Strafbare Mitwirkung von Führungspersonen in Straftätergruppen und Netzwerken

Untersuchungsziel ist es, herauszufinden, ob ein lateinamerikanisches Täterschafts- und Teilnahmemodell existiert, um so eine der Grundlagen für ein lateinamerikanisches Modellstrafgesetzbuch zu schaffen, was bereits in den 1970er und 1980er Jahren versucht wurde. Zu diesem
Zweck werden repräsentativ neun Länder aus der Region rechtsvergleichend untersucht.

Projektkategorie: Forschungsprojekt
Organisatorischer Status: Institutsprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2006
Projektende: 2010
Projektstatus: laufend
Projektsprache(n): Spanisch
Rechtsordnung(en): Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Chile, Kolumbien, Mexico, Peru, Uruguay, Venezuela

Leiter(in):

Mitarbeiter(innen):

  • Verschiedene Bearbeiterinnen und Bearbeiter

Das Projekt hat seinen Ursprung in einer Gutachtenanfrage des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien an das Max-Planck-Institut aus dem Jahr 2005. Im Mittelpunkt des Gutachtens stand die Zurechnung unterschiedlicher Taten aus einem Gesamttatkomplex in einem Netzwerk mehrerer Tatbeteiligter aus der Praxis des Gerichtshofs.

Die rechtsvergleichende Studie zu Lateinamerika schließt an diese Fragestellung an. Untersuchungsziel ist, am Beispiel von Gruppenkriminalität herauszufinden, ob ein lateinamerikanisches Zurechungsmodell von Tatbeiträgen komplexer Kriminalität existiert, um so eine der Grundlagen für ein lateinamerikanisches Modellstrafgesetzbuch zu legen, was bereits in den 1970er und 1980er Jahren versucht wurde. Es wird die zentrale These aufgestellt, dass alle Strafrechtssysteme, die im Rahmen der Untersuchung analysiert werden, auf das Problem der Gruppenkriminalität mit ähnlichen Zurechungsmodellen reagieren.

Zu diesem Zweck wurden repräsentativ neun Länder ausgewählt (Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Chile, Kolumbien, Mexiko, Peru, Uruguay und Venezuela). Methodisch werden (a) die einzelnen Zurechungsmodelle normativ-dogmatisch erfasst und eingeordnet, (b) auf der Grundlage des jeweiligen normativen Systems, werden Fälle aus der Praxis gelöst, bei denen kriminelle Netzwerke eine Rolle spielen und verschiedene Personengruppierungen (als Mitglieder krimineller Vereinigungen, bloße Gehilfen, usw.) mitwirken, um (c) die Modelle und Lösungen zu vergleichen und schließlich (d) die Frage nach einem lateinamerikanischen Zurechungsmodell der Tatbeteiligung zu beantworten.

Endgültige Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die bisherigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass alle untersuchten Länder zum großen Teil eine ähnliche Grundlage für die Zurechung der Tatbeteiligung aufweisen. Die meisten Länder unterscheiden zwischen Täterschaft und Teilnahme, die Mehrheit wendet die Tatherrschaftslehre an. Einige Systeme (Brasilien, Mexiko, Uruguay) orientieren sich an der italienischen Strafrechtsdogmatik, was allerdings nicht bedeutet, dass das Einheitstäterprinzip übernommen wird. Bei der Strafzumessung wird mehrheitlich quantitativ zwischen Täter und Anstifter einerseits sowie Teilnehmer andererseits differenziert, wobei bei letzteren die Strafe gemildert wird. Bisher kann noch nicht bestätigt werden, dass ein lateinamerikanisches Modell der Täterschaft und Teilnahme existiert, das dogmatisch von dem aktuellen deutschen Modell abweichen würde. In dieser Hinsicht wird die weitgehende Übernahme der Theorie von der Tatherrschaft und der – insbesondere in Bezug auf Völkerstraftaten – Theorie der mittelbaren Täterschaft in Machtapparaten durch Literatur und Rechtsprechung betont. Im Vergleich zu den in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs von Ex-Jugoslawien entwickelten Figuren der Joint Criminal Enterprise, die insbesondere in ihrer Variante der "dritten Kategorie" auf eine "strict liability" hinauslaufen, ist jedes der analysierten lateinamerikanischen Systeme im dogmatischen Sinne weiter entwickelt und in seiner Reichweite objektiv begrenzter.

  • Geändert am: 23.07.2010
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