Forschungsmethoden

Insbesondere Strafrechtsvergleichung

Entsprechend den Zielsetzungen des Forschungsprogramms werden die gesellschaftlichen wie die normativen Bedingungen seines Forschungsgegenstandes untersucht. Demzufolge finden sowohl die empirischen Erhebungsmethoden der Sozialwissenschaften als auch die Forschungsmethoden der – insbesondere vergleichenden – Strafrechtswissenschaft Anwendung.
Die Analysemethoden der Sozialwissenschaften werden vor allem in der kriminologischen Abteilung des Instituts angewandt. Da die kriminologische Abteilung inhaltlich ähnliche Probleme des sozialen Wandels unter kriminologischen Aspekten untersucht wie die Abteilung Strafrecht unter strafrechtlichen Gesichtspunkten, und da sich die Schwerpunkte beider Abteilungen mit unterschiedlicher Akzentuierung ergänzen, ergeben sich aus den Arbeiten zum Forschungsprogramm der kriminologischen Abteilung Synergieeffekte für das strafrechtliche Programm.
Bei der Lösung der strafrechtlichen Fragen steht die Strafrechtsvergleichung im Vordergrund. Zur Erfassung der gegenwärtigen Rechtsentwicklung ist zunächst eine repräsentative universale Strafrechtsvergleichung erforderlich, da aufgrund der globalen Prozesse in der Kriminal- und Rechtspolitik ein normatives Gesamtbild der aktuellen weltweiten Entwicklungen und ihrer Zusammenhänge notwendig ist, auch um lokale und regionale Entwicklungen zu verstehen. Im Einzelnen ist dafür die Analyse des geltenden Rechts mit einer systematischen und fallbasierten Strafrechtsvergleichung notwendig, die im Wege der wertbasierten Strafrechtsvergleichung auch auf die den Regelungen zugrunde liegenden sozialen und rechtlichen Grundlagen eingeht. Auf dieser Basis sind darüber hinaus allgemeine Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die im Wege der wertenden Rechtsvergleichung zur Schließung von Rechtslücken im Europäischen Recht und im Völkerstrafrecht eingesetzt werden können. Unter praktischen Gesichtspunkten unterstützen die so entwickelten Lösungen kriminalpolitischer Probleme eine Politik der "good governance" und des "benchmarking" unterschiedlicher kriminalpolitischer Modelle. Unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten bietet diese Art der Strafrechtsvergleichung vor allem Lösungen für das grundlegende Wertungsproblem jeder methodisch kontrollierten, d.h. rationalen Kriminalpolitik. Aufgrund dieser Zusammenhänge ist Strafrechtsvergleichung im Forschungsprogramm der strafrechtlichen Abteilung nicht nur eine Forschungsmethode, sondern selbst auch ein zentraler Forschungsgegenstand und Forschungsschwerpunkt.
Um die Voraussetzungen, Methoden und Leistungsfähigkeit der Strafrechtsvergleichung in
einen Zusammenhang zu bringen, ist dieser dritte – methodenorientierte – Forschungsschwerpunkt des Programms auf die Entwicklung einer Theorie der Strafrechtsvergleichung gerichtet. Auf dieser Grundlage soll auch eine universale Strafrechtsdogmatik entwickelt werden. Deren Systembildung, Begriffsbildung und Bestimmung von grundlegenden Werten und Modellen zielen wegen der globalen Herausforderungen und Entwicklungen des Strafrechts auf die Gewinnung von weltweit gültigen Erkenntnissen für international vergleichbare Problemstellungen, die insbesondere in eine "internationale Grammatik des Strafrechts" und – in der Europäischen Union – ein "gemeineuropäisches Strafrechtssystem" münden.
Diese Methodenfragen der Strafrechtsvergleichung und der Konzeption einer universalen Strafrechtsdogmatik werden im Forschungsprogramm vor allem an einem langfristig angelegten Großprojekt des Instituts entwickelt: dem – auch als "virtuelles Institut" bezeichneten – Max-Planck-Informationssystem für Strafrechtsvergleichung, das auf der Grundlage einer "Max-Planck-Systematik zum Strafrechtsvergleich" entwickelt wird.

  • Geändert am: 04.05.2009
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