Gutachtenreferat

Leiter(in):

Das Referat umfasst die koordinierende Betreuung der Beantwortung von Rechtsfragen zum ausländischen Strafrecht sowie zu den Schwerpunktbereichen der Sachreferate, die insbesondere von Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Behörden, Rechtsanwälten oder Medien an die strafrechtliche Abteilung gerichtet werden. Aus diesen Anfragen ergeben sich für die Forschung vielfältige Anregungen; darüber hinaus ist die Beantwortung der Fragestellungen eine außerordentliche Hilfe für die Rechtspraxis zur Bearbeitung von Fällen mit Auslandsbezug. 2007/08 wurden insgesamt 162 Anfragen bearbeitet, davon 110 von Institutionen der Rechtspflege. Zu den am meisten nachgefragten Ländern zählen neben Deutschland (einschl. Sachreferate 43) Spanien (12), Polen (9), die Türkei (9) und die USA (7).

Aus der Verbindung praktischer Fragestellungen mit den Fragestellungen des Forschungsprogramms der strafrechtlichen Abteilung ergeben sich wertvolle Anregungen für die Forschungsarbeit. Einzelne Anfragen können gar in internationale Großprojekte münden (so zum Beispiel das Gutachten für den ICTY zur „strafbaren Mitwirkung von Führungspersonen"). Aktuell betrifft dies insbesondere eine Anfrage des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des Geschwister-Inzests zu, aus der – thematisch über den ursprünglichen Gutachtenauftrag hinausgehend – ein rechtsvergleichend-kriminologisches Gesamtprojekt entwickelt wurde. Erhebliche Bedeutung für die zukünftige Forschungsarbeit des Instituts haben auch die Ergebnisse eines Gutachtens für das Bundesverfassungsgericht über die Online-Durchsuchung. Ein weiteres aktuelles Beispiel betrifft die rechtlichen Voraussetzungen und die mögliche Dauer der Sicherungsverwahrung in verschiedenen Ländern. Der Beratung in einem Verfahren vor dem EGMR dienend, gibt die Anfrage einige Anregungen für die rechtsvergleichende Darstellung der Thematik im Rahmen des Projekts „Max-Planck-Systematik für Strafrechtsvergleichung“. Aus diesen Beispielen wird auch deutlich, welche Bedeutung die vielfältigen Spezialkenntnisse der strafrechtlichen Abteilung angesichts der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung des Strafrechts für die internationale Praxis haben. Darüber hinaus sind auch spezielle Anfragen aus der nationalen Praxis zur Strafbarkeit nach ausländischem Strafrecht bei Auslandsbezügen von Tat und/oder Täter sowie auch solche der Zusammenarbeit von Behörden im Wege der Rechtshilfe, der Auslieferung, der ausländischen Strafverfahrensrechte und der Menschenrechte von Bedeutung. Weiter können auch strafrechtliche Vorfragen im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten von Interesse sein, etwa bei Asylverfahren, zivilrechtlichem Schadenersatz, Personenstandsfragen oder bei unternehmerischen Investitionsentscheidungen. Spezialbereiche im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm betreffen vor allem Recht und Medizin, Internetrecht sowie Umwelt-, Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrecht. Namentlich für die Rechtspraxis sind Anfragen an das Institut oft der einzige Weg, um an die erforderlichen Informationen zu gelangen. Sie dienen dabei nicht nur der Klärung im konkreten Einzelfall, sondern betreffen auch rechtsvergleichende kriminalpolitische Anliegen von Gesetzgebern und Institutionen im In- und Ausland.


  • Geändert am: 21.01.2010
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