Zusammenfassung

Forschungsgegenstand der strafrechtlichen Abteilung sind die Grenzen des Strafrechts. Diese werden an dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Wandel in der Welt-, Informations- und Risikogesellschaft deutlich, die grundlegende Veränderungen der Kriminalität, des Strafrechts und der Kriminalpolitik mit sich bringen.
Forschungsziel der strafrechtlichen Abteilung ist, die Grenzen des Strafrechts an den tatsächlichen Veränderungen von Sicherheitsrisiken und Sicherheitsdenken in einer sich wandelnden Gesellschaft und den entsprechenden normativen Veränderungen zu untersuchen, um neue Antworten auf die aus dieser Entwicklung entstehenden kriminalpolitischen Herausforderungen zu entwickeln. Zur Umsetzung dieses Ziels erfasst das Programm der strafrechtlichen Abteilung die beiden zentralen Herausforderungen der gegenwärtigen Entwicklung für das Strafrecht in zwei Forschungsschwerpunkten und einem Schwerpunkt zur Methodik der Strafrechtswissenschaft:

  • Ziel des ersten Forschungsschwerpunkts ist die Theoriebildung zur internationalen Strafrechts¬integration. Zu diesem Zweck werden die in der „Weltgesellschaft“ zunehmende transnationale Kriminalität und ihre Folgen untersucht. Transnationale Kriminalität stellt das klassische nationalstaatliche Strafrecht vor seine territorialen Grenzen und macht die Entwicklung neuer Modelle des transnationalen Strafrechts und der Strafrechtsintegration  erforderlich, wie sie gegenwärtig vor allem auf der Ebene der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sichtbar sind.

  • Ziel des zweiten Forschungsschwerpunkts ist die Theoriebildung zu den funktionalen Grenzen des Strafrechts. Zu diesem Zweck werden die in der "Risiko-" und "Informationsgesellschaft" zunehmende komplexe Kriminalität und deren Folgen untersucht. Diese Kriminalität ist vor allem durch neue Risiken und Aufklärungsschwierigkeiten gekennzeichnet, die das klassische liberale Strafrecht an seine funktionalen Grenzen bringt und zu neuen Formen der Sozialkontrolle führt. Damit einher gehen eine gesteigerte Wahrnehmung des Bedrohungspotentials von Kriminalität und kriminalpolitische Sicherheitsdiskurse zur Legitimation von Grenzverschiebungen des Strafrechts.

  • Um die zentralen – nur unter einem weltweiten Blickwinkel zu erfassenden – Veränderungen methodisch kontrolliert untersuchen zu können, zielt der dritte Forschungsschwerpunkt auf eine Theoriebildung zur Strafrechtsvergleichung und die Entwicklung einer internationalen Strafrechtsdogmatik.


Zur Umsetzung seiner einzelnen Forschungsziele bündelt das Forschungsprogramm die Untersuchungen zu den Grenzen des Strafrechts in Forschungsfeldern: Bei der Theoriebildung zur Strafrechtsintegration geht es – neben der allgemeinen Strafrechtsharmonisierung – vor allem um "Europäisches Strafrecht" und "Völkerstrafrecht", während die Theoriebildung zu den funktionalen Grenzen des Strafrechts sich auf "Terrorismus", "organisierte Kriminalität", "Wirtschaftskriminalität", und "Internetkriminalität" konzentriert.
Die unten abrufbare Skizze verdeutlicht diesen theoriegeleiteten Prozess der Auswahl und Konzentration der Forschungsprojekte, die sowohl durch die zentralen Forschungsfragen als auch durch den für die Analyse relevanten spezifischen Forschungsgegenstand bestimmt werden.

 

  • Geändert am: 30.08.2011
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