Erstellung von Bewegungsprofilen zur StrafverfolgungMöglichkeiten und Grenzen von neuen geheimen ÜberwachungsmaßnahmenStrafverfolgungsbehörden nutzen diverse Überwachungsmöglichkeiten, um Personen zu orten und Bewegungsbilder zu erstellen. Der "gläserne Bürger" wird durch Digitalisierung, Datenspeicherung und -verknüpfungsmöglichkeiten zur Realität. Das Projekt analysiert Technik und rechtstatsächliche Befunde. Es werden strafprozessuale Regelungsmöglichkeiten dargestellt, welche die rasante technische Entwicklung erfassen und dabei rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Grundlagen berücksichtigen. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2005 Projektende: 2011 |
| Projektstatus: | laufend |
| Projektsprache(n): | Deutsch |
| Rechtsordnung(en): | Deutschland |
Leiter(in):
Schnelle technische Entwicklung prägt die moderne Informationsgesellschaft. Die Furcht vor Orwellschen Szenarien und dem "Gläsernen Menschen" wird artikuliert. Der grundrechtliche Schutz droht teilweise zu erodieren. Dies zeigen beispielsweise die Geschichte der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung, die Diskussion um die Freigabe der "Mautdaten" zur Verfolgung von Verbrechen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung.
Eine der zahlreichen Überwachungstechnologien ist die Ortung bzw. Bewegungsbilderstellung durch technische Hilfsmittel. Mobiltelefone z.B. sind verbreitete Gebrauchsgegenstände. So genannte "Location Based Services" (LBS) ermöglichen standortbezogene Angebote für deren Nutzer. Dazu ist die Standortbestimmung der Geräte notwendig und möglich. Auch ohne die Nutzung der "LBS" kann jedes Mobiltelefon mit unterschiedlicher Genauigkeit geortet werden, was auch die Erstellung von Bewegungsbildern ermöglicht, wenn die einzelnen Standortdaten zusammengefügt und auf eine Karte projiziert werden. Drahtlose Netzwerke (WLAN u.a.) bzw. Einwahleinrichtungen für – meist mobile – Computer lassen eine Ortung zu. Satellitennavigation ermöglicht genaue Standortbestimmung. Vollautomatische Mautüberwachungssysteme sind in der Lage, Fahrzeuge automatisch zu erkennen und deren Fahrtroute zu dokumentieren. Diese und andere Techniken erlauben die Ortung von Kommunikationsgeräten, Fahrzeugen und damit schließlich mittelbar die Lokalisation von Personen.
Der technische Fortschritt erweitert die Möglichkeiten der Strafverfolgungsorgane beträchtlich. Dies ermöglicht teilweise beeindruckende Fahndungserfolge. Im Rahmen der Nutzung von RFID-Technologie, Mobiltelefonen, WLAN-Zugriffspunkten und auch bei der Fahrt auf Autobahnen unter Mautüberwachungsbrücken fallen große Datenmengen an, welche rein technisch die Lokalisation der Benutzer ermöglichen und somit mehr "Begehrlichkeiten" des Staates wecken. Die vollautomatische Erstellung von Bewegungsbildern ist Realität; die Übermittlung der Standortdaten von Mobiltelefonen gesetzlich bereits verankert.
Ziel der Untersuchung ist, unter eingehender Berücksichtigung, Darstellung und Analyse der technischen und rechtlichen Grundlagen, die gegenwärtigen – in großen Teilen durch die Reform der heimlichen Ermittlungsmaßnahmen in der StPO Anfang 2008 modifizierten – Eingriffsbefugnisse daraufhin zu untersuchen, ob sie verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und mit der kriminalistischen Realität übereinstimmen. Dabei sollen de lege ferenda bessere Regelungen bezüglich der Standortermittlung durch Strafverfolger erarbeitet werden.
In methodischer Hinsicht wird die einschlägige Fachliteratur ausgewertet. In Einzelfällen fließen Expertenaussagen mit ein. Die Untersuchung stellt in einem ersten Teil die technischen Grundlagen dar. Betrachtet werden alle Techniken, die aktuell oder zukünftig zur Ortung genutzt werden können. Dabei werden auf phänomenologischer Grundlage Fallgruppen gebildet. Der zweite Teil ist der rechtlichen Analyse gewidmet. Zunächst werden nach Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und europarechtlichen Implikationen die de lege lata in Frage kommenden Ermächtigungsgrundlagen für eine Ortung bzw. Bewegungsbilderstellung aufgezeigt. Danach werden die oben entwickelten Fallgruppen unter die jeweiligen Ermächtigungsnormen subsumiert. Das Ergebnis fließt in den dritten Teil der Untersuchung ein, welcher den Reformbedarf aufzeigt, der noch und gerade nach der aktuellen Rechtslage besteht. Dabei wird versucht, de lege ferenda Eckpunkte zu finden, um den Konflikt Freiheit vs. Sicherheit auszutarieren.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass auch nach der Reform Anfang 2008 die Befugnisse der Strafverfolgung zur Ortung bzw. Bewegungsbilderstellung nicht vollständig überzeugend geregelt sind und verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Es ist abzusehen, dass die Normen mit fortschreitender technischer Entwicklung "nachgebessert" werden müssen.
Das Projekt wird als Promotionsvorhaben von Prof. Dr. Ulrich Sieber betreut.