Inpflichtnahme der Privatwirtschaft zur Strafverfolgungsvorsorge

Weit im Vorfeld eines Anfangsverdachts konkreter Straftaten trifft der Staat inzwischen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge durch Datenerhebung und -verarbeitung. Dabei stößt er jedoch an die Grenzen eigener Ressourcen. Seit Beginn der 90er Jahre findet daher ein "Outsourcing" der Strafverfolgungsvorsorge durch die Inpflichtnahme der Privatwirtschaft statt. Das Projekt überprüft diese Entwicklung unter Einbeziehung staatstheoretischer und individualrechtlicher Aspekte.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2005
Projektende: 2011
Projektstatus: laufend
Projektsprache(n): Deutsch
Rechtsordnung(en): Deutschland

Leiter(in):

Angesichts der Herausforderungen organisierter und komplexer Kriminalität in der Risikogesellschaft verlässt sich der um Sicherheitsgewährleistung bemühte Staat zunehmend nicht mehr allein auf traditionelle Reaktionsformen. Er trifft vielmehr auch im Bereich der Repression proaktiv Vorbereitungsmaßnahmen. Weit im Vorfeld konkreter Straftaten werden zur Verdachtsgewinnung und -verdichtung massenhaft Daten erhoben und verarbeitet. In diesem Bereich der so genannten Strafverfolgungsvorsorge erodiert nicht nur die Grenze zwischen Prävention und Repression. Auch die klassische Einordnung von Strafverfolgung als genuine Staatsaufgabe wird in Frage gestellt, da in erheblichem Umfang die Privatwirtschaft zu Unterstützungsleistungen herangezogen wird. Diese Inpflichtnahme Privater zum Zweck der Strafverfolgungsvorsorge bildet den Forschungsgegenstand des Projekts.

Ziel der Arbeit ist, die Strafverfolgungsvorsorge in das hergebrachte System aus Prävention und Repression einzuordnen und die Zulässigkeit einer Heranziehung Privater zur Erfüllung genuiner Staatsaufgaben zu klären. Die Bearbeitung konzentriert sich dabei auf die spezifischen Fragen, die sich gerade in der Schnittmenge dieser beiden für sich betrachtet sehr weiten Forschungsfelder stellen. Das Projekt will durch die Kombination dieser Themen Schwerpunkte setzen, die sich aus einer konsequent strafrechtlichen Sichtweise ergeben. Der Forschungsertrag soll in der Ermittlung einer Grundaussage zur Inpflichtnahme Privater im Bereich der Strafverfolgungsvorsorge liegen, die auch für zukünftige Erscheinungsformen dieser raschen Entwicklung Geltung beanspruchen kann.

Methodisch erfordert die Fülle der Einzelphänomene eine Fokussierung auf bestimmte Referenzgebiete. Gewählt wurden der Finanz- und der Telekommunikationssektor. Trotz einer Beschränkung auf diese Wirtschaftsbereiche ließen sich die denkbaren Formen der Inpflichtnahme umfassend ermitteln. Zu nennen sind etwa die Infrastrukturbereitstellung, die Speicherung vorhandener oder die Erhebung von im Geschäftsbetrieb nicht benötigten Daten sowie die Übermittlung anhand bestimmter Kriterien

Der Gang der Darstellung ergibt sich aus den eingangs aufgezeigten Fragestellungen. Zunächst wird der Stand der Forschung zur Strafverfolgungsvorsorge aufbereitet. Anschließend werden die abstrakten Erscheinungsformen der Inpflichtnahme in diesem Bereich anhand der Referenzgebiete herausgearbeitet. Es folgt eine Betrachtung der staatstheoretischen und -organisationsrechtlichen Grenzen der Einbeziehung Privater in die "Staatsaufgabe Sicherheit". Behandelt werden dabei neben dem Gewaltmonopol insbesondere der Funktionsvorbehalt gem. Art. 33 Abs. 4 GG und die Staatsstrukturprinzipien. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt sodann bei den individualrechtlichen Grenzen der Inpflichtnahme. Zu unterscheiden sind insoweit als Grundrechtsträger die Inpflichtgenommenen einerseits und die von der verlangten Datenerhebung und -verarbeitung Betroffenen andererseits. Der Prüfung werden dabei die zuvor gewonnenen abstrakten Formen der Inpflichtnahme zugrundegelegt. Abschließend ist auf die Verhältnismäßigkeit unter Einbeziehung von Alternativen und Korrektiven einzugehen.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Grenze des Anfangsverdachts als auch die Einordnung von Sicherheit als genuine Staatsaufgabe keine unverfügbaren Größen sind. Weder die Strafverfolgungsvorsorge noch die Verpflichtung der Privatwirtschaft, sich an ihr zu beteiligen, sind daher schlechthin unzulässig. Die aufgezeigten Grenzerosionen stellen jedoch einen eklatanten Bruch mit der bisherigen Strafrechtskultur dar. Die traditionellen materiellen und prozeduralen Sicherungen müssen diesen Systemveränderungen eines Tätigwerdens im Vorfeld des Anfangsverdachts unter Einbeziehung der Privatwirtschaft angepasst werden, um nicht nur Sicherheit, sondern auch Freiheit weiterhin zu gewährleisten.

Das Projekt wird als Promotionsvorhaben von Prof. Dr. Ulrich Sieber an der Universität Freiburg betreut.


Publikationen (Auswahl):

  • Dahm, Joachim / Hamacher, Rolfjosef: Geldwäschebekämpfung und strafrechtliche Verfahrensgarantien. In: wistra 1995, S. 206 ff 
  • Hamm, Rainer: "Überwachungssicherheit" - wer soll sicher vor wem oder was sein? In: NJW 2001, S. 3100 f. 
  • Werner, Gerhard: Bekämpfung der Geldwäsche in der Kreditwirtschaft. Freiburg i.Br., 1996.
 

Downloads und Links:

  • Geändert am: 18.10.2011
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