Die Kronzeugenregelung im deutschen und italienischen Recht

Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Kronzeugenregelung für organisiert begangene Straftaten, Art. 5 KronzG, welche insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Effektivität untersucht werden soll. Das der Studie zugrundeliegende Thema wird jedoch daneben auch auf dem Weg der Rechtsvergleichung untersucht: Ein wesentlicher Teil der Arbeit befasst sich mit der Rechtslage in Italien.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 1997
Projektende: 1999
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Kronzeugenregelung für organisiert begangene Straftaten, Art. 5 KronzG, welche insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Effektivität untersucht werden soll. Eine der zentralen Fragen der Arbeit lautet mithin: Hat Art. 5 KronzG bislang zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beigetragen bzw. kann die Vorschrift einen solchen Beitrag überhaupt leisten?

Die Frage nach der Effektivität der Vorschrift setzt zwingend ein gewisses empirisches Material voraus: Eine lediglich theoretische Studie lässt nur bedingt Schlüsse hinsichtlich der Handhabbarkeit der Norm zu. Aus diesem Grunde setzt sich die vorliegende Untersuchung aus einem theoretischen und einem empirischen Teil zusammen.

Während in dem theoretischen Teil die Ergebnisse der Beschäftigung mit Art. 5 KronzG, den anderen in diesem Zusammenhang relevanten Vorschriften sowie der einschlägigen juristischen Literatur dargestellt werden, werden in dem empirischen Abschnitt die Resultate eines kriminologischen Forschungsprojekts präsentiert.

Das der Studie zugrundeliegende Thema wird jedoch daneben auch auf dem Weg der Rechtsvergleichung untersucht: Ein wesentlicher Teil der Arbeit befasst sich mit der Rechtslage in Italien. Die Wahl ist nicht zufällig auf Italien gefallen: Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist schon seit langer Zeit eines der wichtigsten Ziele italienischer Politik. Das Institut der Kronzeugenregelung ist angesichts der bedrohlichen Mafiakriminalität in Italien sehr stark ausgebaut worden, und es ist auch zu etlichen Anwendungen gekommen. Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Italien stellt sich daher als besonders interessant dar, weil in Italien zahlreiche praktische Erfahrungen mit dem Institut gemacht worden sind. Die jüngsten Erfahrungen wurden im Rahmen der aufsehenerregenden Prozesse gegen Giulio Andreotti gewonnen und haben den italienischen Gesetzgeber zu erheblichen Reformen veranlasst.

Mit Hilfe der rechtsvergleichenden Methode kann im Anschluss an eine Bewertung der deutschen Rechtslage die Frage beantwortet werden, ob aus dem italienischen System Vorschriften oder gesetzgeberische Strategien in das deutsche Recht übernommen werden sollten. Im Hinblick auf die Reformbestrebungen der Bundesregierung sowie auch der Regierung von Rheinland-Pfalz dürfte dieser Fragestellung neue Aktualität zukommen.

Publikationen (Auswahl):

  • Geändert am: 05.10.2011
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