Leitfaden für Forschungsaufenthalte am Institut
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Leitfaden für Forschungsaufenthalte am Institut
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg ist ein Anziehungspunkt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt. Es bietet ihnen exzellente Möglichkeiten, in einem zeitlich befristeten Rahmen individuelle Forschungsvorhaben auf den Gebieten des Strafrechts, des Strafprozessrechts und der Kriminologie zu realisieren und auf Wunsch die Ergebnisse in einem Kurzvortrag vor einem fachkundigen Publikum vorzustellen. Durch die Nähe und das kooperative Verhältnis zur Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist eine besonders intensive Unterstützung der Wissenschaftler gewährleistet.
Das Institut wird jedes Jahr von einer großen Anzahl von Interessenten aus aller Welt zu Forschungsaufenthalten genutzt. Leider können jedoch nicht alle Gäste am Institut aufgenommen werden, da die vorhandene Infrastruktur (insbesondere Forschungsplätze, EDV-Ressourcen etc.) eine zahlenmäßige Begrenzung notwendig macht. Aus diesen Gründen ist insbesondere in den hoch frequentierten Sommermonaten Juni bis August eine frühzeitige Bewerbung erforderlich. Das Institut ist bestrebt, zum einen solche Bewerber zu berücksichtigen, deren Arbeit sich in das Forschungsprogramm des Instituts einfügt. Darüber hinaus werden jene Bewerber zugelassen, deren Unterlagen einen besonders erfolgversprechenden Aufenthalt erwarten lassen.
Das Institut bietet Gästen die Möglichkeit, im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Vortragsverstanstaltungen ihre Forschungsvorhaben vorzustellen. In diesem Zusammenhang besteht regelmäßig Gelegenheit zur anschließenden Diskussion mit den Direktoren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den an der Veranstaltung teilnehmden Gästen des Instituts.
Möchten Sie die Bibliothek zu Literaturrecherchen im Rahmen eines kurzen Aufenthaltes (bis zu 5 Tagen) besuchen, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Zulassung von Tagesgästen an die Bibliotheksleitung.
Die Öffnungszeiten des Instituts finden Sie auf der Kontaktseite.
Anträge für einen Forschungsaufenthalt (ab 1 Woche) sind zu stellen an:
Strafrechtliche Abteilung: Frau Dr. Johanna Rinceanu, LL.M., Email: j.rinceanu@mpicc.de;
Kriminologische Abteilung: Herr
Dr. Volker Grundies,
Email: v.grundies@mpicc.de.
Ihrem schriftlichen Antrag (auch per Email möglich) fügen Sie bitte bei :
- aktuellen Lebenslauf
- Passbild
- Publikationsliste
- Forschungsplan
(beabsichtigen Sie bis zu einem Monat am Max-Planck-Institut zu bleiben, reicht ein Umfang von ca. 1 Seite aus;
wollen Sie länger als einen Monat bleiben, sollte der Forschungsplan 2-3 Seiten umfassen.)
Dieses Antragsverfahren gilt auch für Gastwissenschaftler, die sich um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben wollen oder beworben haben. Weitere Informationen zu möglichen Institutionen finden Sie unter:
DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst)
AvH
(Alexander von Humboldt-Stiftung)
KAAD (Katholischer Akademischer Auslandsdienst)
KAS
(Konrad Adenauer Stiftung)
DFG
(Deutsche Forschungsgesellschaft)
FES
(Friedrich Ebert Stiftung)
oder anderen Finanzierungsträgern.
Anreise zum Institut
Informationen zur Anreise (z.B. per Auto, Bahn oder mit dem Flugzeug) finden Sie auf einer eigenen Seite.
AnreiseinformationenIhr Aufenthalt
Die nachfolgende Informationsbroschüre soll Ihnen bereits im Vorfeld einen Überblick über die Infrastrutur des Instituts vermitteln.