Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2006). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 7: Völkerstrafrecht im Ländervergleich (Vol. S 95.7) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Das strafrechtsvergleichende Projekt erforscht, inwieweit die nationalen Strafrechtsordnungen verschiedener Staaten eine Ahndung von Völkerstraftaten durch eigene staatliche Gerichte ermöglichen, welche Defizite gegenüber dem Völkerrecht bestehen und welche Reformen insofern durchgeführt wurden oder geplant sind. Es zeigt, dass die meisten untersuchten Staaten Völkermord und Kriegsverbrechen als solche ahnden können, Verbrechen gegen die Menschlichkeit dagegen nicht.
Forschungsschwerpunkte: Territoriale Grenzen des Strafrechts, transnationales Strafrecht und internationale Strafrechtsintegration Relevante Delinquenzbereiche: Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Korruption Abteilung: Strafrecht (Prof. Sieber) Projekttyp: Forschungsprojekt Länderreferat: Europa, Naher Osten, Lateinamerika, Nordamerika Theoriebildung: Theorie der funktionalen Grenzen des Strafrechts Organisationsstatus: Institutsprojekt Projektsprachen: Deutsch Projektstatus: abgeschlossen Projektdauer: Projekt Startdatum: 2001
Projekt Enddatum: 2006- Gruppieren nach:20062005
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 5: Canada, Estonia, Greece, Israel, USA (Vol. S 95.5) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 6: Australien, China, England/Wales, Russland/Weißrussland, Türkei (Vol. S 95.6) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 4: Côte d’Ivoire, España, Frankreich, Italien, Lateinamerika (Vol. S 95.4) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
2004Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2004). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 3: Kroatien, Österreich, Serbien und Montenegro, Slowenien (Vol. S 95.3) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht: Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
2003Ambos, K., & Malarino, E. (Eds.). (2003). Persecución penal nacional de crímenes internacionales en América Latina y España. Montevideo: Konrad-Adenauer-Stiftung und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
Ambos, K., & Malarino, E. (Eds.). (2003). Persecução Penal International na América Latina e Espanha. São Paulo: Instituto Brasileiro de Ciências Criminais.
Eser, A., & Kreicker, H. (Eds.). (2003). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 1: Deutschland (Vol. S 95.1) Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.
Eser, A., & Kreicker, H. (Eds.). (2003). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 2: Finnland, Polen, Schweden (Vol. S 95.2) Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.
BücherEser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2006). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 7: Völkerstrafrecht im Ländervergleich (Vol. S 95.7) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 5: Canada, Estonia, Greece, Israel, USA (Vol. S 95.5) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 6: Australien, China, England/Wales, Russland/Weißrussland, Türkei (Vol. S 95.6) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 4: Côte d’Ivoire, España, Frankreich, Italien, Lateinamerika (Vol. S 95.4) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2004). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 3: Kroatien, Österreich, Serbien und Montenegro, Slowenien (Vol. S 95.3) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht: Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., & Kreicker, H. (Eds.). (2003). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 2: Finnland, Polen, Schweden (Vol. S 95.2) Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.
Ambos, K., & Malarino, E. (Eds.). (2003). Persecución penal nacional de crímenes internacionales en América Latina y España. Montevideo: Konrad-Adenauer-Stiftung und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
Eser, A., & Kreicker, H. (Eds.). (2003). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 1: Deutschland (Vol. S 95.1) Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.
Ambos, K., & Malarino, E. (Eds.). (2003). Persecução Penal International na América Latina e Espanha. São Paulo: Instituto Brasileiro de Ciências Criminais.
DeutschEser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2006). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 7: Völkerstrafrecht im Ländervergleich (Vol. S 95.7) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 6: Australien, China, England/Wales, Russland/Weißrussland, Türkei (Vol. S 95.6) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 4: Côte d’Ivoire, España, Frankreich, Italien, Lateinamerika (Vol. S 95.4) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2004). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 3: Kroatien, Österreich, Serbien und Montenegro, Slowenien (Vol. S 95.3) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht: Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Eser, A., & Kreicker, H. (Eds.). (2003). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 1: Deutschland (Vol. S 95.1) Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.
Eser, A., & Kreicker, H. (Eds.). (2003). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 2: Finnland, Polen, Schweden (Vol. S 95.2) Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.
EnglischEser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 5: Canada, Estonia, Greece, Israel, USA (Vol. S 95.5) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
PortugiesischAmbos, K., & Malarino, E. (Eds.). (2003). Persecução Penal International na América Latina e Espanha. São Paulo: Instituto Brasileiro de Ciências Criminais.
Spanisch
Projektbeschreibung:
Das Römische Statut als solches enthält keine direkte Verpflichtung der Staaten, nationale Strafgewalt über völkerrechtliche Verbrechen zu begründen und auszuüben (vgl. aber Art. 70 IStGH-Statut). Doch liegt immerhin der Gesamtkonzeption des Statuts die Vorstellung zugrunde, dass die Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen primär Aufgabe der einzelnen Staaten ist. Diese Primärzuständigkeit manifestiert sich im Prinzip der Komplementarität: Nach Art. 17 IStGH-Statut ist eine Strafverfolgung durch den IStGH nur dann zulässig, wenn und insoweit eine effektive Strafverfolgung auf nationaler Ebene an rechtlichen oder faktischen Hindernissen scheitert. Folge des Unterbleibens einer nationalen Strafverfolgung ist nach dem IStGH-Statut also lediglich die Zulässigkeit eines Strafverfahrens vor dem IStGH. Es liegt aber im eigenen Interesse der einzelnen Staaten, zu einer Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen zumindest in gleichem Umfang wie der IStGH in der Lage zu sein. Damit wird nicht nur der Idee einer primären Ahndung völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale Gerichte, sondern auch nationalen Souveränitätsinteressen Rechnung getragen.
Allerdings geht das Römische Statut in Abs. 6 seiner Präambel davon aus, dass die Staaten unabhängig vom Statut durch das Völker(gewohnheits-)recht zu einer Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen verpflichtet sind. Tatsächlich ergeben sich Verpflichtungen zu einer nationalen Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen aus anderen völkerrechtlichen Verträgen wie den Genfer Abkommen, der Völkermordkonvention und der UN-Folterkonvention, die für die große Mehrzahl der Staaten als völkerrechtlicher Vertrag bindend sind. Zunehmend gewinnt auch die Auffassung völkergewohnheitsrechtlicher Verfolgungspflichten an Boden.
Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass die einzelnen Staaten zu einer nationalen Strafverfolgung bestimmter völkerrechtlicher Verbrechen verpflichtet sind und im Übrigen eine solche durch das Römische Statut generell gewünscht wird und wegen des Prinzips der Komplementarität auch im Interesse der einzelnen Staaten ist.
In vielen Staaten wird bzw. wurde deshalb darüber diskutiert, ob und inwieweit eine Anpassung des nationalen Strafrechts an die materiellen Strafnormen des Römischen Statuts und des Völkergewohnheitsrechts erforderlich oder jedenfalls sinnvoll ist. In Deutschland ist beispielsweise im Juni 2002 ein eigenständiges Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) (s.u. Downloads und Links) in Kraft getreten. Damit ist Deutschland befähigt worden, in die Zuständigkeit des IStGH fallende Verbrechen stets auch selbst zu verfolgen.
Gegenstand und Ziel des Projekts:
Über den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der strafrechtlichen Grundlagenforschung hinaus war es Ziel des Projekts, zum einen Anstöße und Impulse für Reformüberlegungen in einzelnen Staaten zu geben, indem verschiedene Regelungsmechanismen zur Ahndung völkerrechtlicher Verbrechen rechtsvergleichend aufgezeigt und bewertet werden. Zum anderen konnte dargelegt werden, inwieweit verschiedene Staaten normativ zur eigenen Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen in der Lage sind. Diese Erkenntnis dürfte im Hinblick auf das Komplementaritätsprinzip des Römischen Statuts von erheblicher praktischer Relevanz sein. Nicht zuletzt können möglicherweise aus Feststellungen zu den Rechtsauffassungen in verschiedenen Staaten, etwa bezüglich des Umfangs völkerrechtlicher Verpflichtungen zur nationalen Strafverfolgung, auch Rückschlüsse auf den Stand des Völkergewohnheitsrechts gezogen werden.
Konzeption, Fragestellungen und methodisches Vorgehen:
- Inwieweit sind die im Römischen Statut und im geltenden Völkergewohnheitsrecht als völkerrechtliche Verbrechen pönalisierten Verhaltensweisen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) nach der Strafrechtsordnung des untersuchten Landes strafbar? Ist darüber hinaus das Verbrechen der Aggression im nationalen Recht unter Strafe gestellt?
- Werden diese Straftaten durch spezielle Straftatbestände des nationalen Strafrechts erfasst oder lediglich durch die "allgemeinen" Straftatbestände des Strafgesetzbuchs oder aber durch Verweis auf Völkerrecht (Völkergewohnheitsrecht oder Völkervertragsrecht wie das Römische Statut)?
- Welche im Völkerrecht pönalisierten Völkerstraftaten sind im nationalen Strafrecht nicht unter Strafe gestellt?
- Nach welchen Anknüpfungsprinzipien des sogenannten "internationalen Strafrechts" (Strafanwendungsrechts) wie etwa dem Territorialitätsprinzip, dem Personalitätsprinzip oder dem Weltrechtsprinzip wird die räumliche und personale Reichweite der Strafgewalt über völkerrechtliche Verbrechen begründet?
- Welche Bestimmungen gelten bei völkerrechtlichen Verbrechen im Hinblick auf allgemeine Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Allgemeiner Teil des Strafrechts), etwa bezüglich der Rechtfertigungsgründe der Notwehr oder des Handelns auf Befehl, eines Verbotsirrtums oder einer Verantwortlichkeit von Befehlsgebern (Hintermännern)?
- Gibt es besondere Regelungen im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Strafverfolgung, etwa bezüglich völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Immunitäten oder Verjährung?
- Gelten bei einer Strafverfolgung wegen völkerrechtlicher Verbrechen Besonderheiten im Hinblick auf die Verfahrensgestaltung oder die Gerichtszuständigkeit?
- Inwieweit findet im Berichtsland eine Strafverfolgung wegen völkerrechtlicher Verbrechen tatsächlich statt?
- Sind Reformen des Strafrechts zur (besseren) Erfassung völkerrechtlicher Verbrechen geplant?