Systematisches VölkerstrafrechtDas Projekt soll die bisherige völkerstrafrechtliche Rechtsprechung systematisch erschließen und gegebenenfalls kommentieren. |
| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Referatsprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2002 Projektende: 2003 |
| Projektstatus: | abgeschlossen |
Leiter(in):
Mitarbeiter(innen):
- Dr. Johanna Rinceanu, LL.M. [Email]
- Benjamin von Engelhardt
Seit der Schaffung der zwei Ad-hoc-Gerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia, ICTY, 1993) und Ruanda (International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR, 1994) in Arusha durch den UN-Sicherheitsrat befindet sich das Völkerstrafrecht in einer rasanten Entwicklung, die durch die Verabschiedung des Römischen Statuts zur Schaffung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court, ICC) noch beschleunigt worden ist.
Nachdem das Römische Statut am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, und nunmehr sowohl die Richter als auch der Ankläger gewählt worden sind, steht ein funktionsfähiges Gericht bereit. Mit Spannung werden die ersten Fälle erwartet. Doch auch solange noch keine Rechtsprechung des ICC vorliegt, ist das zwischenzeitlich von den Ad-hoc-Gerichtshöfen vorgelegte Rechtsprechungsmaterial beeindruckend: Das ICTY hat bisher mehr als 35 Urteile erlassen, die regelmäßig einen Umfang von mehreren hundert Seiten haben; hinzu kommen pro Urteil noch einmal Dutzende verfahrensbegleitender Beschlüsse. Die Rechtsprechung des ICTR erreicht nicht ganz diesen Umfang, aber gleichwohl liegt auch von dort umfangreiche Rechtsprechung vor. In Anbetracht der personellen Aufstockung der Tribunale sowie der steigenden Zahl inhaftierter Verdächtiger (im Untersuchungsgefängnis des ICTY befinden sich z.Zt. ca. 50 Gefangene, eine vergleichbare Anzahl in dem des ICTR) ist für die Zukunft damit zu rechnen, dass die Zahl der Entscheidungen eher noch schneller anwächst als bisher.
Schon durch ihren Umfang ist diese Rechtsprechung auch Fachleuten kaum noch erschließbar. Eine Systematisierung, welche die (gesamte) Rechtsprechung zu den einzelnen Rechtsproblemen schnell zugänglich macht, fehlt. Dieser Mangel hat u.a. auch zur Folge, dass die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den betroffenen Problemen häufig unterbleibt. Die bisherigen Bemühungen um eine Systematisierung erschöpfen sich im Wesentlichen im Abdruck kompletter Entscheidungen, wie beispielsweise in den Sammlungen von Klip und Sluiter (Annotated Leading Cases of International Criminal Tribunals, bisher 4 Bde., 1999, 2001 und 2002) oder der von McDonald und Swaak-Goldman (Substantive and Procedural Aspects of International Criminal Law, 2 Bde., 2000) oder periodischen Rechtsprechungsberichten, wie die von Ambos und Ruegenberg bzw. Wenning in der NStZ-RR (zuletzt: NStZ-RR 2002, 289), von King und La Rosa in EJIL (zuletzt EJIL 11 (2000) Heft 1), von den wechselnden Autoren in der Insights-Reihe der American Society of International Law (zuletzt Leila Nadya Sadat, Oktober 2002) sowie in Human Rights Brief des Center for Human Rights and Humanitarian Law an der American University/Washington D.C. (zuletzt Cecile E.M. Meijer, Vol. 9, Heft 3, S. 30 ff.). Bestenfalls werden in diesem Zusammenhang einige Rechtprobleme in Entscheidungsanmerkungen (so bei Klip/Sluiter) und in thematischen Aufsätzen (so McDonald/Swaak Goldman, Band I) näher untersucht. Im Gegensatz dazu hat Jones, The Practice of the International Criminal Tribunals for the Former Yugoslavia and Rwanda, 2. Aufl. 2000 (3. Auflage für Mai '03 angekündigt), einen systematischen Ansatz, muss jedoch materielles und prozessuales Recht in nur einem Band behandeln und kann daher nicht umfassend sein.
Vor diesem Hintergrund soll mit dem Projekt "Systematisches Völkerstrafrecht" (Systematic International Criminal Law) versucht werden, einen Beitrag zur Erschließung der genannten Rechtsprechung zu leisten. Diese soll für Praktiker und Wissenschaftler leichter zugänglich werden, wodurch auch die Arbeit des ICC vorbereitet bzw. unterstützt wird. Zugleich kann damit ein Beitrag zur nationalstaatlichen Umsetzung des Völkerstrafrechts erbracht werden (vgl. z.B. das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (s.u. Downloads) (BGBl. I, 2254); den International Criminal Court Act 2001 des Vereinigten Königreichs, oder den kanadischen Crimes Against Humanity and War Crimes Act; weitere nationale Gesetzgebung findet sich unter Council of Europe [Legal Affairs, International Criminal Court]).
Projektsprache ist Englisch, weil nur dadurch eine weite Verbreitung der Projektergebnisse gewährleistet sein kann.
Das Hauptziel des Forschungsprojekts ist die chronologische Ordnung des Rechtsprechungsmaterials nach Stichwörtern, die das rasche Auffinden der Judikatur zu einer bestimmten Rechtsfrage ermöglichen (etwa zur Definition eines bestimmten Tatbestandsmerkmals). In einem weiteren Schritt soll die so geordnete Rechtsprechung kommentiert werden; dabei wird es in erster Linie um die Herausarbeitung der besonders komplexen rechtlichen Probleme, aber auch der Widersprüche in der Rechtsprechung gehen.
Gegenstand der Systematisierung ist die gesamte Rechtsprechung von ICTY, ICTR und später auch des ICC. Historische Entscheidungen, etwa der Nürnberger oder nationaler Nachkriegsgerichte, werden in selektiver Form berücksichtigt, soweit sie für das moderne Völkerstrafrecht noch von Bedeutung sind, indem etwa in der Rechtsprechung von ICTY und ICTR darauf Bezug genommen wird und sie zur Stützung einer bestimmten Rechtsauffassung herangezogen werden. Einbezogen werden auch - ebenfalls in selektiver Form - die nach den Ad-hoc-Gerichtshöfen errichteten internationalen oder semi-internationalen Gerichte, wie etwa der Serious Crimes Panel am Dili District Court in Ost Timor oder der Special Court in Sierra Leone (vgl. näher das Projekt "New approaches in International Criminal Justice"). Schließlich werden gegebenenfalls auch die normativen Grundlagen der Rechtsprechung (UN-Dokumente, Vertragstexte oder nationale Gesetze) zu berücksichtigen sein.
In sachlicher Hinsicht beschränkt sich die Untersuchung in einer ersten Phase auf einen Ausschnitt des Völkerstrafrechts, nämlich den "Besonderen Teil" (die einzelnen Tatbestände). Dabei geht es um die in die Zuständigkeit von ICTY, ICTR und ICC fallenden "Kernverbrechen" (core crimes), und damit um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (vgl. Art. 5-8 ICC Statut).
In der zweiten Phase soll das Völkerstrafprozessrecht untersucht werden. Dabei wird das Verfahren vor den Ad-hoc-Tribunalen und vor dem ICC im Lichte der völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung analysiert.
Sobald auch der zweite Projektabschnitt abgeschlossen ist, sollen weitere Gebiete der Rechtsprechung systematisiert werden. Hierzu gehören u.a. der Allgemeine Teil des Völkerstrafrechts, die Quellen des Völkerstrafrechts, das Recht der Staatenkooperation mit internationalen Strafgerichten und das Recht der Strafzumessung und Strafvollstreckung. Eine Prioritätenliste wird sich im Laufe der Untersuchung ergeben.
Weitere Bearbeitung
Das Projekt soll am Lehrstuhl von Prof. Ambos fertiggestellt werden.