Sexuelle Gewalt als verbotenes Mittel der Kriegsführung
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| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2001 Projektende: 2004 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
Das im Jahr 2001 begonnene und von Prof. Wolfrum (Universität Heidelberg) betreute Dissertationsvorhaben untersucht den gezielten Einsatz von sexueller Gewalt und Vergewaltigung als Waffe in internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten aus völkerrechtlicher Sicht. Dazu wird die Entwicklung kriegs- bzw. humanitär-völkerrechtlicher Vergewaltigungsverbote vor dem Hintergrund der jeweiligen Rechtswirklichkeit untersucht. Die Arbeit besteht aus fünf Teilen:
Im ersten Teil wird die historische Entwicklung kriegsrechtlicher Vergewaltigungsverbote von der Antike bis zu den Kriegsverbrechertribunalen von Nürnberg und Tokio untersucht. Besonderes Interesse kommt dabei der tatsächlichen historischen Durchsetzung des Vergewaltigungsverbots in bewaffneten Konflikten vor dem Hintergrund der Entwicklung des sich - zumindest theoretisch - entwickelnden kriegsvölkerrechtlichen Vergewaltigungsverbots zu. Dies beinhaltet auch den Beginn der Entwicklung des Völkerstrafrechts im Sinne erstmals zu beobachtender Bemühungen einzelne Täter wegen Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht (wozu auch das Verbot sexueller Gewalt gehört) zur Verantwortung zu ziehen.
Im zweiten Teil erfolgt eine Bestandsaufnahme der Entwicklung des Verbots des Einsatzes sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten in humanitär-völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Kodifikationen seit etwa 1945.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit dem systematischen Einsatz von sexueller Gewalt und Massenvergewaltigungen in bewaffneten Konflikten seit dem 2. Weltkrieg. Neben dem Auftreten dieses Phänomens wird auch die Frage nach den tatsächlichen und rechtlich möglichen Konsequenzen untersucht, wobei besonders die Fragen, unter welchen Umständen Vergewaltigungen im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen bis heute vorkamen, ob sie einem Zweck dienten, wie die jeweilige theoretische Rechtslage war und ob und wie diese praktisch durchgesetzt wurde, von Bedeutung sind.
Gegenstand des vierten Teils ist das Verbot von sexueller Gewalt und Vergewaltigung im Völkerstrafrecht. Dazu werden die Statute der internationalen Strafgerichtshöfe auf die Ausgestaltung der Bestrafung wegen sexueller Gewalt untersucht und die einschlägigen völkerrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen untersucht.
Abschließend wird im fünften und letzten Teil die Rechtsprechung des Jugoslawien und des Ruanda-Tribunals zum systematischen Einsatz von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen als Waffe untersucht. Hierbei wird auf mit sexueller Gewalt im Zusammenhang stehende Probleme des Allgemeinen Teils, des Besonderen Teils und des Prozessrechts eingegangen.