Mitwirkungsrechte des Beschuldigten im französischen Strafverfahren

Zugleich eine Strukturanalyse des französischen Strafverfahrensmodells mit rechtsvergleichendem Blick auf das deutsche Strafverfahren und die zugehörige Diskussion zur gesetzlichen Aufwertung der Subjektstellung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

 

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 1993
Projektende: 2002
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

In der Arbeit werden die passiven wie aktiven Mitwirkungsrechte des Beschuldigten in den verschiedenen Abschnitten des französischen Erkenntnisverfahrens daraufhin untersucht, wie diese dort im Einzelnen ausgestaltet und in die Gesamtstruktur des Verfahrens eingebettet sind. Dies geschieht für die heute weitaus in der Minderzahl befindlichen Verfahren (ca. 7 % der Aburteilungen), in welchen im Vorverfahren nach den polizeilichen Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft wegen der Schwere oder der Komplexität der aufzuklärenden Tat noch eine vergleichsweise stark formalisierte richterliche Voruntersuchung stattfindet, bevor schließlich das Hauptverfahren eingeleitet wird.

Über das allgemeine Interesse an der Funktionsweise des mit dem deutschen verwandten französischen Verfahrenssystems hinaus wird hierbei eine Strukturanalyse des letzteren mit dem Ziel angestrebt, in einer rechtsvergleichenden wie rechtspolitischen Rückwendung möglicherweise Anregungen für die Lösung von Problemen des deutschen Strafverfahrens de lege ferenda zu erhalten. Konkret handelt es sich hierbei um die an sich wünschenswerte Verstärkung der Subjektstellung des Beschuldigten im deutschen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die jedoch mit einer gleichzeitigen Entlastung der Hauptverhandlung von einer möglichen Duplizierung der Ermittlungen einhergehen sollte. Insoweit kommt der Arbeit allerdings nur vorbereitende Funktion zu. Sie soll die nähere Untersuchung etwaiger Schlussfolgerungen für die Reform des deutschen Strafverfahrens ermöglichen, ohne sich damit zu überfrachten.

  • Geändert am: 05.10.2011
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