Medizinrechtliche Aspekte des Klonens

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Handhabung des Klonens. Der gesamten Diskussion über das Klonen liegt die zentrale Fragestellung zugrunde, ob grundsätzlich menschliche Embryonen - und im Besonderen geklonte Entitäten - Schutzwürdigkeit genießen, ab wann gegebenenfalls von einer solchen auszugehen ist, und in welchem Umfang sie bestehen soll. Während aus medizinisch-naturwissenschaftlicher Sicht der Zeitpunkt des Beginns menschlichen Lebens empirischen Untersuchungen zugänglich ist, bleibt bei der hier relevanten Frage nach dem Anfang der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens und deren Ausmaß Raum für unterschiedliche Ansichten. Denn der Fragestellung liegt die überaus komplexe Thematik zugrunde, was die rechtliche Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens begründet, woran diese anknüpft, was sie ausmacht.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Institutsprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2001
Projektende: 2004
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Die Arbeit untergliedert sich in zwei größere Teile. Zuerst werden die medizinischen Grundlagen der Embryonalentwicklung, die Klonverfahren sowie deren Anwendungsbereich aufgezeigt. Im juristischen Teil wird vorab die gegenwärtige Rechtslage in Hinblick auf die neuen naturwissenschaftlichen Entwicklungen dargestellt. Da durch die Problematik des Klonens im Humanbereich die Rechtsordnung Raum für unterschiedliche Interpretationen, Auslegungen und Wertungen gewährt, schließt sich daran ein kurzer Überblick über das Verhältnis von Ethik und Recht. Ferner wird gerade die öffentlichen Diskussion über das Klonen häufig von den unterschiedlichen ethischen Positionen her geführt und diese Überlegungen werden sodann oftmals ohne weitere Begründung auf die rechtliche Situation übertragen. Das Recht baut zwar auf ethischen Überlegungen - meist in Tradition einer bestimmten ethischen Richtung - auf, jedoch kann die ethische Argumentationsweise nicht mit der juristischen gleichgesetzt werden. Während durch eine rechtliche Regelung ein Mindeststandart festlegt wird, an den alle gebunden sind, mag eine bestimmte ethische Richtung zwar dem Einzelnen verbindlich erscheinen, jedoch kann ihr in einer säkularisierten pluralistischen Gesellschaft keine eigenständige Rechtsgültigkeit für die Allgemeinheit zukommen. Diesen Unterschied zwischen ethisch-philosophischer und rechtlicher Diskussion gilt es herauszuarbeiten und sich bewusst zu machen. Aus diesem Grunde werden sodann die gängigen ethischen Kriterien und Diskussionsansätze aufgegriffen und dargestellt. Die rechtlichen Ausführungen knüpfen teilweise an die ethischen Kriterien an und erörtern sie aus rechtlicher Perspektive. Hierbei richtete sich das Augenmerk hauptsächlich auf die spezifische Problematik des Klonens. Hierbei wird zwischen reproduktiven Klonen und Klonen zu therapeutischen Zwecken unterschieden. Schließlich werden Überlegungen in Hinblick auf eine Neuregelung der Thematik angestellt.

Ein Schwerpunkt der Arbeit bildet die Darstellung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Menschenwürdearguments, Art. 1 Abs. I GG, im Rahmen der Klondiskussion.

Finanzierung:

Stipendium der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg.

Publikationen (Auswahl):

  • Hetz, Silke: Schutzwürdigkeit menschlicher Klone? Eine interdisziplinäre Studie aus medizinrechtlicher Sicht. Baden-Baden, Nomos, 231 S., 2005. Zusätzl.: Diss. 
  • Geändert am: 05.10.2011
  • Top