Informationsrechte des Beschuldigten im Vorverfahren

Eine rechtsvergleichende Studie strafprozessualer Garantien im Verfahrensrecht Deutschlands und der nordischen Länder unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention

 

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 1996
Projektende: 2003
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Das Promotionsvorhaben ist eine rechtsvergleichenden Studie strafprozessualer Garantien im Verfahrensrecht Deutschlands und der nordischen Länder (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden) unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die untersuchten Verfahrengarantien sind die sogenannten Informationsrechte des Beschuldigten, u.a. das Recht auf Verdachtsmitteilung und Akteneinsicht. Die Darstellung beschränkt sich auf die Behandlung der Informationsrechte des Beschuldigten im Vorverfahren.

Die Beschreibung der deutschen Rechtslage bildet den Ausgangspunkt für jedes untersuchte Informationsrecht. Gegen den Hintergrund des deutschen Verfahrensrechts werden die Regelwerke der vier nordischen Ländern en bloc dargestellt, und anschließend wird ein Rechtsvergleich unter Einbeziehung der fünf Rechtsordnungen durchgeführt. Der mögliche Beitrag der verfahrensrechtlichen Garantien der EMRK und die Auslegung derselben durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in bezug auf die Informationsrechte des Beschuldigten wird in einem getrennten Kapitel untersucht.

Die Arbeit wurde im Jahre 2001 bis auf die abschließende Bewertung der Informationsrechte abgeschlossen.

Publikationen (Auswahl):

  • Geändert am: 05.10.2011
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