Legalbewährung von Sicherungsverwahrten und gefährlichen StraftäternEine NachuntersuchungDie Sicherungsverwahrung erlebt seit Mitte der 90er Jahre eine erstaunliche kriminalpolitische Renaissance. Die Gesetzgebung überbietet sich geradezu mit neuen Konzepten, mit denen der Gefahr, die mutmaßlich für die Allgemeinheit vom gefährlichen Rückfalltäter ausgeht, wirkungsvoll begegnet werden soll: Diese Neuerungen reichen von der landesrechtlichen über die vorbehaltene bis zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Ausgehend von der vom Projektleiter im Jahr 1996 vorgelegten Studie "Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand" wird, basierend auf einer Analyse von überwiegend im Jahr 2002 eingeholten Bundeszentralregisterauszügen, die strafrechtliche Karriere von rund 300 zu Sicherungsverwahrung verurteilten und 150 weiteren gefährlichen Straftätern nachgezeichnet. |
| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Forschungsgruppenprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 1999 Projektende: 2006 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
| Projektsprache(n): | Deutsch |
Leiter(in):
Am Max-Planck-Institut wurde von 1992 bis 1996 eine umfangreiche Studie zur Sicherungsverwahrung durchgeführt und im Jahr 1996 unter dem Titel „Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand“ in der edition iuscrim veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht eine empirische Untersuchung über die Anwendungspraxis der Sicherungsverwahrung und die zu ihr verurteilten Straftäter.
Die Studie gründete auf folgendem Datenfundament: Vom Bundeszentralregister (BZR) wurden für die Bundesländer Baden–Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen alle Aktenzeichen mit Anordnungen von Sicherungsverwahrung von 1981 bis 1990 gezogen. Insoweit handelte es sich um eine Vollerhebung. Zu diesen Fällen wurden alle diejenigen Anordnungen vor dem Jahr 1981 hinzugenommen, aufgrund derer in diesen drei Bundesländern Mitte des Jahres 1993 Sicherungsverwahrte noch oder schon wieder im Vollzug dieser Maßregel einsaßen. Insgesamt wurden auf diese Weise die Anlasstaten, Verfahren, Sanktionen, Gutachten und Legalbiographien von 318 zu Sicherungsverwahrung verurteilten Personen erfasst.
Da eine Fragestellung der damaligen Untersuchung darin bestand, den möglicherweise über das im Gesetz verankerte Merkmal des Hangs zu weiteren Straftaten hinaus bestehenden Kriterien nachzuspüren, nach denen die Anordnung dieser schärfsten Maßregel des deutschen Strafrechts erfolgt, war die Bildung einer Kontrollgruppe notwendig. In diese wurden alle Straftäter aufgenommen, die in den drei genannten Bundesländern in den Jahren 1988-1990 wegen Sexual-, Raub- oder Erpressungsdelikten verurteilt worden waren und die außerdem die formellen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 a.F. StGB erfüllt hatten. Bei ihnen aber durfte die Maßregel, aus welchem Grund auch immer, nicht angeordnet worden sein. So ergab sich eine Kontrollgruppe, die aus weiteren 183 Personen bestand.
Die oben genannte Anschlussuntersuchung beleuchtet im Sinne einer Längsschnittstudie die weitere (strafrechtliche) Entwicklung dieser Personen (ehemals Sicherungsverwahrter sowie Probanden der Kontrollgruppe). Die Untersuchung basiert auf der Auswertung der Bundeszentralregisterauszüge von 314 Probanden der Sicherungsverwahrungsgruppe und 182 Probanden der Kontrollgruppe, also von insgesamt 496 gefährlichen Straftätern.
Stand / Ergebnisse
Das Projekt konnte weit vorangetrieben werden.
Die Arbeit, die im Jahr 2006 vorgelegt werden soll, wird sich voraussichtlich in acht Kapitel gliedern. Nach einer Einleitung (1) wird zunächst die rechtliche Entwicklung der Sicherungsverwahrung seit dem Erscheinen der Ausgangsuntersuchung Mitte der 90er Jahre beschrieben (2). Nach einer Darstellung der neueren empirischen Befunde über "gefährliche Straftäter" (3) und einer Analyse der Sicherungsverwahrung im Spiegel der Strafverfolgungs- und Strafvollzugsstatistik (4) erfolgt eine Einführung in die eigene empirische Untersuchung (5). Vertieft werden dabei die bisher in der kriminologischen Forschung nur sehr unzureichend behandelten methodischen Probleme, die mit der Analyse von BZR-Daten verbunden sind.
Im Mittelpunkt der empirischen Untersuchung steht die Nachzeichnung der kriminellen Karriere der Sicherungsverwahrungs- (6) und der Kontrollgruppenprobanden (7), bevor der Ertrag der Arbeit beschrieben wird (8).
Dabei war zunächst das Problem zu klären, dass das BZR für rund 50 Probanden (30 der SV-Gruppe und etwa 20 KG-Probanden) den Vermerk "keine Eintragung" übermittelte. Hier ergaben zum Teil langwierige Nachforschungen, dass diese Probanden überwiegend verstorben sind. Für (bisher) insgesamt 18 Personen konnte nachgewiesen werden, dass der Tod während der Strafvollstreckung oder in Sicherungsverwahrung eintrat. Der Vollzug wird also zunehmend in Zukunft mit dem Problem des Ermöglichens eines menschenwürdigen Todes in Sicherungsverwahrung konfrontiert sein.
Nach Abzug der Todesfälle ergab sich (Stand: März 2006) eine Grundgesamtheit von 267 Probanden der SV- und 159 der KG-Gruppe.
Die Analyse der BZR-Auszüge der SV-Probanden erbrachte bereits eine Fülle von Befunden. So befanden sich knapp zehn Jahre nach der Ersterhebung jeweils etwas mehr als ein Drittel der SV-Probanden noch oder wieder in Sicherungsverwahrung oder in Freiheit, knapp 20% hingegen im Strafvollzug. Die Daten der KG-Gruppe werden zum Jahresende 2005 vollständig ausgewertet sein. Ein markantes Ergebnis ist hier, dass mittlerweile gegen 14 der noch lebenden 164 Probanden Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
Publikationen (Auswahl):
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Kinzig, J.: Die Legalbewährung gefährlicher Rückfalltäter.
Zugleich ein Beitrag zur Entwicklung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Kriminologische Forschungsberichte, Berlin 2008, 368 S.; 2. überarb. Aufl. 2010, 388 S. -
Kinzig, J.: Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand.
Ergebnisse einer theoretischen und empirischen Bestandsaufnahme des Zustandes einer Maßregel. Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i. Br. 1996, 840 S.