The Changing Role of Prosecutors in National and Emerging Supra-National Contexts

Die Arbeit von Staatsanwälten erweist sich zunehmend auch in europäischen Rechtsordnungen als entscheidend für den strafprozessualen Verlauf und die von der Strafjustiz erreichte Wirkung. In den USA ist die Wirkung von Staatsanwälten insbesondere durch plea-bargaining Verfahren bekannt. Angesichts der dynamischen Entwicklung der staatsanwaltschaftlichen Rolle in europäischen Systemen erscheint eine vergleichende Forschung vielversprechend. Dieses Projekt vergleicht die Wirkung von Staatsanwälten transatlantisch und identifiziert Lehren, die aus der vergleichenden Betrachtung der jeweiligen Praxen gezogen werden können. Auf diese Weise werden "Best Practices" aufgezeigt, die eine wirkungsvolle und menschenrechtsfreundliche Praxis prägen sollten. In einem zweiten Schritt wendet sich das Projekt potentielle Lehren für die sich auf europäischer Ebene entwickelnde Strafjustiz zu.

Projektkategorie: Forschungsprojekt
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2009
Projektende: 2012
Projektstatus: in Planung
Projektsprache(n): Englisch
Rechtsordnung(en): USA, diverse europäische Rechtsordnungen, Europarecht
Systematische Gliederungspunkte: Staatsanwaltschaften, Rechtsvergleichung, Prozessrecht, Europäische Staatsanwaltschaft

Leiter(in):

Aufgrund der Überlastung moderner Strafrechtssysteme hat sich die Funktion des Staatsanwalts in vielen Systemen grundlegend gewandelt, so dass ihm inzwischen vielfach prägende Bedeutung zukommt. Anstelle des Richters, der in den meisten Systemen als Garant für Objektivität und Menschenrechtsfreundlichkeit gilt, fallen nun den Staatsanwälten jenseits der Öffentlichkeit viele entscheidende und abschließende Beurteilungen zu. Dieses Projekt stellt in einem ersten Schritt einen trans-atlantischen Dialog über die Arbeitspraxis und die Wirkung von Staatsanwälten her. Durch die vergleichende Analyse verschiedener nationale Praxen sollen Lehren über die beste und menschenrechtsfreundlichste Praxis für europäische und US-amerikanische Staatsanwälte gezogen werden.

Die Probleme, die mit staatsanwaltschaftlicher Praxis auf nationaler Ebene verbunden sind, potenzieren sich mit den neuen Aufgaben, vor denen Staatsanwälte heute stehen. Innerhalb der EU sind solche Entwicklungen besonders bedeutsam. Wenn Staatsanwälte auf europäischer Ebene kooperieren, mehren sich nicht nur die Komplikationen bezüglich ihrer Arbeit, sondern auch die Mängel hinsichtlich der Durchschaubarkeit und der Accountability des Strafprozesses. Die bisherigen Entwicklungen innerhalb der sog. dritten Säule der EU haben zu der Kritik geführt, dass Verfolgungsorgane, einschließlich der Staatsanwälte, ohne ausreichende Schutzmechanismen für die Beschuldigten begünstigt agieren können. Seit dem In-Kraft-treten des Vertrages von Lissabon ist zudem die Diskussion um eine europäische Staatsanwaltschaft erneut entfacht und hat der Notwendigkeit einer Analyse und einer fundierten Diskussion der staatsanwaltschaftliche Rolle erneute Dringlichkeit verliehen. Während die EU und das sich auf EU-Ebene entwickelnde Strafrecht sicherlich ein einzigartiges Phänomen darstellen, ist es nicht ohne Parallele z.B. zu der US-amerikanischen Entwicklung. Ziel dieses Projektes ist es, aus den US-amerikanischen Debatten zum Föderalismus mögliche Lehren für das sich entwickelnde europäische Strafrecht bzw. die dortige Strafrechtspflege zu ziehen.

Zentrale Themen dieser rechtsvergleichenden Arbeit sind z.B.

  • die Aufteilung der Zuständigkeit zwischen föderalen und staatlichen Behörden,
  • die Interaktion von föderalen Behörden mit Behörden und Gerichten der Staaten,
    • Kommunikation,
    • Kooperation,
    • Absprache bei der Nutzung von Ressourcen,
    • Koordinierung von Ermittlungen, welche die gemeinsame Beteiligung mehrere Staaten bzw. die Beteiligung von Staaten und der föderalen Ebene benötigen,
  • Lösung von Zuständigkeitsstreitigkeiten,
  • Vermeidung des negativen Zuständigkeitskonflikts,
  • wirksamer Schutz föderaler/ supra-nationaler Interessen durch Behörden der Staaten.


Das Projekt wird als Kooperation mit Herrn Prof. Erik Luna (Washington and Lee University School of Law) durchgeführt und durch das Trans-Coop Programme der Alexander von Humboldt Stiftung gefördert.

  • Geändert am: 30.08.2011
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