2. Stufe: Erstellung und Abfrage von vergleichenden Querschnittsinformationen

Inhalt
 
Die zweite Funktions- und Ausbaustufe des Projekts besteht in der Erarbeitung rechtsvergleichender Querschnitte. Diese werden in ihrer Struktur die gleichen übergreifenden rechtlichen Kategorien aufweisen wie die oben beschriebene Metaebene. Eine entsprechende klassische Darstellung findet sich beispielsweise in den Veröffentlichungen der bereits oben genannten Großen Strafrechtskommission, die allerdings noch nicht so sehr an einer universalen Gliederungsstruktur orientiert sind wie das vorliegende Projekt.
 
Methodische Fragen
 
Die bei der Querschnittserstellung auftretenden methodischen Fragen wurden bereits oben im Kontext der Gliederungsstruktur angesprochen und sollen hier nicht näher vertieft werden. Bei der Erstellung des Querschnitts stellt sich die Problematik einer universalen Systembildung jedoch verschärft, weil der Stoff dabei noch detaillierter zu strukturieren ist: Bei der Bildung vergleichbarer Datenfelder lassen sich die aus unterschiedlichen nationalen Strukturen resultierenden Probleme noch dadurch lösen, dass größere Fragenkomplexe zusammengefasst werden. Bei der rechtsvergleichenden Querschnittsanalyse in einem Informationssystem ist dies nicht mehr möglich, da die zu analysierenden Bereiche präziser in Einzelfragen aufgelöst werden müssen. Bei der – insoweit als Test-Anwendung dienenden – Querschnittsanalyse des Projekts „Strafbare Mitwirkung von Führungspersonen“ war z.B. aufgrund der bestehenden Einheitstätersysteme eine Differenzierung nach Täterschaft und Teilnahme nicht möglich, jedoch zeigten sich neue universal anwendbare Strukturierungsgesichtspunkte, etwa im Hinblick auf die Art der Bildung einer Gesamttat und die Modelle der Zurechnung fremder Tatbeiträge.
 
Technik
 
Da der Querschnitt die gleiche Struktur wie die Länderinformationen aufweisen muss, kann er verhältnismäßig einfach in die Systemarchitektur einbezogen werden. In technischer Hinsicht wird der Querschnitt in die Datenbank wie ein weiterer Landesbericht integriert, der die vergleichende Welt-Ebene darstellt. Mit der gleichen Technik ließen sich die Landesberichte auch um supranationale  oder internationale Rechtsordnungen wie etwa das Europäische Strafrecht oder das Völkerstrafrecht ergänzen.
Das elektronische Datenbanksystem wird dadurch in der zweiten Ausbaustufe auch Querschnittfragen zu rechtsvergleichenden Ergebnissen erlauben. Gefragt werden kann dann zum Beispiel: „Welche Möglichkeiten existieren weltweit zur Unterscheidung von Beteiligungsformen?“ Oder: „Welche verschiedenen Konzepte gibt es weltweit zur Lösung von Notstandssituationen?“ Wenn die Antworten des Querschnitts zu diesen Fragen auf die einzelnen Landesberichte oder Gesetzestexte verweisen, so kann der Nutzer des Systems diese Informationen einfach abrufen.


  • Geändert am: 17.03.2006
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