Reform des Computerstrafrechts in Deutschland

Der strafrechtliche Schutz der IT-Sicherheit nach dem 41. StrÄndG

Der strafrechtliche Schutz von Computerdaten und Computersystemen wurde im Jahr 2007 durch das 41. StrÄndG umfassend umgestaltet. Das Projekt untersucht die dogmatischen und praktischen Implikationen der Reform. Es zeigt auf, wo die erklärten Ziele des Gesetzgebers, neue Formen komplexer Computerkriminalität sachgerecht zu erfassen und die einschlägigen Vorgaben des Europarats und der EU umzusetzen, nicht vollständig erreicht wurden.

Projektkategorie: Forschungsprojekt
Organisatorischer Status: Institutsprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2007
Projektende: 2011
Projektstatus: laufend
Projektsprache(n): Deutsch
Rechtsordnung(en): Deutschland; Europäisches Recht

Leiter(in):

Gegenstand des Forschungsprojekts ist die Reform des materiellen Computerstrafrechts durch das im August 2007 in Kraft getretene 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) mit ihren Auswirkungen auf die strafrechtliche Erfassung von Angriffen auf Daten und Computersysteme. Die Novelle zielt auf Formen der Computerkriminalität ab, die vom bisherigen Recht nicht oder nur lückenhaft erfasst waren. Sie soll zugleich das deutsche Strafrecht an Vorgaben des Europarats und der Europäischen Union anpassen.

Das Projekt untersucht das 41. StrÄndG als gesetzgeberische Reaktion auf Phänomene komplexer Kriminalität und als Ausdruck der europäischen Harmonisierung der nationalen Strafrechtsordnungen in diesem Deliktsbereich. Die Untersuchung behandelt die folgenden aufeinander aufbauenden Fragestellungen, um den strafrechtlichen Schutz der IT-Sicherheit nach dem neuen Computerstrafrecht systematisch zu analysieren und eine kritische Bewertung der Gesetzesreform vorzunehmen: (1) Mit welchen Mitteln hat der Änderungsgesetzgeber seine erklärte Absicht verfolgt, eine Antwort auf aktuelle Herausforderungen durch die Computerkriminalität zu finden und die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen? (2) Welche Auslegungsprobleme wirft die Reform vor dem Hintergrund des bisherigen Computerstrafrechts und der umzusetzenden Vorgaben auf? (3) Wie ist die Reform kriminalpolitisch und gemessen an den Zielen des Änderungsgesetzgebers zu bewerten und worauf beruhen die dabei festzustellenden Unzulänglichkeiten?

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den neuen Tatbestandsmerkmalen und Tatbestandsstrukturen mit ihren dogmatischen und praktischen Implikationen. Der Änderungsgesetzgeber knüpfte an einen Bestand von Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts an und nahm in den Gesetzesmaterialien wiederholt darauf Bezug. Die durch die Novelle umgesetzten europäischen Rechtsinstrumente sind nicht nur im Rahmen der Entstehungsgeschichte von Interesse, sondern auch unmittelbar für die Auslegung des deutschen Rechts relevant. Diese beiden Bezugspunkte werden daher durchgängig mit einbezogen. Die Untersuchung der Reform zeigt im Einzelnen einige Ungereimtheiten, rechtspolitisch fragwürdige Konsequenzen und Umsetzungsdefizite auf.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einer Monographie veröffentlicht. Ein einführender Abschnitt stellt die Hintergründe des 41. StrÄndG dar. Er zeichnet die Entwicklung des Computerstrafrechts bis zum Rechtsstand vor der Reform nach, grenzt die in dem Projekt näher untersuchte Regelungsmaterie als strafrechtlichen Schutz der IT-Sicherheit begrifflich gegen andere Bereiche des Computerstrafrechts ab und gibt einen Überblick über den Inhalt der europäischen Rechtsinstrumente. Auf dieser Grundlage wird die Reform im Einzelnen betrachtet. Die Darstellung gliedert sich in drei Abschnitte, die den unberechtigten Zugang zu Daten und Computersystemen, den Schutz der Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Computersystemen sowie schließlich die Vorfeldkriminalisierung in diesen beiden Bereichen behandeln. Die Untersuchung dieser drei Regelungskomplexe skizziert jeweils die betroffenen Phänomene der Computerkriminalität sowie den Inhalt der zu beachtenden europäischen Rechtsinstrumente einschließlich der darin enthaltenen Umsetzungsspielräume. Daran anknüpfend wird herausgearbeitet, welche praktischen Auswirkungen die  Neuerungen durch das 41. StrÄndG haben und es wird zu den dabei aufgeworfenen Auslegungsfragen Stellung bezogen. Einige besonders relevante Sachverhaltskonstellationen werden dabei eingehender problematisiert. An diese Analyse schließt sich eine kritische Bewertung der aufgezeigten praktischen Konsequenzen anhand der rechtstatsächlichen Herausforderungen und der europarechtlichen Vorgaben an. Dabei werden auch Anregungen für die Fortentwicklung des deutschen Computerstrafrechts formuliert.

Wesentliche Ergebnisse des Projekt wurden in knapper Form bereits vorgelegt in Gröseling/Höfinger, MMR 2007, 549 ff. und MRR 2007, 626 ff.

Publikationen (Auswahl):

  • Gröseling, Nadine / Höfinger, Frank M.: Hacking und Computerspionage. Auswirkungen des 41. StrÄndG zur Bekämpfung der Computerkriminalität. In: Multimedia und Recht, 2007, Heft⁄Band 10, S. 549 - 553.
  • Gröseling, Nadine / Höfinger, Frank M.: Computersabotage und Vorfeldkriminalisierung. Auswirkungen des 41. StrÄndG zur Bekämpfung von Computerkriminalität. In: Multimedia und Recht, 2007, Heft⁄Band 10, S. 626 - 630.
  • Geändert am: 30.08.2011
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