Grundwerte des westlichen und des islamischen Strafrechts

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Philosophie, System und Methode des deutschen und des iranischen Strafrechts

Die Arbeit ermittelt und vergleicht mit einer grundwerteorientierten Strafrechtsvergleichung zwischen dem deutschen und dem iranischen Strafrechtssystem die grundlegenden Axiome, Wertmaßstäbe und Techniken, die das westliche und das islamische Strafrecht unterscheiden. Die Forschung soll Verständnis und Toleranz als Vorbedingungen der notwendigen "Kommunikation" zwischen beiden Rechtsystemen über ihre grundlegenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede vermitteln.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2008
Projektende: 2011
Projektstatus: laufend
Projektsprache(n): Deutsch
Rechtsordnung(en): Deutschland, Iran

Leiter(in):

Die bisherige Strafrechtsvergleichung zwischen westlichem und islamischem (Straf-)Recht untersucht ganz überwiegend nur gesetzliche Regelungen. Ohne Analyse der diesen zugrunde liegenden Grundwerte bleibt eine solche Strafrechtsvergleichung jedoch an der Oberfläche. Wegen der fundamentalen Unterschiede zwischen dem islamischen und dem westlichen Strafrecht müssen diese Grundwerte zunächst festgestellt und verglichen werden, damit die Unterschiede auf der gesetzlichen Regelungsebene dann auf diese Grundwerte zurückgeführt und erklärt werden können.

In diesem Zusammenhang kann eine grundwertorientierte Strafrechtsvergleichung zwischen einem westlichen Strafrechtssystem (Beispiel Deutschland) und einem islamischen Strafrechtssystem (Beispiel Iran) einen erheblichen Mehrwert für die zukünftige rechtsvergleichende Forschung leisten. Abgesehen von einigen allgemeinen Darstellungen ist eine solche Grundlagenforschung bisher weder in Deutschland noch im Iran hinreichend erfolgt.

Ziel der Arbeit ist daher die Bestimmung sowie die vergleichende Analyse und Darstellung der grundlegenden Axiome, Wertmaßstäbe und Techniken, die das westliche und das islamische Strafrecht unterscheiden. Derartige Grundlagen sind z.B. die Idee des Rechtsstaats, der im islamischen Strafrecht – anders als im säkularen westlichen Strafrecht – als Gottesstaat gekennzeichnet wird; die Idee der Menschenrechte, die im islamischen Strafrecht nicht wie im Westen durch den Humanismus, sondern die Regeln der Religion geprägt sind; oder aber die Aufgabe des Strafrechts, die im islamischen Strafrecht nicht nur als Schutz der Gesellschaft und der Freiheit des Einzelnen, sondern auch als Schutz der religiösen Werten angesehen wird.

Um dieses Forschungsziel zu erreichen, muss die Arbeit zunächst der Frage nachgehen welche gemeinsamen theoretischen und angewandten Grundwerte für das Gesamtstrafrecht des jeweiligen Rechtssystems prägend sind. Danach stellt sich die Frage, "wie" diese Grundwerte in einem kohärenten System analysiert und dargestellt werden können. Anschließend muss beantwortet werden, inwieweit diese Grundwerte in den jeweiligen Rechtssystemen miteinander vergleichbar sind sowie welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sie aufweisen.

Zur Beantwortung dieser Fragestellungen greift die Arbeit als Forschungsmethode vor allem auf die wertvergleichende und systematische Methode der Strafrechtsvergleichung sowie die Strukturvergleichung zurück, um die Bestimmung der staatsrechtlichen und philosophischen Grundwerte der beiden Rechtsordnungen, die systematische Darstellung der ihren zugrunde liegenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie ihre Strukturanalyse zu ermöglichen.

Der Verlauf der Untersuchung unterteilt sich in drei Hauptabschnitte: Einführung, Hauptuntersuchung und Schlussfolgerung. Die Hauptuntersuchung unterscheidet in zwei Teilen zwischen theoretischen Grundwerten und angewandten Grundwerten. Unter diesen zwei Aspekten werden dann acht entscheidende Grundwerte erforscht und verglichen. Die Untersuchung jeder dieser acht Grundwerte endet mit einem Zwischenergebnis, das in der Schlussfolgerung gemeinsam mit den anderen Zwischenergebnissen analysiert und zusammengefasst wird.

Die mit dieser Arbeit geleistete Grundlagenforschung soll als Basis für zukünftige strafrechtsvergleichende Forschungen dienen. Ferner soll die Forschungsarbeit das gegenseitige "Verständnis" wecken, das eine unverzichtbare Vorbedingung für die dringend erforderliche "Toleranz" und die künftige "Kommunikation" zwischen den beiden Rechtskulturen ist. Darüber hinaus will die Forschung zur Analyse der gemeinsamen Sachprobleme und Strukturen einer über den nationalen Rechtssystemen stehenden "Metaebene" einer universalen Strafrechtswissenschaft beitragen.

Das Projekt wird als Promotionsvorhaben von Prof. Dr. Ulrich Sieber an der Universität Freiburg betreut.

  • Geändert am: 31.08.2011
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