Herausforderungen und funktionale Grenzen der Strafverfolgung von InternetkriminalitätEine rechtliche und rechtstatsächliche AnalyseDas rasante Wachstum der Internetkriminalität wirft die Frage nach der Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf. Die Untersuchung lokalisiert die rechtlichen und rechtstatsächlichen Probleme der Strafverfolgungspraxis. Durch die Analyse von Ermittlungshindernissen sollen Lösungen für eine effektivere Bekämpfung dieser Kriminalität erarbeitet und mit den spezifischen Gefährdungen zentraler Freiheitsrechte der Informations- und Kommunikationsgesellschaft abgewogen werden. |
| Projektkategorie: | Dissertation |
| Organisatorischer Status: | Einzelprojekt |
| Projektlaufzeit: | Projektbeginn: 2007 Projektende: 2011 |
| Projektstatus: | laufend |
| Rechtsordnung(en): | Deutschland; Europäisches Recht |
Leiter(in):
Identitätsdiebstahl, Botnetze, Kinderpornographie: Seit die Informationsgesellschaft in wachsendem Maße auf das Internet und seine Funktionalität angewiesen ist, wächst auch das Ausmaß an Kriminalität im Netz. Was vor Jahren noch als Streiche übermotivierter "Computerfreaks" abgetan wurde, hat sich inzwischen zu einer hochprofessionellen und organisierten Untergrundbranche entwickelt, die weltweit vernetzt ist und größtenteils im Verborgenen agiert.
Bei der Bekämpfung dieser speziellen Kriminalitätsform stoßen die Strafverfolger an mehrere Grenzen: Zum einen gibt es bei der Internetkriminalität kaum mehr Sachverhalte ohne Auslandsberührung, zum anderen entwickeln sich die Methoden und technischen Möglichkeiten der Täter schneller, als das Recht reagieren kann. Dazu kommen die Eigenheiten bei Ermittlungen im Netz: Spuren und Beweismittel sind regelmäßig digitaler Natur, können daher oft nur unter großem Aufwand verfolgt oder sichergestellt werden und sind häufig aufgrund der ihnen eigenen Flüchtigkeit gelöscht oder verschleiert, bis entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Andererseits bergen Ermittlungen im digitalen Umfeld in besonderem Maße die Gefahr, intensiv in die Grundrechte betroffener Personen durch die Erhebung umfassender Informationen einzugreifen – was anhand der kontrovers diskutierten „Online-Durchsuchung“ besonders deutlich wird. Diese spezifischen Probleme bei der Verfolgung von Internetkriminalität wurden bislang nur unzureichend beleuchtet; frühere Arbeiten zur strafprozessualen Erfassung von Delinquenz im Netz beschäftigten sich lediglich mit abstrakt-theoretischen Grundvoraussetzungen der strafverfolgenden Tätigkeit mit Bezug auf das Internet, ohne auf die unabhängig von der Fallgestaltung bestehenden praktischen Schwierigkeiten einzugehen.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es daher, die rechtlichen und rechtstatsächlichen Probleme der Strafverfolgungspraxis in Bezug auf Internetkriminalität zu lokalisieren und zu analysieren. Dadurch sollen Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die eine effektivere Verfolgung dieses dynamischen Delinquenzfeldes ermöglichen. Dabei ist das Verhältnis zwischen den einschlägigen Eingriffsermächtigungen und dem Schutz der betroffenen Freiheitsrechte darzustellen, um Erkenntnisse zu der Frage zu gewinnen, wie ein angemessener Ausgleich der Interessen von Strafverfolgern und Grundrechtsträgern auch unter Berücksichtigung der zu erarbeitenden Lösungsvorschläge gewährleistet werden kann.
In methodischer Hinsicht werden zur Lokalisierung der genannten Probleme Expertengespräche mit Praktikern geführt und wird die relevante IT-Fachliteratur ausgewertet. Daneben erfolgt eine Analyse des geltenden Rechts im Wege der Gesetzesauslegung unter Auswertung von Rechtsprechung und juristischen Literatur.
Die Darstellung erfolgt in drei Schritten. In einem ersten Schritt werden die (insbesondere technischen und definitorischen) Grundlagen dargestellt. In einem zweiten Schritt werden die anhand der Interviews lokalisierten Probleme jeweils im Hinblick auf rechtliche und rechtstatsächliche Ursachen und mögliche Lösungen analysiert. In einem dritten Schritt wird die Organisation und Struktur der Strafverfolgungsorgane untersucht, um etwaige Defizite im Workflow sowie bei personeller und technischer Ausstattung aufzudecken.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ergeben sich bereits im letztgenannten Bereich der Organisation und Struktur zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die eine effektivere Strafverfolgung von Internetkriminalität ermöglichen könnten. Darüberhinaus wird deutlich, dass sich mehrere Eingriffsmaßnahmen unter funktionellen Gesichtspunkten nicht auf digitale Sachverhalte übertragen lassen und daher der Anpassung bedürfen. Hier sind insbesondere der strafprozessuale Umgang mit Daten als immateriellen Beweismitteln sowie die Form der internationalen Kooperation angesichts flüchtiger Spuren und der Notwendigkeit zeitnaher Reaktionen zu nennen.