Grundlagen, Systeme und Zukunftsperspektiven des Europäischen StrafrechtsDas von der Europäischen Kommission geförderte Projekt untersucht Ziele, Systeme und Entwicklungsmöglichkeiten des Europäischen Strafrechts. Seine rechtspolitischen Vorschläge beruhen auf umfassender Grundlagenforschung zum transnational wirksamen Strafrecht: Es analysiert dazu das geltende nationale und supranationale europäische Strafrecht, den europäischen Schutz von Menschenrechten und von institutionellen Garantien sowie die Modelle und Systeme des transnationalen Strafrechts insbes. in sog. "Mehrebenensystemen". |
| Projektkategorie: | Forschungsprojekt |
| Organisatorischer Status: | Institutsprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2007 Projektende: 2011 |
| Projektstatus: | laufend |
| Projektsprache(n): | Englisch, Deutsch |
| Rechtsordnung(en): | 18 europäische Rechtsordnungen, USA, Nordischer Rat, EU-Recht |
Leiter(in):
Mitarbeiter(innen):
- Verschiedene Bearbeiterinnen und Bearbeiter
Das Europäische Strafrecht ist in den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften noch kaum zu finden. Es entwickelte sich erst durch unterschiedliche Regelungen verschiedener Akteure und durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Einzelne Bestimmungen des EU-Vertrags, Verordnungen und Richtlinien, Rahmenbeschlüsse und Beschlüsse sowie völkerrechtliche Verträge und nationales Umsetzungsrecht bilden deswegen heute einen Flickenteppich von Vorschriften, die supranationales Sanktionsrecht, harmonisiertes nationales Strafrecht, europäisches Kooperationsrecht und Regelungen über neue europäische Institutionen auf dem Gebiet des Strafrechts umfassen. Auch die Reformvorschläge von Wissenschaft und Praxis betreffen überwiegend Einzelfragen oder Teilaspekte. Dem politischen Kompromiss des Vertrags von Lissabon liegt ebenfalls kein umfassendes Konzept für das europäische Strafrecht zugrunde. Ein klares System des europäischen Strafrechts besteht daher gegenwärtig nicht.
Ziel des vorliegenden Projekts ist die Entwicklung eines grundlagenbasierten und theoriegeleiteten Gesamtkonzepts zur Analyse, Bewertung und Weiterentwicklung des europäischen Strafrechtssystems. Der erste Teil der Arbeit unternimmt dazu eine Bestandsaufnahme der Strukturen des nationalen und supranationalen Strafrechts in Europa. Die nationalen Strafrechtssysteme werden dabei vor allem im Hinblick auf mögliche gemeineuropäische Strukturen und Prinzipien analysiert, die auf die supranationale Ebene übertragen werden können. Der zweite Teil der Untersuchung beschäftigt sich speziell mit den freiheitssichernden Grundlagen des europäischen Strafrechts. Der Schwerpunkt liegt hier auf den europäischen Grund- und Menschenrechten sowie sonstigen Prinzipien, denen das zukünftige europäische Strafrecht Rechnung tragen muss. Auf dieser Grundlage zielt der dritte Teil der Arbeit auf die Entwicklung von zukunftsorientierten Lösungen. Er analysiert Ziele, Modelle und Bausteine des zukünftigen Europäischen Strafrechts einschließlich konkreter Lösungsvorschläge für die gegenwärtig diskutierten Reformfragen. Dabei zeigt er, dass im Europäischen Strafrecht derzeit die beiden klassischen Modelle und Systeme eines transnational wirksamen Strafrechts zu neuen Mischformen zusammenwachsen. Zum einen entwickelt das Europäische Strafrecht – z.B. mit dem Prinzip der unmittelbaren Anerkennung von justiziellen Entscheidungen oder dem Grundsatz der Verfügbarkeit von Strafverfolgungsdaten – neue Formen der klassischen Kooperation zwischen den nationalen Strafrechtsordnungen. Zum andern entstehen neue Teilelemente eines supranationalen Strafrechtssystems, z.B. mit neuen Institutionen wie Europol, SitCen. Eurojust, dem europäischen justiziellen Netzwerk oder der kontrovers diskutierten europäischen Staatsanwaltschaft. Diese neuen Institutionen unterscheiden sich jedoch wesentlich von den klassischen nationalen Justizbehörden. Sie bilden neue hybride Organisationsformen, die einerseits die klassische Kooperation zwischen den nationalstaatlichen Insitutionen unterstützen, andererseits aber bereits Kernelemente echter supranationaler Systeme enthalten. Dies führt zu neuen Herausforderungen für den Schutz der Freiheitsrechte der Bürger, für die demokratische Legitimation dieser neuen Strukturen sowie für eine effektive Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren und Systemen.
Die in der Arbeit entwickelte umfassende Bestandsaufnahme der nationalen und supranationalen Strafrechtssysteme sowie die grundlagenorientierte Analyse von Zielen, Modellen und Bausteinen des Europäischen Strafrechts geben wichtige Hilfen für die zukünftige Ausgestaltung sowohl der neuen Kooperationsmechanismen als auch der neuen hybriden Institutionen. Die – mit Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführte – Analyse soll nach Klärung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eine Grundlage für die Weiterentwicklung des europäischen Strafrechts bilden.
Das Projekt wird in englischer Sprache durchgeführt, alle Informationen befinden sich deshalb auf der englischsprachigen Projektseite.