Die Implementation der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen in China

In dem Anfang 2006 begonnenen und unter Beteiligung des Great Britain China Centre (London), des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und des Menschenrechtszentrums der Universität Essex durchgeführten sowie von der Europäischen Kommission finanzierten Projekt ist auf chinesischer Seite die Renmin University (Beijing, Research Center of Procedural System and Judicial Reform) eingebunden. Es ist auf drei Jahre angelegt.

Projektkategorie: Forschungsprojekt
Organisatorischer Status: Forschungsgruppenprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: Anfang/early 2006
Projektende: 2009
Projektstatus: abgeschlossen
Projektsprache(n): Englisch

Leiter(in):

Ziel des Projektes ist es, die Anwendung von Folter sowie unmenschlicher und entwürdigender Behandlung durch und in Einrichtungen der Strafverfolgung auf der Grundlage interdependenter Komponenten der Forschung, der Aus- und Fortbildung, der Gesetzesreform und externer (aus der Zivilgesellschaft entwickelter) Kontrollorgane in der Volksrepublik China zu reduzieren. Besondere Beachtung finden dabei die Implementation der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen sowie das hierzu vorliegende Optionale Zusatzprotokoll. Schwerpunkte der Forschung und der Aus- und Fortbildung bilden die Bereiche staatlichen Handelns, für die das Risiko von Folter sowie unmenschlicher und entwürdigender Behandlung als besonders ausgeprägt gelten kann. Dies betrifft den polizeilichen Gewahrsam und das polizeiliche Verhör, wobei sowohl die Strafverfolgung als auch administrative bzw. präventiv-polizeiliche Systeme einbezogen werden.

Im Einzelnen werden rechtsvergleichende, empirische und sekundär-analytische Untersuchungen zur Implementation der Prävention von Folter durchgeführt. Schulungen werden für Staatsanwälte, Polizisten sowie für Lehrende an Polizeischulen und –universitäten angeboten. Feldbeobachtungen sollen chinesischen Wissenschaftlern, Parlamentariern und Justiz- und Polizeipraktikern konkrete Einblicke in Folterpräventionsmodelle europäischer Länder erlauben. Zusätzlich sind Medienkampagnen geplant, mit denen die Aufmerksamkeit gegenüber Folter, Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung und der Einführung des Optionalen Protokolls zur Antifolterkonvention gesteigert werden soll.

Sodann ist Ziel des Vorhabens die Erstellung eines Forschungsberichts, der Vorschläge für Gesetzesänderungen enthält, insbesondere zur Verstärkung von Schutzmaßnahmen während des Verhörs. Diese Vorschläge sollen Chinas höchstem Gesetzgebungsorgan, der Gesetzgebungskommission des Nationalen Volkskongresses vorgelegt werden. Ebenso soll das Verständnis um die Notwendigkeit der Verhinderung von Folter bei Polizei und anderen Institutionen der Justiz geschärft werden. Ferner ist daran gedacht, Pilotprojekte zur Einführung von Antifolter-Mechanismen in ausgewählten Polizeistationen und Gefängnissen durchzuführen. Schließlich ist eine gemeinsame englisch-chinesische Veröffentlichung zu internationalen Menschenrechtsstandards und deren Implementation geplant, die einerseits in die Ausbildung und Fortbildung eingehen soll, andererseits rechtspolitische und öffentliche Debatten über die Prävention von Folter initiieren soll.

Das Projekt entspricht insoweit einem vorrangigen Ziel der Europäischen Union, nämlich die Folter auch durch die Erhöhung der politischen Akzeptanz des Optionalen Protokolls sowie die Sensibilisierung für Forschungen zu kontraproduktiven Folgen von Folterpraktiken zu reduzieren.

Finanzierung:
Das Projekt wird von der Europäischen Kommission gefördert.


 

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  • Geändert am: 31.08.2011
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