sich der persönliche Zugang und die Vertrauensgewinnung der Mediatoren erwiesen.

Das Jahr 2002 war der Feldphase gewidmet. Nicht-teilnehmende, offene Feldbeobachtung wurde in vier Mediations-Einrichtungen durchgeführt. Das Ergebnis ist ein für die Verhältnisse der qualitativen Sozialforschung umfangreicher deutsch- und französischsprachiger Korpus an Mediationsgesprächen und Experteninterviews, der durch die für die Kontextanalyse benötigten Daten ergänzt wird. Die Erhebungsphase wurde im Januar 2003 abgeschlossen.

Mediationsfälle Mediationsfälle bestehend aus x Gesprächen Interviews mit Mediatoren/innen
deutscher Korpus
justiznahe TOA-Einrichtung (Gerichtshilfe)
1 2 3
justizferne TOA-Einrichtung 11 21 1
französischer Korpus
justiznahe Institution (Maison de justice)
5 7 1
justizferne Institution (association) 6 13 5
Fallmaterial insgesamt 23 43 10

Aus den 43 Gesprächen, die zu 23 Mediationsfällen gehören, wurde eine Selektion für die Auswertung getroffen. Die Transkriptionen sind weitgehend abgeschlossen, so dass der Korpus nahezu vollständig zur Auswertung bereit steht.
Die in der deutschen, justizfernen TOA-Einrichtung erhobenen Fälle wurden bislang schwerpunktmäßig ausgewertet, davon wurden vier Fälle in die Detailanalyse einbezogen. Zu allen vier Fällen wurden Kodierungen (offen und axial) vorgenommen und bereits teilweise für die Endfassung der Dissertation verschriftet. Anhand der Interviews mit französischen Mediatoren wurde eine Analyse des professionellen Selbstverständnisses und der Probleme in der Durchführungspraxis verschriftlicht.
Im Sommer/Herbst 2003 wurde der theoretische Teil der Arbeit (Deskription des Untersuchungsgegenstandes und heuristischer Rahmen) konzipiert und verschriftet.


Publikationen (Auswahl):

  • Tränkle, S.: Im Schatten des Strafrechts.
    Eine Untersuchung der Mediation in Strafsachen am Beispiel des deutschen Täter-Opfer-Ausgleichs und der französischen médiation pénale auf der Grundlage von Interaktions- und Kontextanalysen. Kriminologische Forschungsberichte, Berlin 2007, 392 S.
  • Tränkle, S.: In the shadow of penal law. Victim-offender mediation in Germany and France. In: Punishment & Society, 2007, S. 395 - 415.
  • Literatur zum Projekt:

  • Coppens, Ph.: Médiation et philosophie du droit. In: Archives de politique criminelle, 1991, Heft⁄Band 13, S. 13 - 23.
  • De Munck, J.: Le pluralisme des modèles de justice. In: Garapon, A. / Salas, D. (Hrsg.): La justice des mineurs. Évolution d'un modèle. Paris, L.G.D.J., 1995, S. 91 - 138.
  • Deppermann, A.: Gespräche analysieren. Opladen, Leske + Budrich (Qualitative Sozialforschung, Band 3), 2001.
  • Faget, J.: La médiation. Essai de politique pénale. Ramonville Saint Agne, Erès, 1997.
  • Jung, H.: Mediation - ein Ansatz zu einer "Entrechtlichung sozialer Beziehungen"? In: Jung, H. / Neumann, U. (Hrsg.): Rechtsbegründung - Rechtsbegründungen. Günter Ellscheid zum 65. Geburtstag. Baden-Baden, Nomos, 1999, S. 68 - 75.
  • Jung, H.: Mediation: Paradigmawechsel in der Konfliktregelung? In: Schwind, H.-D. / Kube, E. / Kühne, H.-H. (Hrsg.): Festschrift für Hans Joachim Schneider zum 70. Geburtstag am 14. November 1998. Kriminologie an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Berlin/New York, de Gruyter, 1998, S. 913 - 926.
  • Ludwig-Mayerhofer, W.: Das Strafrecht und seine administrative Rationalisierung. Kritik der informalen Justiz. Frankfurt/New York, Campus, 1998.
  • Spittler, G.: Streitregelung im Schatten des Leviathan. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, 1980, Heft⁄Band 1, S. 4 - 32.
  • Strauss, A. / Corbin, J.: Grounded Theory: Grundlagen Qualitativer Sozialforschung. Weinheim, 1996.
  • von Trotha, T.: Recht und Kriminalität. Auf der Suche nach Bausteinen für eine rechtssoziologische Theorie des abweichenden Verhaltens und der sozialen Kontrolle. Tübingen, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1982.
  • Wyvekens, A.: Les maisons de justice: sous la médiation, quelle troisième voie? In: Cario, R. (Hrsg.): La médiation pénale. Entre répression et réparation. Paris/Montréal, 1997, S. 61 - 82.
 

Downloads und Links:

  • Geändert am: 21.09.2011
  • Top