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Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i. Br. wird geleitet von den beiden Direktoren, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber und Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht. Beide Direktoren sind – ebenso wie die bisherigen Direktoren sowie die Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitglieder des Instituts – Wissenschaftliche Mitglieder der Max-Planck-Gesellschaft.
Fachbeirat und Kuratorium sind unverzichtbare Institutionen im System der Max-Planck-Gesellschaft. Die Fachbeiräte stellen dabei das zentrale Instrument der selbstgetragenen wissenschaftlichen Evaluation der Institute dar, während das Kuratorium in erster Linie dazu bestimmt ist, eine vertrauensvolle Verbindung zwischen den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft und der Öffentlichkeit herzustellen.
Der wissenschaftliche Bereich des Instituts gliedert sich primär in zwei Abteilungen. Die kriminologische Abteilung wird dabei von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht, die strafrechtliche Abteilung dagegen von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber geleitet. Die strafrechtliche Abteilung ist weiterhin in Länderreferate und Sachreferate gegliedert, während die kriminologische Abteilung projektorientiert arbeitet. Neben Referaten und Projekten nimmt die Nachwuchsförderung eine wichtige Rolle im wissenschaftlichen Bereich ein.
Eine wissenschaftliche Arbeit am Institut wäre nicht möglich ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicebereichen. Hierzu gehören etwa die Bibliothek, die EDV-Abteilung, die Redaktionen und Lektorate sowie die Sekretariate und die Verwaltung. Wenn Sie nicht wissen, wer in einem Bereich als Ansprechpartner zur Verfügung steht, können Sie evtl. in der Liste der wichtigen Ansprechpartner fündig werden.