Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses stehen zwei – miteinander zusammenhängende und für die gegenwärtige Strafrechtsentwicklung fundamentale – Prozesse: (1.) die – mit der Globalisierung – zunehmende Transnationalisierung der Kriminalität sowie (2.) die – mit der Risiko- und Informationsgesellschaft einhergehende – Veränderung der Risiken und der Risikowahrnehmung von komplexen Kriminalitätsformen, insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus, organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität. Beide Prozesse führen das klassische Strafrecht sowohl an seine territorialen wie auch an seine funktionalen Grenzen.
Die territorialen Grenzen des Strafrechts und die Möglichkeiten ihrer Überwindung durch ein transnational wirksames Strafrecht bilden den ersten Forschungsschwerpunkt, der auf eine Theorie der internationalen Strafrechtsintegration zielt. Dem liegt die – im Forschungsprogramm näher begründete – Annahme zugrunde, dass die zunehmende transnationale Kriminalität vor allem auf technischen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen der Globalisierung beruht, aus denen sich neue Gelegenheiten zur grenzüberschreitenden Deliktsbegehung, z.B. in internationalen Datennetzen und globalen illegalen Märkten ergeben. Diese neuen Möglichkeiten transnationaler Kriminalität fordern die territorialen Grenzen des nationalstaatlichen Strafrechts heraus, da dieses sich gegen grenzüberschreitende Kriminalität nur schwer durchsetzen lässt, wenn die Geltung seiner Entscheidungen auf anderen Territorien erst langwierige Amts- oder Rechtshilfeverfahren benötigt und die nationalen Strafrechtsordnungen voneinander abweichen. Zur Strafverfolgung der transnationalen Kriminalität ist deswegen nicht nur eine verstärkte Strafrechtsharmonisierung notwendig. Es sind vor allem auch neue Systeme eines transnational wirksamen Strafrechts gefragt, in denen – wie beispielsweise im Europäischen Strafrecht – die klassischen Modelle der zwischenstaatlichen Kooperation und des supranationalen Strafrechts zu hybriden Mischformen und komplexen Mehrebenensystemen der strafrechtlichen Sozialkontrolle weiterentwickelt werden.
Untersuchungen zu diesem ersten Forschungsschwerpunkt betreffen die Wirkungskräfte, Methoden und Modelle der Strafrechtsharmonisierung in dem internationalen Verbundprojekt "Les chemins de l’harmonisation pénale". Im Europäischen Strafrecht werden in einem größeren Projekt Ziele, Modelle und Systeme von transnational wirksamem Strafrecht mit dem Blick auf die zukünftige Rechtspolitik untersucht; hinzu kommen Untersuchungen zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von justiziellen Entscheidungen im Europäischen Strafrecht, zur europäischen Strafverteidigung, zu den europäischen Strafprozessordnungen sowie eine systematische Gesamtdarstellung des Europäischen Strafrechts. Auf globaler Ebene werden vor allem das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gesetzte und vorgegebene Strafrecht, die Entwicklung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Völkerstrafrecht und die Kriterien zur Entwicklung völkerstrafrechtlicher Tatbestände analysiert.
Den zweiten Forschungsschwerpunkt bilden die funktionalen Grenzen des Strafrechts und die Möglichkeiten neuer alternativer Maßnahmen der Sozialkontrolle, die in eine Theorie der funktionalen Grenzen des Strafrechts führen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass der technische, wirtschaftliche und politische Wandel der Informations- und der Risikogesellschaft gesteigerte Risiken für die Gesellschaft und eine immer komplexere Kriminalität produziert, die dem Zugriff durch das klassische "Standardprogramm" des Strafrechts entzogen sind. Dies zeigt sich beispielsweise an dem international arbeitsteiligen Vorgehen weitverzweigter Straftätergruppen, die sich neuer Technologien bedienen, sowie an dem Zerstörungs- und Schadenspotential neuer Formen des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und der Internetkriminalität. Der damit einhergehende Kontrollverlust des klassischen nationalstaat¬lichen Strafrechts wird durch neue Netzwerke zwischenstaatlicher Zusammenarbeit, geheime technische Überwachungsmaßnahmen, ein am Präventionsgedanken orientiertes neues "Sicherheitsrecht" unter Einbeziehung polizeirechtlicher, geheimdienstrechtlicher, ausländerrechtlicher und kriegsrechtlicher Maßnahmen (innerhalb und außerhalb des Strafrechts), Mitwirkungspflichten Privater sowie alternative Maßnahmen der Sozialkontrolle (z.B. im Wege der "regulierten Selbstregulierung" der Wirtschaft) kompensiert und in kriminalpolitischen Sicherheitsdiskursen zur Legitimation von Grenzverschiebungen des Strafrechts benutzt.
Untersuchungen zu diesem zweiten Schwerpunkt erforschen für den Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität den präventiven Freiheitsentzug für terroristische "Gefährder", die einschlägigen neuen Kontrollverfügungen des englischen Strafrechts gegen mutmaßliche Terroristen, das Verbot und die Abgrenzung von Folter, die Terrorismusbekämpfung in China, die internationale strafrechtliche Erfassung von Cyberterrorismus, das neue Sonderstrafrecht gegen organisierte Kriminalität in Frankreich, die Verfolgung von organisierter Kriminalität in Lateinamerika, den Vergleich der Conspiracy (im englischen Strafrecht) mit der Unterstützung von kriminellen Vereinigungen (im deutschen Strafrecht).
Weitere Untersuchungen zur komplexen Kriminalität betreffen im Forschungsfeld der Internetkriminalität die extraterritoriale Strafverfolgung von Cybercrime, Sperrverfügungen im Internet zur nationalen Rechtsdurchsetzung im globalen Cyberspace, die Anonymität im Internet, die strafprozessuale Verfolgung der Datennetzkriminalität, die Online-Durchsuchung, die geheime Lokalisation von Personen, die Verantwortlichkeit für Hyperlinks im Internet sowie eine allgemeine Analyse des Informationsstrafrechts.
Hinzu kommen Untersuchungen zum Wirtschaftsstrafrecht über die Inpflichtnahme Privater zum Zwecke der Strafverfolgung und über die kontrollierte Selbstregulierung ("Compliance") sowie die Verantwortlichkeit und Sanktionierung von Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung von Compliancemaßnahmen. Dies wird im Forschungsfeld Medizinrecht durch eine Untersuchung zur Arzneimittelfälschung und ein Projekt zum Schutz des extrakorporalen Embryos ergänzt. Weitere Arbeiten betreffen übergreifende Fragen wie die Grenzen des Rechtsgüterschutzes oder die Behandlung der massenhaften Kleinkriminalität.