4. Stufe: Zusätzliche Erfassung von rechtstatsächlichen Daten
Die oben dargestellten Erkenntnisse der Strukturvergleichung haben gezeigt, wie wichtig für die Strafrechtsvergleichung eine Einbeziehung von rechtstatsächlichen Daten sein kann. Wie erwähnt, ist eine entsprechende flächendeckende Erfassung von rechtstatsächlichen Daten allerdings wegen der schwierigen Datenerhebung sowie der unterschiedlichen Kriterien bei Erhebungen in verschiedenen Ländern nicht möglich. Die vorliegend beschriebene Systemkonzeption berücksichtigt die Erkenntnisse der Strukturvergleichung jedoch dadurch, dass sie – bildlich gesehen hinter der normativen Ebene – weitere Datenbankebenen vorsieht. So können zu jeder übergeordneten Frage der Metaebene nicht nur normative Informationen, sondern auch rechtstatsächliche oder kriminologische Daten erfasst werden. Die folgende Abbildung macht dies deutlich: Durch die Hinzufügung dieser weiteren Ebenen wird die Tabelle aus der ersten Ausbaustufe zu einem dreidimensionalen Würfel, bei dem zu jeder Frage (Spalten) Antworten der Länder (Zeilen) in normativer (erste Würfelebene), kriminologischer (zweite Würfelebene) oder weiteren Sichtweisen (dritte und folgende Würfelebene) zur Verfügung stehen.
Wenn Daten der rechtstatsächlichen Ebene erfasst werden, können sie dann in weiteren Ausbaustufen des Systems über die neue Suchstrategie der speziellen Datenfelder mit den normativen Daten verknüpft werden. Im Hinblick auf die Kombination derartiger Kriterien dürfte die Erfassung wirtschaftlicher, politischer oder kultureller Daten der untersuchten Staaten (z.B. Religion) besonders interessant sein. Bei der Einbeziehung von ausreichenden kriminologischen Daten könnte auch nach Korrelationen zwischen normativen Regelungen und empirischen Befunden gefragt werden, etwa bei der Frage nach der Rückfallhäufigkeit in Staaten, die bestimmte rechtliche Besonderheiten aufweisen. In herkömmlichen Enzyklopädien wären solche komplexen Abfragemöglichkeiten auch mit Hilfe von Registern nicht mehr möglich. Eine umfassende Einbindung derartiger Daten ist jedoch mit einem sehr großen Aufwand sowie besonderen Problemen in Bezug auf die Vergleichbarkeit der vorhandenen Daten verbunden. Inwieweit sich diese Ausbaustufe daher tatsächlich nutzen lässt, wird sich erst in der Zukunft zeigen. Sofern jedoch – z.B. aus der Arbeit der Kriminologischen Forschungsgruppe des Instituts – entsprechende Daten zur Verfügung stehen und Perspektiven für eine Auswertung erlauben, könnten sie in das Informationssystem technisch leicht eingebunden werden.
Weitere Datenbankebenen mit andersartigen Daten sind ebenso in das System integrierbar. Dies gilt z.B. für Gesetzestexte, Literatur, Rechtsprechung und Falllösungen. Die Sachprobleme der ersten Ebene können daher mit wichtigen Beispielsfällen der Rechtsprechung ebenso verdeutlicht werden wie durch spezielle Forschungsarbeiten. Die Architektur des Systems wird dabei so offen gestaltet, dass die Darstellungsebene der Landesberichte zu den einzelnen Sachproblemen jederzeit durch neue Ebenen mit anderen Perspektiven hinterlegt werden können.