Grenzüberschreitende Auswirkungen von ne bis in idem in horizontaler und vertikaler Richtung

Ziel der Arbeit ist es, durch eine rechtsvergleichende Untersuchung Erkenntnisse im Hinblick darauf zu gewinnen, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form eine Verfahrensbeendigung strafklageverbrauchende Wirkung sowohl im zwischenstaatlichen (horizontalen) als auch im staatlich/überstaatlichen (vertikalen) Bereich entfaltet.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2000
Projektende: 2004
Projektstatus: abgeschlossen

Leiter(in):

Zu diesem Zweck werden die rechtlichen Konzeptionen Deutschlands und Belgiens auf folgende Punkte hin untersucht:

  • Welches Verständnis herrscht hinsichtlich der ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendigungen im rein nationalen Bereich
  • Welche Regelungen des nationalen Rechts bestehen im Hinblick auf eine zwischenstaatliche (horizontale) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendigungen
  • Welche internationalen und supranationalen Bestimmungen hinsichtlich einer zwischenstaatlichen (horizontalen) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendigungen sind für diese Staaten bindend
  • Welche Regelungen des nationalen Rechts bestehen im Hinblick auf eine staatlich/überstaatliche (vertikale) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendigungen
  • Welche internationalen und supranationalen Bestimmungen hinsichtlich einer staatlich/überstaatlichen (vertikalen) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendi-gungen sind für diese Staaten bindend

Im Anschluss hieran erfolgt in einem zweiten Schritt die Untersuchung derjenigen europäischen und internationalen Regelungen, in denen ein zwischenstaatliches ne bis in idem enthalten ist, wobei die ausführliche Behandlung von Art. 54 ff. des Schengener Durchführungsübereinkommens an zentraler Stelle steht.
Schließlich werden in einem dritten Schritt die Statute der Internationalen Strafgerichtshöfe, also des ICTY, des ICTR und des ICC im Hinblick auf ihre ne bis in idem-Bestimmungen untersucht.
Neben diesen Hauptfragen soll in der Arbeit noch der Frage nachgegangen werden, ob eine ne bis in idem-Problematik auch im überstaatlich/horizontalen Bereich (also zwischen internationalen Gerichts-höfen) entstehen kann.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten ist ein Bereich der Arbeit Überlegungen gewidmet, die auf eine Vermeidung der ne bis in idem-Problematik zielen, etwa durch ein System von Kompetenzhierarchien.
Das Ziel der Arbeit ist es, durch die Analyse der unterschiedlichen nationalen Konzeptionen, der europäischen und internationalen Übereinkommen sowie der Statute der Internationalen Strafgerichtshöfe Grundaussagen zu finden, mit Hilfe derer allgemeingültige Rechtsansätze im Hinblick auf ein grenzüberschreitendes ne bis in idem entwickelt werden können.

Publikationen (Auswahl):

  • Geändert am: 05.10.2011
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