Rechtsvergleichende Untersuchungen zur Bekämpfung des Dopings im SportDas Projekt war Teil einer umfassend angelegten, international-interdisziplinären Untersuchung mit dem Titel "Legal Comparison and the Harmonisation of Doping Rules" und stand im Kontext des EU-Pilotprojekts für Kampagnen zur Bekämpfung des Dopings im Sport in Europa. |
| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Referatsprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2000 Projektende: 2001 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
Mitarbeiter(innen):
- Verschiedene Bearbeiterinnen und Bearbeiter
Am Gesamtprojekt waren neben dem MPI das T.M.C. Asser Institute for International Law, Den Haag/Niederlande, das Institut für Recht und Technik (IRUT) an der Universität Erlangen/Nürnberg und die Anglia Polytechnic University, Chelmsford/Großbritannien beteiligt. Die Leitfrage des Gesamtprojekts lässt sich wie folgt formulieren: Inwieweit ist eine internationale Harmonisierung der Anti-Doping-Regularien im Hinblick auf eine Effektivierung der Dopingbekämpfung nötig und möglich? Grundlage der Untersuchung bildeten Analysen und Vergleichsuntersuchungen zu den einschlägigen Bestimmungen internationaler und nationaler Sportverbände (ASSER) sowie nationaler Gesetzgebung und - soweit vorhanden - Rechtsprechung (MPI/IRUT). Was die staatliche Regelungsebene angeht, so galt es, neben den speziellen Anti-Doping-Bestimmungen auch die Bedeutung allgemeiner straf- und arzneimittelrechtlicher Regelungen für die Doping-Bekämpfung im Breiten- wie im Spitzensport zu untersuchen, aber auch, Unterschiede im generellen Verhältnis zwischen "Staat" und "Sport" herauszuarbeiten.
Das Projekt folgte in seinem rechtsvergleichenden Teil der bewährten Methode, zu den einzelnen Ländern Länderberichte zu erarbeiten, in denen die jeweilige nationale Rechtslage und -entwicklung unter schwerpunktmäßiger Berücksichtigung des jeweils aktuell geltenden Rechts detailliert dargestellt werden. Diese Berichte wurden auf der Grundlage einer zunächst vom MPI unter primär strafrechtlichen Gesichtspunkten entwickelten und vom IRUT um öffentlich- und privatrechtliche Aspekte ergänzten Checkliste teils von Mitarbeitern des MPI, teils von Autoren aus den jeweiligen Ländern und teils von Angehörigen des IRUT erarbeitet, wobei den Autoren der vorab im Entwurf erstellte deutsche Landesbericht als Anregung und Leitlinie zur Verfügung gestellt wurde. Erste Ergebnisse wurden im Juni 2001 im Rahmen eines Projektmeetings, das zugleich der Projektevaluation diente, vorgestellt und diskutiert. Die Erarbeitung der rechtsvergleichenden Querschnittsanalysen und rechtspolitischen Empfehlungen erfolgte arbeitsteilig (allgemeiner Rahmen und strafrechtliche Aspekte: Koch/MPI; verfassungsrechtliche Aspekte: Krogmann/IRUT). Alle Projektergebnisse wurden auf einer Tagung im November 2001 Vertretern der Europäischen Kommission und zahlreicher internationaler Sportverbände zusammenfassend präsentiert; die schriftlichen Ausarbeitungen konnten der Europäischen Kommission termingerecht Ende November 2001 übergeben werden.