Recht und Medizin

Leiter(in):

Mitarbeiter(innen):

  • Li Li

Das Medizinrecht ist eine in mehrfacher Hinsicht interdisziplinäre Querschnittsmaterie, geprägt einerseits von seinem Gegenstandsbereich, der Medizin, und andererseits von den verschiedenen Disziplinen des Rechts. Gerade die rechtsvergleichende Arbeit lehrt, dass es vielfach nicht adäquat ist, Forschung auf diesem Gebiet in den Fesseln der herkömmlichen juristischen Teildisziplinen zu betreiben. Gefragt ist daher neben dem für die Problemerfassung erforderlichen medizinischen Sachverstand insbesondere auch juristische Interdiziplinarität. Das Institut kann hier auf langjährige und in zahlreichen Projekten fortentwickelte Kompetenz verweisen: 1982 angesichts zunehmender Bedeutung medizinrechtlicher Fragestellungen in der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Diskussion eingerichtet, widmet sich das Referat "Recht und Medizin" schwerpunktmäßig solchen medizinrechtlichen Fragestellungen, die auch strafrechtliche Bezüge aufweisen bzw. die Bedeutung des Strafrechts als Regelungsinstrument zum Gegenstand haben. Neben der Durchführung umfangreicher rechtsvergleichender Untersuchungen mit dem Schwerpunkt des Lebensschutzes befasst sich das Referat mit zahlreichen Fragestellungen zum deutschen Medizinrecht und wirkt interdisziplinär am Freiburger Zentrum für Ethik und Recht in der Medizin (ZERM) mit.

Neben Grundlagenfragen ist das Referat in besonderem Maße aktuellen Problemfeldern verpflichtet. Im Grundlagenbereich stellt sich beispielsweise das Problem der Bedeutung strafrechtlicher Sanktionierung von Fehlverhalten in Relation zu anderen Formen der rechtlichen Reaktion, etwa durch Schadenersatzansprüche oder durch prozedurale Verhaltenssteuerung, aber auch die Frage der Positionierung des Medizinrechts als eigenständiger Disziplin in Lehre und Praxis. Hierzu wurden in dem interdisziplinären Tagungsband "Perspektiven des Medizinrechts" Desiderate entwickelt und Konzepte vorgestellt.

Nach Beendigung des Projekts "Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich" durch Publikation einer englischen Übersetzung der Kurzfassung des Abschlussbandes (2005) erlangte unter den aktuellen Problemfeldern die Befassung mit Rechtsfragen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung und des Umgangs mit extrakorporal erzeugten Embryonen zu Zwecken der Forschung besondere Bedeutung. Das Referat war insbesondere durch konzeptionelle Mitgestaltung und Mitwirkung in dem interdisziplinären Verbundprojekt "Der Status des extrakorporalen Embryos" an der wissenschaftlichen Diskussion und an der rechtspolitischen Debatte um eine Reform der einschlägigen Regelungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes beteiligt. Im Umfeld dieses Projektes entstanden Einzelvorhaben wie die vom Referat betreuten Dissertationen von Silke Hetz (Schutzwürdigkeit menschlicher Klone?) und Irini Kiriakaki (Der Schutz des Menschen und des Embryos in vitro bei der biomedizinischen Forschung). In demselben Zusammenhang stehen Projekte wie die tabellarische Übersicht zur Rechtslage auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin im internationalen Vergleich, die fortlaufend aktualisiert über das Internet publiziert wird. In mehreren Aufsatzpublikationen wurden Spezialfragen etwa der rechtlichen Grenzen von Maßnahmen zur Optimierung von Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung untersucht, aber auch Grundsatzprobleme wie zum Verständnis des Begriffs "Embryo" und zur Reichweite des "Embryonen"-Schutzes bei nicht auf eine Befruchtung zurückgehender Entwicklungsfähigkeit vertieft erörtert.

Derzeit wird im Referat ein umfangreiches Projekt zur Rolle des Strafrechts bei der Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bearbeitet.


 

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  • Geändert am: 25.07.2011
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