Konzeption der Research School

Die IMPRS-CC fördert und verbindet im Rahmen eines übergreifenden Forschungsprogramms zur Strafrechtsvergleichung bis zu 20 Dissertationen. Der internationale Schwerpunkt des Forschungsprogramms der IMPRS-CC vermittelt den Doktorandinnen und Doktoranden ein besseres  Verständnis für die eigene Rechtsordnung und eine kritische Distanz zu ihr. Zugleich wird die zunehmende internationale Annäherung und Anerkennung unterschiedlicher rechts- und kriminalpolitischer Standpunkte aufgezeigt. Auf diese Weise erlernen die Doktorandinnen und Doktoranden die Fähigkeit, übergreifende Regelungen zu entwickeln, deren Grundlage sowohl die Unterschiede zwischen den nationalen Strafrechtsordnungen wie auch deren Gemeinsamkeiten einbeziehen. Diese inhaltlichen Aspekte der Ausbildung werden durch ausgesuchte Ausbildungseinheiten zu grundlegenden und spezifischen Aspekten der Strafrechtsvergleichung ergänzt. Hinzu kommen weitere Fortbildungsmaßnahmen zu allgemeinen Schlüsselqualifikationen und zur eigenständigen, problemorientierten und verantwortungsbewussten Forschung.

Die Doktorandinnen und Doktoranden sollen durch die Einbindung ihrer Dissertationen in ein übergreifendes Forschungsprogramm die Möglichkeit erhalten, ihren Forschungsbeitrag in den Gesamtzusammenhang einer eigens zu ihrer Disziplin eingerichteten internationalen Forschungseinrichtung einzuordnen. Der Forschungsgegenstand und die Ziele der Research School  orientieren sich allgemein an den Forschungsprogrammen der Betreuer, auf der Grundlage der Strafrechtsvergleichung als Methode der Strafrechtswissenschaften.

Im Besonderen ist es Ziel des Forschungsprogramms, auf der Basis von neuen  Erkenntnissen über die Kriminalität und ihre Entwicklung auf der internationalen Ebene neues Wissen über den Grad an Konvergenz und Divergenz zwischen Strafrechtsordnungen sowie über die Kontrollmöglichkeiten, Grenzen und  Entwicklungstendenzen des Strafrechts zu schaffen. Untersuchungen im Rahmen der Research School sind damit notwendigerweise komparativ ausgerichtet. Deswegen steht für die Untersuchungen, neben der im Einzelnen erforderlichen  Analyse der Rechtstatsachen, methodisch vor allem die Strafrechtsvergleichung im Mittelpunkt. Auf diese Weise werden Einblicke in verschiedene normative Systeme des Strafrechts, ihre gesellschaftlichen Bedingungen und philosophischen  Grundlagen deutlich sowie strukturelle Zusammenhänge von Strafrecht erkennbar.

Die thematischen Schwerpunkte in der Research School konzentrieren sich im Einzelnen auf die territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts. Transnationale Kriminalität stellt das klassische nationalstaatliche Strafrecht vor seine territorialen Grenzen und erfordert die Entwicklung neuer Modelle und Systeme transnationalen Strafrechts. Diese werden unter dem Gesichtspunkt der Strafrechtsintegration – neben dem allgemeinen Prozess der Strafrechtsharmonisierung – vor allem am Europäischen Strafrecht und dem Völkerstrafrecht untersucht. Zu den funktionalen Grenzen des Strafrechts wird in der "Risiko-" und „Informationsgesellschaft“ der Zusammenhang zwischen der zunehmend komplexen Kriminalität, der gesteigerten Wahrnehmung des Bedrohungspotentials von Kriminalität, kriminalpolitischen Sicherheitsdiskursen und ihren Folgen für das klassische liberale Strafrecht analysiert. Im Mittelpunkt dieser Untersuchungen sollen dabei vor allem der Terrorismus, die organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Computerkriminalität und neue Fragen der life sciences stehen.


weiterführend:

(1) Sieber, Ulrich, Grenzen des Strafrechts, ZStW Bd. 119, S. 1-68.

(2) Sieber, Ulrich, Strafrechtsvergleichung im Wandel, in: Sieber, Ulrich/Albrecht, Hans-Jörg (Hrsg.), Strafrecht und Kriminologie unter einem Dach, Duncker & Humblot, Berlin 2006, S. 78-151.

Die Texte können auch unter der Adresse imprs@mpicc.de angefordert werden.

  • Geändert am: 11.08.2009
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