Stipendien der Max-Planck-Gesellschaft
Für einzelne Forschungsvorhaben stellt das Institut Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland Stipendien der Max-Planck-Gesellschaft zur Verfügung. In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben. Vorrang genießen dabei Vorhaben im Bereich des Forschungsprogramms und der Forschungsschwerpunkte des Instituts. Zu diesen gehören auf dem Gebiet des Strafrechts: Methoden der Strafrechtsvergleichung, Europäisches Strafrecht, Völkerstrafrecht, Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Informationsrecht. Zu den Interessengebieten der Kriminologie zählen strafrechtliche Sanktionen, gefährliche Straftäter, empirische Strafverfahrensforschung, organisierte Kriminalität, Terrorismus und Innere Sicherheit, Viktimisierung, sozialer Wandel, Veränderung von Lebenslagen, Kriminalität und Kriminalitätskontrolle.
Stipendienhöhe
Die Max-Planck-Gesellschaft gewährt Promotions-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien in unterschiedlicher Forderungshöhe abhängig von der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers:
- Die Stipendienhöhe der Promotions-Stipendien an ausländische Doktoranden beträgt in der Regel monatlich 1.365,-- EUR (Stand: 12/2012; Änderungen vorbehalten),
- Fortbildungsstipendien an ausländische promovierte Wissenschaftler in der Regel monatlich 2.100,-- EUR (Stand: 12/2012; Änderungen vorbehalten) und
- Forschungsstipendien an habilitierte ausländische Wissenschafter in der Regel monatlich 2.300,-- EUR (Stand: 12/2012; Änderungen vorbehalten).
Reisekosten nach und von Freiburg sind im Stipendium nicht eingeschlossen. Das Institut erstattet in der Regel keine Reisekosten. Sofern mit besonders hohen Reisekosten zu rechnen ist und/oder in Fällen der Bedürftigkeit ist ein entsprechender Antrag an einschlägige ausländische oder internationale Organisationen empfehlenswert.
Anträge
Anträge auf Stipendien für das folgende Jahr sind grundsätzlich bis zum
31. Mai des Vorjahres
zu stellen. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können grundsätzlich erst bei der Auswahl der Stipendien für das übernächste Jahr berücksichtigt werden.
Um sich für ein Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft zu bewerben, füllen Sie bitte den unten auf dieser Seite abrufbaren Fragebogen aus und fügen Sie die dort genannten Unterlagen in Kopie bei. Stipendien können bei der strafrechtlichen Abteilung (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber) oder bei der kriminologischen Abteilung (Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht) beantragt werden. Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben deutlich an, in welcher Abteilung Sie sich um ein Stipendium bewerben möchten.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an stipendien@mpicc.de. Die Stipendienstelle leitet Ihre Anfrage ggf. innerhalb des Instituts an einen Ansprechpartner weiter.
Ihre Bewerbung
Der folgende Fragebogen ist von allen Stipendienbewerbern vollständig auszufüllen.
Fügen Sie bitte Ihrem Antrag in Kopie bei:
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Forschungsplan
- Diplomzeugnisse
- Promotionsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde bzw. Visum des Ehepartners
- ggf. Geburtstagsurkunde/n des/der Kindes/Kinder
- Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis der Krankenversicherung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte fristgerecht an das
Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
– Stipendienstelle d. Verwaltung –
Günterstalstr. 73
79100 Freiburg i. Br.
Deutschland