Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol durch EurojustEine enge Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung wird von den EU-Mitgliedstaaten zu den wichtigsten gemeinsamen Anliegen bei dem Aufbau einer Rechtsunion gezählt - die Einrichtung des Europäischen Polizeiamtes (Europol) als grenzüberschreitende Ermittlungsbehörde im Bereich der organisierten Kriminalität ist eines ihrer zentralen Anliegen. Politik, Rechtspraxis und -wissenschaft haben im Hinblick auf die Institutionalisierung der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit von Anfang an die Forderung nach einer effektiven justiziellen Einbindung sowohl des Europäischen Polizeiamtes als auch anderer Formen der Polizeikooperation erhoben. Eine erste Reaktion auf diese Forderungen stellt die Einrichtung einer europäischen (justiziellen) Zentralstelle, "EUROJUST" (ABl. EG Nr. C 206 vom 19.7.2000, 1) sowie die Etablierung eines "Europäischen Justitiellen Netzes" (ABl. EG Nr. L 191 vom 7.7.1998, 4) durch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten dar. Damit stellt sich die Frage, ob EUROJUST als taugliches Instrument zur Verwirklichung der aus rechtsstaatlichen Gründen unverzichtbaren justiziellen Einbindung der europäischen Polizeiarbeit angesehen werden kann. Die Studie "Möglichkeiten der justiziellen Einbindung und Kontrolle von Europol durch EUROJUST" sollte als Anschlussuntersuchung an das Projekt "Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol" untersuchen, ob EUROJUST in der Form, in der es derzeit von den Mitgliedstaaten der EU konzipiert wird, in Zukunft eine justizielle Verantwortlichkeit der europäischen Polizeibehörde gewährleisten könnte. |
| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Institutsprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2000 Projektende: 2001 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
Mitarbeiter(innen):
- Dr. Anke Biehler
- sowie Mitarbeiter(innen) des Max-Planck-Institutes für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg
Im Jahr 2001 wurde - auf der Grundlage der einschlägigen EU-Ratsdokumente und vor dem Hintergrund der durch die Studie "Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol" gewonnenen Ergebnisse - ein Bericht über die derzeitigen Funktionen und Kompetenzen von Europol und EUROJUST angefertigt. Dies erfolgte unter Beachtung der konzipierten Funktionen und der für EUROJUST zur Verfügung gestellten Ressourcen.
Die Evaluierung von EUROJUST als Kontrollorgan von Europol - im Vergleich zu alternativen Kontrollmodellen - war dabei Voraussetzung für eine kritische Einschätzung des EUROJUST-Potentials im Hinblick auf die angestrebte effektive justizielle Einbindung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit. Daneben sollten auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen die verschiedenen möglichen Entwicklungsstrategien für EUROJUST gebührend berücksichtigt werden. Insbesondere war mit Blick auf die EUROJUST von den EU-Justizministern bereits im Stadium der Datenanalysetätigkeit durch Europol zugedachte Aufgabe einer treu-händerischen Interessenwahrnehmung für die zuständigen nationalen Justizbehörden auch zu klären, welche Anforderungen an Zusammensetzung und Struktur von EUROJUST erfüllt sein müssen, damit die Koordinierungsstelle von den ersten (noch vorbereitenden) Ermittlungsschritten an eine eigenständige Kontrollfunktion wahrnehmen kann.
Nach dem vorläufigen Ergebnis wird EUROJUST - in seiner bisherigen Konzeption - keine Kontrollfunktion gegenüber Europol wahrnehmen können:
Zwar erfüllt EUROJUST von der personellen Zusammensetzung her grundsätzlich die Anforderungen an eine qualifizierte Aufsicht. Es fehlt bisher aber die Entscheidung für die Ausstattung (a) mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit - ein "runder Tisch" kann nicht die Kontrolle über das mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Europäische Polizeiamt übernehmen - sowie (b) mit einem eigenen Budget, das die finanzielle Unabhängigkeit gewährleisten würde. Ungeklärt erscheint ferner zum derzeitigen Zeitpunkt noch, welche Verfahrensordnung der Arbeit von EUROJUST zugrunde liegen wird.
Dementsprechend führt auch keines der einschlägigen Ratsdokumente die Kontrolle von Europol durch EUROJUST in den vorgesehenen Kompetenzkatalogen. Es sind weder die notwendigen Kontrollrechte, noch Weisungs- oder Sanktionsrechte vorgesehen.
Publikationen (Auswahl):
- Gleß, Sabine: Regionalisierung oder Zentralisierung europäischer Polizei(-zusammenarbeit)? - "Europäisches Justitielles Netz" und "Eurojust". In: J. Fehérváry / I. Stangl (Hrsg.): Regionalisierung und Internationalisierung der Sicherheitsexekutive. SLAK-Band 3, Wien, 2001, S. 85 - 99.
- Heine, Günter: Europol und Europäisierung des Rechts. Grundprobleme und Perspektiven. In: A. Donatsch / M. Forster / Ch. Schwarzenegger (Hrsg.): Strafrecht, Strafprozessrecht und Menschenrechte, Festschrift für Stefan Trechsel. Schulthess, 2002, S. 237 - 252.