Terrorismus und Völkerstrafrecht

The Fight Against Terrorism and International Criminal Law

Der "neue Terrorismus", der internationaler und schadensintensiver ist, hat auch im Völkerstrafrecht zur Suche nach der effektivsten Maßnahme geführt. Das Projekt untersucht die Perspektiven für die erforlgreiche Bekämpfung und Bestrafung von Terrorismus durch Völkerstrafrecht. Es analysiert dabei auch die Kriterien für die Schaffung von völkerstrafrechtlichen Tatbeständen.

Projektkategorie: Dissertation
Organisatorischer Status: Einzelprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2007
Projektende:
Projektstatus: ruhend
Projektsprache(n): Englisch
Rechtsordnung(en): Völkerstrafrecht

Leiter(in):

Die internationale Gemeinschaft steht vor der Herausforderung, effektiv gegen den Terrorismus in seinen vielfältigen Erscheinungs- und Organisationsformen vorzugehen. Seit dem 11. September 2001 haben Regierungen und internationale Organisationen ihre Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung beträchtlich ausgeweitet. Auf der Suche nach bestmöglichen rechtlichen Rahmenbedingungen hat die internationale Gemeinschaft – auch mit Blick auf das Völkerstrafrecht – versucht, das gegen den Terrorismus eingesetzte juristische Instrumentarium zu erweitern.

Gegenstand dieser  Dissertation ist die Untersuchung der Geeignetheit des Völkerstrafrechts als Mittel zur Terrorismusbekämpfung. Die unter hoher Arbeitsteilung vollzogene multi-nationale Organisation des "neuen Terrorismus" hat vielerorts zu der Forderung geführt, ihn mit Hilfe des Völkerstrafrechts zu bekämpfen. Da dieses besonders schwere, universell verurteilte Verbrechen kriminalisiert, erscheint der Ansatz attraktiv. Doch auch wenn das Völkerstrafrecht als Mittel zur Terrorismusbekämpfung theoretisch vielversprechend erscheint, bleiben praktisch relevante Fragen der konkreten Umsetzbarkeit  ungeklärt. Diese Schwierigkeiten haben dazu beigetragen, dass die 1998 an der Gestaltung des Römischen Statuts beteiligten Staaten "Terrorismus" als Verbrechen von der materiellen Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofs ausgeschlossen haben. Der seither verzeichnete Anstieg verheerender Terroranschläge legt die erneute Diskussion dieser Frage im Rahmen der Überarbeitung des Römischen Statuts nahe, was die Aktualität des Themas zusätzlich verdeutlicht.

Ziel des Forschungsprojekts ist, die mögliche Entwicklung einer völkerstrafrechtlichen Rahmenstruktur zur Terrorismusbekämpfung aufzuzeigen. Dafür werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Herausforderungen und Lösungsansätze einer grundlegenden Begutachtung unterzogen. Dabei werden u.a. folgende Problemstellungen diskutiert: das Fehlen einer universell akzeptierten Definition von "Terrorismus"; die Frage, ob Terrorismus als eigenständiges Verbrechen oder als Bestandteil eines bereits bestehenden Verbrechens des Völkerstrafrechts verstanden werden soll; die Frage nach dessen tatbestandlichen Voraussetzungen; Fragen der Jurisdiktion. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Modelle aufgezeigt, nach denen ein Verbrechen des "Terrorismus" in den normativen Korpus des Völkerstrafrechts integriert werden könnte, sowie deren Vor- und Nachteile beleuchtet.

Methodisch steht die Untersuchung einschlägiger Literatur und der Rechtsquellen im Vordergrund. Um den Kontext zu verdeutlichen, werden zu Beginn Entwicklung und wesentliche Merkmale des Völkerstrafrechts untersucht, darunter dessen reaktiver Charakter sowie der Mangel feststehender Kriterien für Kriminalisierung. Auf dieser Grundlage wird diskutiert, inwieweit das Völkerstrafrecht sich als Mittel zur Terrorismusbekämpfung eignet. Im Anschluss daran wird Terrorismus mit den normierten "Kernverbrechen" des Völkerstrafrechts verglichen; daraus folgende wesentliche Parallelen könnten eine argumentative Stütze für die Kriminalisierung von Terrorismus im Rahmen des Völkerstrafrechts bieten. Im Detail werden die materiellen Schwierigkeiten aufgezeigt, die sich aus der Anwendung des Völkerstrafrechts auf Terrorismus ergeben, und entsprechende Lösungsansätze diskutiert. Die Untersuchung schließt mit Vorschlägen zur Integration von Terrorismus ins Völkerstrafrecht.

Vorläufige Forschungsergebnisse legen den Schluss nahe, dass effektive Terrorismusbekämpfung mit Mitteln des Völkerstrafrechts weitreichende Reformen des  geltenden Rechts erforderlich macht. In Anbetracht der bestehenden Streitpunkte lässt sich Terrorismus nur mittels neuer Lösungsansätze in das Völkerrecht integrieren. Angesichts der  Entschiedenheit der internationalen Gemeinschaft in der Terrorismusbekämpfung erscheint ein solches Ergebnis aber realistisch.

 

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  • Geändert am: 09.07.2010
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